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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 39.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19150000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19150000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 39.1915 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelAnzeige -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1915) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1915) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) 53
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) 65
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) 77
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) 141
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) 153
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) 177
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 177
- ArtikelDer Wille zum Erfolg 178
- ArtikelDie schwarzen Jäger von Andenne 178
- ArtikelDer Triplexgang 180
- ArtikelDie Versendung offener Listen mit Preisen in Zahlen 181
- ArtikelAuszug aus dem Bericht über das siebenunddreißigste Schuljahr ... 182
- ArtikelKriegsbilder 183
- ArtikelAus der Werkstatt 184
- ArtikelSprechsaal 184
- ArtikelVermischtes 185
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 186
- ArtikelBriefkasten 188
- ArtikelPatent-Nachrichten 188
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 188
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) 189
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) 201
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) 213
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) 227
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) 241
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) 255
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) 267
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) 281
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) 295
- BandBand 39.1915 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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fSchvtffgue Ad. Lange Bezugspreis Galilei 11 Huygens 2-dmhard, Graham gsrrifan mmpBerffioudi Garnshaw für Deulschland und Osferreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum 'ui, 7r Preise von 1,80 Mark vierteljährlich lllnl ^ J entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen Die viergespaüene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An* zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Bestanden) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reidisverbandes gelernter Uhrmacher (E.V.) Postscheck - Konto: 2561 Berlin Bank-Konto: ). J. Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 Herausgegeben von Carl Marfels Berlin SW 68, Neuenburger Straße 8 Fernspr.: Amt Morifzplatz 11071 bis 11073 Telegramm-Adresse: Uhrmacherzeitung, Berlin, Neuenburgerstr. XXXIX. Jahrgang Berlin, 1. August 1915 Nummer 15 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten eher C> Eine Entscheidung von weittragender Bedeutung über das Strafrecht der Zwangsinnungen ist von der Auf sichtsbehörde zweiter Instanz, nämlich von einem Re gierungspräsidenten getroffen worden. Bisher war es üblich, daß man Schleuderern innerhalb des Bezirkes von Zwangsinnungen dadurch entgegentrat, dag man ge wisse Preise als Mindestpreise festseßte und ein Unterbieten dieser Mindestpreise als gegen die Kollegialität und die guten Sitten verstoßend kennzeichnete. Wenn sich in dem Statut der Zwangsinnung ein Passus befand, der dieses Vorgehen der Zwangsinnung deckte, dann pflegten die Behörden die Ord nungsstrafen, die wegen Verstoß gegen die diesbezüglichen Vorschriften der Innung verhängt wurden, selbst dann zu be stätigen, wenn der Beschwerdeführer sich darauf berief, daß diese Ordnungsstrafen mit Rücksicht auf § 100 g der Gewerbe ordnung unzulässig seien. In der neuen Entscheidung, gegen die es keine Berufung gibt, wird jedoch folgendes ausgeführt: „Die Tatsache, daß ein Innungsstatut vom Bezirksausschuß genehmigt worden ist, enthebt nicht die zur Entscheidung der Streitfrage berufene Behörde der Pflicht, zu prüfen, ob eine Bestimmung des Statuts, auf deren Anwendung es ankommt, mit dem bestehenden Recht vereinbar ist oder nicht. Ergibt die sachliche Prüfung die Rechtsungiltigkeit der betreffenden statutarischen Bestimmung, so muß diese selbstverständlich als für die Beurteilung der Streitfrage unanwendbar aus- scheiden.“ Gehilfenmangel. Die Klagen darüber, daß ein noch nie ge kannter Gehilfenmangel herrscht, nehmen ständig zu. Wir können allen Kollegen immer nur aufs neue das wiederholen, was bereits in dem Artikel „Die Gehilfennot“ in Nr. 9 unseres Organs ausgeführt wurde. Der Kriegszustand hat alle Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen, und in der Uhrmacherei ist es nicht schlimmer als in anderen Berufen. Wer nicht mehr alle Reparaturen, die ihm gebracht werden, ausführen kann, der nehme nur diejenigen Arbeiten an, bei deren Ausführung er gut auf seine Kosten kommt. Bei der Ausführung gut bezahlter Reparaturen kann ein alleinstehender Meister nahezu den gleichen Reingewinn erzielen, als wenn er mit einem Ge hilfen arbeitet und sich abmüht, aus alten verdorbenen Uhren wieder Chronometer zu machen. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Carl Marfels Berlin SW 68, Neuenburger Straße 8. a
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