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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 56.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19320000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (26. März 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 56.1932 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1932) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1932) 27
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1932) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1932) 57
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1932) 71
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1932) 85
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1932) 93
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1932) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1932) 121
- AusgabeNr. 11 (12. März 1932) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1932) 147
- AusgabeNr. 13 (26. März 1932) 159
- ArtikelGangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren 159
- ArtikelAufruf an die Lieferanten der Uhrmacher und Juweliere 163
- ArtikelMerkblatt für Vergleichsgläubiger (Schluß zu Seite 134) 163
- ArtikelSprechsaal 164
- ArtikelVermischtes 165
- ArtikelUnterhaltung 166
- ArtikelHandels-Nachrichten 167
- ArtikelMeister-Vereinigungen 169
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 170
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 171
- ArtikelBriefkasten 171
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 172
- AusgabeNr. 14 (2. April 1932) 173
- AusgabeNr. 15 (9. April 1932) 187
- AusgabeNr. 16 (16. April 1932) 193
- AusgabeNr. 17 (23. April 1932) 207
- AusgabeNr. 18 (30. April 1932) 221
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1932) 235
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1932) 249
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1932) 263
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1932) 277
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1932) 291
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1932) 303
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1932) 317
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1932) 337
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1932) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1932) 365
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1932) 379
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1932) 391
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1932) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1932) 433
- AusgabeNr. 34 (20. August 1932) 445
- AusgabeNr. 35 (27. August 1932) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1932) 465
- AusgabeNr. 37 (10. September 1932) 479
- AusgabeNr. 38 (17. September 1932) 491
- AusgabeNr. 39 (24. September 1932) 505
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1932) 519
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1932) 533
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1932) 539
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1932) 553
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1932) 569
- AusgabeNr. 45 (5. November 1932) 583
- AusgabeNr. 46 (12. November 1932) 597
- AusgabeNr. 47 (19. November 1932) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1932) 625
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1932) 639
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1932) 653
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1932) 667
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1932) 679
- BandBand 56.1932 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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172 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 13 Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Verantwortlich für den Inhalt: der Direktor des Verbandes W. König, Halle (Saale), Königstr, 84 Am 1. April 1932 treten die neuen Bestimmungen über Aus verkäufe in Kraft. Zu beachten ist vor allem folgendes: 1. Als Ausverkäufe dürfen nur solche Veranstaltungen angekün digt werden, die ihren Grund entweder a) in der Aufgabe des ge samten Geschäftsbetriebes oder b) in der Aufgabe des Geschäfts betriebes einer Zweigniederlassung oder c) in der Aufgabe einer einzelnen Warengattung haben. Bei der Ankündigung eines Aus verkaufes ist anzugeben, welcher der genannten Gründe für den Ausverkauf vorliegt, im Falle c) ist überdies die Warengattung anzugeben, auf die sich der Ausverkauf bezieht. 