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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 39.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19150000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19150000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 39.1915 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelAnzeige -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1915) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1915) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) 53
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) 65
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) 77
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) 141
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) 153
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) 177
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) 189
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) 201
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) 213
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) 227
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) 241
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) 255
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) 267
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) 281
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) 295
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 295
- ArtikelDas Meisterstück eines Uhrmachers vor 275 Jahren 296
- ArtikelDie Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens 297
- ArtikelKriegsbilder 298
- ArtikelZur Verwendung weiblicher Hilfskräfte in der Uhrmacherei ... 300
- ArtikelBreguets Blindenuhr 302
- ArtikelKollegen, die Einbrecher sind für das Weihnachtsfest gerüstet! ... 303
- ArtikelVermischtes 303
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 306
- ArtikelBriefkasten 308
- ArtikelPatent-Nachrichten 308
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 308
- BandBand 39.1915 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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»d.Lang Bezugspreis _ e f!fe/n Ga/ilei 'Essr* 7 n . ward, Graham äu Ä äßrnshau Jar Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt viertetjnhrlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Dostanstalt oder Buchhandlung zum > »reise von 1,80 Märk vierteljährlich N entgegen Bezugspreis fürs Ausland Jj jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen Die viergespallene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite C400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mH 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummem (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher- Bundes und Reichsverbandes gelernter Uhrmacher (E. V.) P^-sts check—Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: 1.1. Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 Herausgegeben von Carl Marfels Berlin SW 68, Neuenburger Strage 8 Fernspr.: Amt Moritzplalz 11072 und 11073 Telegramm-Adresse: Uhrmacherzeilung. Berlin, Neuenburgerstr. XXXIX. Jahrgang Berlin, 15. Dezember 1915 Nummer 24 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Neue ministerielle Zuschriften über die Verwendung von Kriegsgefangenen als Uhrmachergehilfen. Wir haben in der Nummer vom 15. November an dieser Stelle mitgeteilt, welche Schritte man zu unternehmen hat, um aus Gefan- genen-Lagern Uhrmacher zur Aushilfe zu bekommen, Uber den Erfolg solcher Schritte haben wir bisher nur sehr vereinzelt Nachrichten erhalten. So gelang es Herrn Kollegen R. B. in Pilkallen, vom dortigen Wachikommando einen russischen Uhr macher zur Verfügung gestellt zu erhalten. Herr Kollege B. schreibt uns darüber: „Diesen Mann mug ich jeden Morgen ab holen und abends wieder abliefern. Ein Ausreigen habe ich nicht zu befürchten, denn er ist überglücklich, bei mir arbeiten zu dürfen; überdies ist er ein brauchbarer und fleißiger Ar beiter. Das einzige Unangenehme ist, dag ich mich mit ihm nicht verständigen kann“. Der Mangel der Verständigung be zieht sich natürlich nur auf die Sprache, und dieser Mangel hindert offenbar nicht, dag der russische Uhrmacher sehr leicht begreift, was er zu tun hat, wenn man ihm Uhren in die Hand gibt. Nachdem wir in der oben angeführten Nummer die Antwort des Preugischen Kriegsministeriums auf unsere bereits früher besprochene Eingabe abgedruckt haben, geben wir heute zwei weitere entgegenkommende ministerielle Zuschriften aus Bayern und Sachsen wieder. Unter dem Aktenzeichen Nr. 29 678/11 er widert uns das K ö n i g 1. Bayerische Staatsminis terium aus München vom 18. November 1915: „Das K. Kriegsministerium hat die Generalkommandos von den Wünschen des Deutschen Uhrmacher-Bundes verständigt. Die Stellvertretenden Generalkommandos werden im übrigen von Fall zu Fall prüfen, ob Anträgen auf Abstellung von Kriegs gefangenen nach Maggabe der bestehenden Grundsäge ent sprochen werden kann. 1. A.: gez. von Meinel, K. Ministerial direktor". Die Antwort des K o n t g 1. Sächsischen Kriegs - 1 m t n t s t e r i ü m s in Dresden vom 5. November (Aktenzeichen Nr. 4578 II D.) lautet: „Auf die Eingabe vom 15. 10. 15 teilt Ihnen das Kriegsministerium ergebenst mit, dag Anträge auf Gestellung von Kriegsgefangenen für sächsische Uhrmacherbetriebe an die Königliche Inspektion der Kriegsgefangenen-Lager im Truppenübungsplag Königsbrück zu richten sihd, die darüber selbständig entscheidet. I. A. gez:: Köhler“. Wir möchten auch' diesmal wieder betonen, dag es sich bei all diesen Magnahmen lediglich um ein Provisorium handelt, bei dem vaterländische Interessen nicht verlegt werden dürfen. In den vom Preugischen Kriegsministerium herausgegebenen Bestimmungen über die Beschäftigung von Kriegsgefangenen heigt es denn auch: „Es ist allgemein gestattet, dag an Stelle der in den Betrieben fehlenden einheimischen Arbeiter Kriegs gefangene als Aushilfe verwendet werden. Voraussegung bleibt, dag einheimischen Arbeitern nicht die Arbeiismöglich- keii genommen wird! Deshalb ist hier besonders die Mit wirkung der staatlichen Aufsichtsbehörde von vornherein un entbehrlich. Dies ist auch die verantwortliche Stelle dafür, dag dauernd die Arbeitsmarktlage im Auge behalten wird und die Gefangenen wieder zurüdegezogen werden, sobald ein
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