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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 64.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19400000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (23. November 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 64.1940 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1940) 17
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1940) 23
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1940) 29
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (10.Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1940) 57
- AusgabeNr. 10 (2. März 1940) 63
- AusgabeNr. 11 (9. März 1940) 71
- AusgabeNr. 12 (16. März 1940) 77
- AusgabeNr. 13 (23. März 1940) 83
- AusgabeNr. 14 (30. März 1940) 91
- AusgabeNr. 15 (6. April 1940) 97
- AusgabeNr. 16 (13. April 1940) 103
- AusgabeNr. 17 (20. April 1940) 111
- AusgabeNr. 18 (27. April 1940) 121
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1940) 129
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1940) 137
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1940) 159
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1940) 167
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1940) 177
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1940) 185
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1940) 193
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1940) 209
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1940) 217
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1940) 225
- AusgabeNr. 32 (3. August 1940) 233
- AusgabeNr. 33 (10. August 1940) 239
- AusgabeNr. 34 (17. August 1940) 249
- AusgabeNr. 35 (24. August 1940) 255
- AusgabeNr. 36 (31. August 1940) 263
- AusgabeNr. 37 (7. September 1940) 271
- AusgabeNr. 38 (14. September 1940) 279
- AusgabeNr. 39 (21. September 1940) 287
- AusgabeNr. 40 (28. September 1940) 293
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1940) 301
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1940) 309
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1940) 321
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1940) 329
- AusgabeNr. 45 (2. November 1940) 337
- AusgabeNr. 46 (9. November 1940) 345
- AusgabeNr. 47 (16. November 1940) 351
- AusgabeNr. 48 (23. November 1940) 357
- ArtikelWeihnachtsgeschäft und doch nachdenklich! 357
- ArtikelWas wünscht sich ein junges Mädchen zu Weihnachten? 358
- ArtikelWeihnachtswünsche der Frau an den Uhrmacher 358
- ArtikelDas Weihnachtsschaufenster 359
- ArtikelUnd dies Jahr im Dezember? 362
- ArtikelAus der Werkstatt 362
- ArtikelVermischtes 363
- ArtikelBüchertisch 364
- ArtikelWerbung 364
- ArtikelSteuer und Recht 365
- ArtikelWirtschaftsteil 365
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 366
- ArtikelPersönliches 366
- ArtikelBriefkasten 366
- AusgabeNr. 49 (30. November 1940) 367
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1940) 373
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1940) 393
- BandBand 64.1940 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 48 363 mußte ich ihn befestigen. Gleichzeitig wurde die Vernietung des Sekundenzeigers etwas abgefeilt. Dabei zeigte sich, daß der Sekundenzapfen über das Zifferblatt hinausragte. Ich verstehe die Kollegen nicht, die diesen Fehler nicht be seitigen. Finde ich zu lange Sekundenzapfen, so lege ich das Zifferblatt auf die Werkplatte und kürze den Sekunden zapfen so weit, daß er nicht mehr vorsteht. Dadurch habe ich schon viel Ärger gespart. In diesem Falle mußte ich sogar die Minutenradsbrücke abschrauben, um die Kürzung des Sekundenzapfens vornehmen zu können. Bald kam der Unteroffizier zum dritten Male; die Uhr blieb trotz der Abhilfe wiederholt stehen. Ich wollte die Uhr nun wenigstens eine Woche behalten. Freimütig erklärte der Unteroffizier: ,,Von Ihrem Standpunkt aus haben Sie recht; aber stellen Sie sich einen Fliegerunteroffizier ohne Uhr vor, der seinen Trupp hat und fliegen soll!? Also bitte, ich hole mir übermorgen die Uhr ab!" Was sollte ich als ehemaliger Frontsoldat machen! Der Kunde holte seine Uhr; ich