2. Nach Beendigung eines Ausverkaufes ist es dem Geschäfts inhaber vor Ablauf einer Frist von einem Jahr nicht gestattet, an dem Ort, an dem der Ausverkauf stattgefunden hat, einen Handel mit den davon betroffenen Warengattungen zu eröffnen. Ausnahmen kann die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der zustän digen Berufsvertretungen (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) gestatten. Der Eröffnung eines eigenen Handels steht es gleich, wenn der Geschäftsinhaber sich zum Zwecke der Umgehung dieser Vorschriften an dem Geschäft eines anderen be teiligt oder in diesem tätig ist. 3. Wer den Verkauf zum Zwecke der Räumung eines bestimmten Warenvorrates aus dem vorhandenen Bestände ankündigt, muß in der Ankündigung den Grund angeben, der zu dem Verkauf Anlaß gegeben hat. Betrifft der Verkauf nur einzelne der in dem Ge schäftsbetrieb geführten Warengattungen, so sind in der Ankündi gung weiterhin die Warengattungen anzugeben, auf die sich der Ausverkauf bezieht. Vorsicht bei Angeboten! Unseren Innungen und Vereinen gehen jetzt mehrfach Angebote zu, in denen die Obermeister aufgefordert werden, diese Angebote bekanntzugeben oder gar Sammel bestellungen aufzugeben. Wir empfehlen hier dringend Vorsicht! Wie wir festgestellt haben, handelt es sich bei diesen Angeboten um Firmen, die sich sonst um den Fachhandel nicht gekümmert haben, und die jetzt, gezwungen durch die wirtschaftlichen Not zeiten, sich wiederum auf die Uhrmacherkundschaft besinnen. Im übrigen empfiehlt es sich dringend, daß die Obermeister der Innun gen sich neutral verhalten und in den Innungsversammlungen ein seitige Propaganda für einzelne Firmen unterlassen. Die Fabriken, die gewillt sind, mit dem Uhrenfachhandel Hand in Hand zu ar beiten, haben auf der Reichstagung Frankfurt a. M. mit uns einen Vertrag abgeschlossen, und diese hirmen können erwarten, daß die Aufträge, die das Fachgeschäft zu vergeben hat, ihnen zugeführt werden, denn eine Hand wäscht die andere. Der Abschluß einer Sparuhrversicherung enthält gleichzeitig einen Kaufvertrag über die Sparuhr und zwar gegen Teilzahlungen unter Eigentumsvorbehalt. Hieraus folgt, daß der Abschluß von Sparuhrversicherungen auch den beschränkenden Vorschriften über den Gewerbebetrieb im Umherziehen unterliegen kann. Besuchen nämlich ortsfremde Agenten für auswärtige Sparuhrversicherungen zum Zwecke der Vermittlung einer Sparuhrversicherung ohne vor herige Einladung Kunden, so ist diese Tätigkeit wandergewerbe scheinpflichtig; vor allem liegt auch eine Zuwiderhandlung gegen § 56a Ziffer 4 der Gewerbeordnung vor, wonach das Feilbieten von Waren oder das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren vom Ge werbebetrieb im Umherziehen ausgeschlossen ist, wenn die Waren gegen Teilzahlungen unter Eigentumsvorbehalt veräußert werden. Einsendung der Lehrlingsarbeiten zur Zentralverbands-Prüfung. Wir bitten bei der Einsendung der Lehrlingsarbeiten Rückporto beizufügen. Bei den vom Hauptausschuß beschlossenen Sparmaß nahmen ist es uns nicht möglich, das Porto für die Rücksendung der Arbeiten auszulegen, da es sich in jedem Jahre um einen er heblichen Betrag gehandelt hat. Sendungen, denen kein Rückporto beiliegt, werden unfrankiert nach Erledigung der Prüfungsarbeiten zurückgesandt. Präzisions-Uhren-Vertrieb „Präzis“ Alexander Piller, Kehl a. Rh. Die Staatsanwaltschaft Offenburg teilt uns unter dem 14. März 1932 — A (K) 232/32 -— mit, daß sie gegen Piller beim Amtsgericht Kehl die Erlassung eines Strafbefehls beantragt habe. Wir hatten gegen Piller vor längerer Zeit Strafanzeige wegen unlauteren Wett bewerbs erstattet. Vor dem Tascbenuhr-Gehäusemacher Walter Buchholtz in Hamburg, Hohenfelder Allee, wird hiermit gewarnt, da er sich als überaus unzuverlässig erwiesen hat. Simon Serebriany, Furniturenhandlung, Frankfurt a. M. 1, Römerberg 1 . In letzter Zeit haben sich die Beschwerden über die genannte Firma derart gehäuft, daß wir unsere