hatte zwei kleine Klemmungen gefunden. Das Beisatzrad hatte zu wenig Luft, und das Minutentrieb klemmte in der Werkplatte. Und dann kam die Uhr doch wieder zurück! Man hat alle Hände voll zu tun, und dann kommen noch solche Scherben; dabei mußte man noch freundlich bleiben, denn der Unter offizier war es auch! Nun kam der letzte Versuch: Eingriffe nachsehen! Dabei fand ich folgenden Fehler: Der Sekunden radseingriff hatte geringe Zahnluft; ja auf einer Stelle war er so tief und ohne Luft, daß ich mir nun das Stehenbleiben erklären konnte. Mit einer Fräse 0,6 (auf die ich ein Jahr warten mußte) konnte ich die Zahnluft richtigstellen, so daß auch dieser Eingriff tadellos wurde. Die Uhr ging dann gut, und kam nicht mehr wieder. Die ganze Nacharbeit habe ich kostenlos gemacht. Es war ein freundlicher Unteroffizier; ich war vier volle Jahre Frontsoldat und besitze soviel Kamerad schaftsgefühl; dann wollte ich auch meinem Kollegen hoch oben in Norwegen unbekannterweise, und ohne daß er es erfährt, mein Berufs-Zusammengehörigkeitsgefühl zeigen. Und „Kundendienst!" R. M. Vermifchtes Zeitsparende Arbeitsweisen In Nr. 46 unserer Zeitung haben wir auf Seite 346 einen Wettb ewerb ausgeschrieben, bei dem es sich darum handelt, eine Beschreibung zeitsparender • Arbeitsweisen einzureichen, welche die Möglichkeit bieten, einen größeren Teil der jetzt an fallenden Arbeit mit weniger Arbeitskräften zu bewältigen. Der Wettbewerb bezieht sich nicht nur auf Vorgänge am Werktisch selbst, sondern ebenso auf Zeitersparnisse bei der Annahme und Abgabe von Reparaturen, beim Verkauf, kurzum auf dem Gesamt gebiet der geschäftlichen Tätigkeit. Es muß sich hierbei selbst verständlich um Verfahren handeln, die neu oder doch nicht allgemein in Anwendung sind. An Preisen wurden ausgesetzt: 100 RM, 50 RM und 25 RM als erster bis dritter Preis sowie Fach bücher als Anerkennungspreise. Die Einsendungen müssen bis 15. Dezember in den Besitz unserer Zeitung gelangt sein. Wir verweisen auch noch auf die Veröffentlichung in Nr, 46, Die Edelmetallvorschriften im Protektorat Die Nationalbank für Böhmen und Mähren in Prag hat eine Verfügung erlassen, die den Handel mit Edelmetallen und die Erzeugung von Gegenständen aus Edelmetallen betrifft, und die mit den einschlägigen deutschen Bestimmungen im wesentlichen übereinstimmt. Unter den Begriff Gold fallen keine Waren aus Dublee, Walzgolddublee, Triplee sowie vergoldete und gold plattierte Halb- und Fertigwaren. Jedermann, ausgenommen die Devisenbanken, der gewerbsmäßig Gold oder Erzeugnisse aus Gold be- oder verarbeitet oder damit handelt, mußte bis zum 20. November 1940 der Nationalbank seine Bestände anmelden, auch dann, wenn dies früher schon einmal geschehen sein sollte. Vordrucke dafür liefern die Nationalbank und ihre Filialen. Die Herstellung goldener Trauringe mit einem höheren Feingehalt als 333/1000 und mit einem höheren Gewicht als 3,5 g ist verboten. Ebenso ist die Herstellung aller Goldwaren ver boten bei denen der Formwert nach durchgeführten Abzügen bei der Veräußerung in Böhmen und Mähren sowie auch im übrigen Reichsgebiet an Großhändler nicht 55 %>, an Einzelhändler nicht 100 %> vom Wert des darin enthaltenen Goldes in unverarbeitetem Zustand erreicht. f ersonen ' ^ le ^ as Rßcht z u einem Gewerbebetrieb besitzen, dürfen Goldwaren in jedem Zustande gegen die Lieferung einer gleichwertigen Menge Gold abgeben. Solche Verkäufe müssen mit genauer Angabe der gehandelten Mengen verbucht werden. ^j r ^ en Handel mit Erzeugnissen aus Silber wurde ver fügt, daß echt silberne Tafelbestecke und andere «Silberwaren, sofern sie mehr als 30 g Silber enthalten, vom Hersteller an den Zwischenhändler nur gegen Hergabe des vollen Silbergehalts ab gegeben werden dürfen. Echt silberne Tafelbestecke sind im Sinne dieser Bestimmung nur Bestecke mit einem Feingehalt von min destens 800/1000. Fertigwaren, die ganz oder teilweise aus Silber bestehen und einen Verkaufswert von 3000 Kronen und darüber für die einzelne verkaufte Ware haben, dürfen an Verbraucher nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Personalausweises abgegeben werden. Über die Verkäufe solcher Fertigwaren muß nach besonderen Angaben Buch geführt werden. Der gleiche Meldetermin wie für Gold gilt auch für den Handel ui PUtinmetallen und Erzeugnisse daraus, soweit der rlatinmhalt insgesamt 20 g übersteigt. Es bedarf keiner Geneh migung zur Bearbeitung oder Verarbeitung, wenn monatlich ins- gesamt nicht mehr als 10 g Platin oder Palladium in Frage kommen. Erzeugnisse, zu deren Herstellung zwar Platin oder Palladium nötig ist, bei denen jedoch der Metallwert weniger als 5 n o des Groß handelspreises des Erzeugnisses und ihr Gewicht höchstens 5 g beträgt, sind ebenfalls frei. Schmuckgegenstände, zu deren Her stellung in diese Metalle gefaßte echte Perlen und natürliche Edelsteine gehören, fallen unter die Melde- und Genehmigungs pflicht. Das gilt auch dann, wenn der Wert der verwendeten Metalle unter dem genannten Großhandelspreis von 5 0/ o und wenn das Gewicht unter 5 g liegt. Frei verkäuflich sind die Platinmetalle dagegen an die Firmen ,,Aurora“, Brünn und Prag, an ,,Meta- lochema“, Prag, an Scheids Affinerie, Prag, und an Stolls Affinerie, Prag. Ausnahmebewilligungen von diesen Bestimmungen erteilt die Nationalbank für Böhmen und Mähren. Die Kriegsmarine will Musterläden für Uhrengeschäfte schaffen. Die Kriegsmarine will in den von ihr neu errichteten Siedlungen durch Erstellung geeigneter Einzelhandels- und Handwerksbetriebe eine rasche und reibungslose Versorgung der neuen Ansiedler erreichen. Sie hat dementsprechende Mustergrundrisse von Ge schäften des Einzelhandels und des Handwerks hergestellt mit der Absicht, etwas Vorbildliches für das jeweilige Gewerbe zu schaffen. Dabei sollen auch die Inneneinrichtungen der Läden bis ins kleinste berücksichtigt werden. Zunächst hat man sich mit den lebenswichtigen Geschäftszweigen befaßt, will aber später die bisherigen Versuche auch aut andere Geschäftszweige aus- dehnen. Auch Uhrengeschäfte werden im Rahmen dieser beacht lichen Neuplanungcn ihren Platz finden. Es sind drei Größen von Geschäften vorgesehen. Bei ihrem Vorgehen arbeitet die Kriegs marine aufs engste mit der gewerblichen Wirtschaft zusammen, um sich deren Erfahrungen zunutze zu machen. Feste Preisbildung auch bei Versteigerungen. In einem neuen Runderlaß legt der Reichskommissar für die Preisbildung genauer fest, inwieweit die Preisstoppverordnung auch bei Versteigerungen zu beachten ist. Diese Frage hat angesichts des knapperen Waren angebots erhöhte Bedeutung. Für neue, ungebrauchte Waren, wie sie gelegentlich z. B. aus Konkursmassen zur Versteigerung kom men, wird nach diesem neuen Runderlaß eine Preisüberschreitung nicht zugelassen. Für Waren dieser Art muß darum der Zuschlag stets zu dem Stopppreis bzw. den nach sonstigen Preisvorschriften zulässigen Höchstpreisen erteilt werden. Der zulässige Preis ist von dem Versteigerer vor der Versteigerung, gegebenenfalls im Benehmen mit der zuständigen Preisüberwachungsstelle, zu er mitteln und den Bietenden in der Versteigerung bekanntzugeben. Gebote, die diesen zulässigen Höchstpreis überschreiten, muß der Versteigerer zurückweisen. Der Preiskommissar empfiehlt eine Entscheidung durch Los, wenn der höchstzulässige Preis gleich zeitig von mehreren Personen geboten wird. — Eine freiere Hand habung sieht der Runderlaß vor für die Versteigerung von ge brauchten Waren, sowie von Kunstgegenständen, für die reine Liebhaberwerte in angemessener Höhe maßgebend sind. PdE. Wieviel Silber muß geliefert werden? Der Großhandel ist be rechtigt, für silberne Gegenstände bis zu 30 g Feinsilberinhalt 80 % des darin enthaltenen Feinsilbers vom Einzelhandel zu verlangen, bei schwereren Gegenständen dagegen die gesamte Silbermenge. Der Einzelhandel darf bei silbernen Gegenständen über 10 g Fein silberinhalt das volle Silbergewicht verlangen; bei leichteren Ge genständen darf der Einzelhandel keine Silberzugabe fordern. Es wird nun immer wieder die Frage gestellt, welches die in Betracht kommenden Feingewichte für die verschiedenen Gegenstände sind, um danach bestimmen zu können, welche Silberanlieferung ge-
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