Mitglieder davor warnen müssen, mit der Firma in Geschäftsverbindung zu treten. Mediterranea Import- und Export G. m. b. H. in München. Seit Jahren hat die Gesellschaft durch ihre Vertreter Uhren unmittelbar an Private absetzen lassen und zwar vielfach unter Zuwiderhand lung gegen die für den Gewerbebetrieb im Umherziehen bestehen den Vorschriften. Wie wir jetzt in Erfahrung bringen konnten, ist unter Ablehnung des Vergleichsverfahrens am 9. März 1932 über das Vermögen der genannten Gesellschaft der Konkurs eröffnet worden. ^ Lehrlingsstatistik 1931/32 nach dem Stande vom 1. März 1932 Es fehlen noch 137 Vereinigungen und zwar: I. Anhalt: Ballenstedt, Bernburg, Cöthen, Zerbst (4 von 5); II. Baden: Baden-Baden, Breisgau, Karlsruhe, Mannheim, Mittelbaden, Oberbaden, Pforzheim, Rastatt, Kraichgau, Unter baden (10 von 13); III. Bayern: Oberfranken, Aschaffenburg, Coburg, Lands berg, Passau, Rosenheim, Rothenburg o. d. T., Straubing, Weilheim, Weißenburg i. B. (10 von 17); IV. Brandenburg: Angermünde, Beeskow, Oranienburg, Niederlausitz, Küstrin, Jüterbog, Potsdam, Perleberg, Rathenow, Spandau, Arnswalde (11 von 18); V. Hamburg: Hamburg (1 von 1); VI. Hessen: Alzey, Groß-Umstadt, Gelnhausen, Gießen, Mainz, Wetzlar, Worms, Limburg (8 von 12); VII. Kurhessen: Ortsgruppen Fulda, Waldeck (2 von 6); VIII. Lausitz: Senftenberg, Spremberg (2 von 8); IX. Mecklenburg: Güstrow, Schwerin, Malchin, Waren (4 von 8); X. Niedersachs e n: Goslar, Herford (2 von 19); XI. Norden: Altona, Flensburg, Harburg, Husum, Lübeck, Otterndorf, Rendsburg, Stade (8 von 19); XII. Nordwest: Emden, Papenburg, Blumenthal, Leer, Verden, Wilhelmshaven (6 von 13); XIII. Oberschlesien: Beuthen, Ratibor (2 von 4); XIV. Ostpreußen: Allenstein, Elbing, Gumbinnen, Inster burg, Danzig (5 von 9); XV. Pommern: Anklam, Demmin, Gollnow, Greifenberg, Greifenhagen (5 von 15); XVI. Rheinland: Aachen-Land, Altenkirchen, Bergheim, Bonn, Dinslaken, Krefeld, Duisburg, Velbert, Essen, Gelsenkirchen, München-Gladbach, Neuwied, Wiehl, Oberhausen, Solingen, Trier (16 von 24); XVII. Sachsen (Freistaat): Flöha, Freiberg, Meißen (3 von 20); XVIII. Sachsen (Provinz): Stendal, Torgau (2 von 9); XIX. Schlesien: Bunzlau, Glatz, Glogau, Lauban, Liegnitz, Neiße, Rothenburg (O.-L.), Schweidnitz (8 von 18); XX. Thüringen: Arnstadt, Worbis, Erfurt, Eisenach, Son dershausen, Salzungen, Meiningen (7 von 14); XXL Ostthüringen: Rudolstadt (1 von 5); XXII. Westfalen: Bocholt, Castrop, Dortmund, Hagen, Hamm-Stadt, Hamm-Land, Herne, Iserlohn, Lübbecke, Minden, Münster, Olpe, Siegen, Steinfurt, Wanne, Warendorf, Watten scheid (17 von 33); XXIII. Württemberg: Heilbronn, Hohenlohe, Oberschwa ben, Ulm (4 von 10); XXIV. Saargebiet: Saargebiet (1 von 1). Die oben verzeichneten noch fehlenden verehrlichen Ver einigungen bitten wir ganz ergebenst, uns behufs Ermöglichung eines baldigen Abschlusses durch Postkarte mitzuteilen: Zahl der Uhrmacher-Mitglieder, Zahl der Uhrmacher-Gehilfen bei denselben, Zahl der Uhrmacher-Lehrlinge bei denselben und zwar: im 1. Lehrjahre: , im 2. Lehrjahre: im 3. Lehrjahre: im 4. Lehrjahre: Zugleich ersuchen wir um Erledigung unseres Rundschreibens Nr. 70, betreffend Ausgelernten - (Junggehilfen-) Statistik 1931. Wir hoffen auf baldige Postkartenmitteilung über: Zahl der Ausgelernten (vom 1. Oktober 1930 bis 30. September 1931) . . Von ihnen sind am 1. Oktober 1931: I. Gehilfen: a) im Innungsbezirk b) auswärts II. „Selbständige“: a) im Innungsbezirk b) auswärts III. zu anderen Berufen übergegangen IV. Arbeitsr und Erwerbslose Höflichst und dringend bitten wir unsere Vereinigungen auch für diese zur Beurteilung unseres Arbeitsmarktes und der Frage des Neuzuganges so bedeutsame Erhebung um verständnisvolle, gütige Mitarbeit. Hauptschriftleiter Fr. A. Kam es in Berlin. — Verantwortlich für den uhren technischen Inhalt: i. V. Dr.-Ing. J. B a 1 t z e r; für den übrigen technischen Inhalt: Dr.-Ing. .1. B a 1 t z 0 r; für den volkswirtschaftlichen und allgemeinen Inhalt: K. Helmer; für den Anzeigenteil: G. Wolter, sämtlich in Berlin. Druck: A. Seydel & Cie. Aktiengesellschaft, Berlin SW 61 . — Verlag: Deutsche Verlags werke Strauß, Vetter & Co. in Berlin SW 68.
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