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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 36.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192901002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- im Original fehlen viele Seiten
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (5. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerrundschau für Januar 1929
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 36.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- ArtikelSteuerrundschau für Januar 1929 21
- ArtikelMassenkräfte beim Hammerhub 22
- ArtikelModerne Zimmeruhren 24
- ArtikelWas ein Reisender vom Jahre 1928 sagt 24
- AbbildungModerne Zimmeruhren 25
- ArtikelZur Lage in Glashütte 26
- ArtikelBunte Blätter 27
- ArtikelDie Pforzheimer Edelmetall- und Schmuckwaren-Industrie 1928 29
- ArtikelSprechsaal 30
- ArtikelWirtschaftliches 30
- ArtikelVerschiedenes 31
- ArtikelBüchertisch 34
- ArtikelPersonalien 35
- ArtikelHandels-Nachrichten 35
- ArtikelAus dem Vereinsleben 36
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ... 36
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 73
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 95
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 113
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 149
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 169
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 185
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 221
- AusgabeNr. 14 (1. April 1929) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 257
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 277
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 293
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 313
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 331
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 351
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 365
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 385
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 401
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 423
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 439
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 461
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1929) 485
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 507
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 523
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 543
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 559
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 579
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 595
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 615
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 631
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 651
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 667
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 687
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 703
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1929) 723
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 739
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 759
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 775
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 797
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 813
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 833
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 851
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 871
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 889
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 911
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 931
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 953
- BandBand 36.1929 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
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DfcUhtmnchctAfochc Verlag und Schriftleitung: Leipzig C x, Talstraße 2. Fernruf: 22991 und 22993. Telegramm-Adresse: Uhr- macherwoche Diebener Leipzig .Postscheck-Konto: 4107. Bank-Konto: Allgemeine Deutsche Credit- Anstalt, Abteilung Becker & Co., Leipzig, Reichsbank- Girokonto. Geschäftsstellen: Pforzheim. Simmlerstraße 4 Fernruf: Nr. 1621. — Berlin: Emil Rogge. Friedenau, Fröaufstraße 7. Fernruf: Rheingau 6631. — Amster dam, N. 2. Voorburgwal Nr. 187—227. L Bezugspreis för Deutschland vierteljährlich 5,25 R.-M. (einschl. 0,54 R.-M. Überweisungsgebühr). Anzeigenpreis: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite 0,24 R.-M., für Stellenmarkt 0,15 R.-M., die */j Seite 225,— R.-M. Berechnung der Seitenteile ent sprechend. Bei Wiederholung Rabatt. Platzvor schrift 50% Zuschlag. Erfüllungsort Leipzig. Ausgabetag: Jeden Sonnabend. Annahmeschluß für klein« Anzeigen : Mittwoch früh, unverbindlich. 36. Jahrgang Leipzig, 5. Januar 1929 Nummer 2 Unbefugter Nachdruck aus dem gesamten Inhalt ist verboten Steuerrundschau für Januar 1929 Von Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner m neuen Jahre wird sich der Reichstag mit der Deckung des Defizits von 600 Millionen im Reichshaushalt 1929 zu befassen haben. Wie man hört, sollen 300 Millionen einge spart, der Rest jedoch durch Erhöhung von Getränkesteuern aufgebracht werden. In der Öffentlichkeit wird man sich auch in Anbe tracht der ständig steigenden Sozialversiche rungslasten mit jeder Steuererhöhung schwer abfinden. Dies um so weniger, als die Aussichten auf eine gerechtere Verteilung der Steuerlasten durch die bekannt gewordenen Entwürfe zu den Steuervereinheitlichungs-Ge- segen nicht wesentlich gestiegen sind. Die allgemeine Heranziehung der freien Berufe zur Gewerbesteuer ist nicht erreicht worden, trogdem diese nicht von der Aufbringungs last betroffen werden und auch nicht zu den hohen Sozial versicherungslasten beitragen. Bis Ende Januar sind die Einkommen-, Körper schafts- und Umsatzsteuer-Erklärungen abzugeben. Ob, wie im Vorjahre, eine Fristverlängerung erfolgt, ist zur Zeit noch ungewiß. Für die Gewerbetreibenden ohne kaufmännische Buch führung ist zur Einkommensteuer-Erklärung ein Hin weis darüber angebracht, welche Angaben ihre Buchführung enthalten muß, um für die Einkommen- und Gewerbe ertragsteuer maßgebend zu sein. Die Erfordernisse ergeben sich daraus, daß der Gewinn sich zusammensegt: einmal aus dem Überschuß der Jahreseinnahmen über die Jahres ausgaben und zweitens aus einem Vergleich des Betriebs vermögens am Anfang und Ende des Jahres. Im einzelnen ergibt sich aus einem Erlaß des Reichsfinanzministers vom 8. Februar 1927 (III e u 400), daß Einnahmen und Ausgaben, auch soweit sie Gebäude betreffen, vollständig aufgezeich net sein müssen. Unter den Ausgaben müssen die Auf wendungen für Material, Löhne, Unkosten, Geschäftsein richtungen ausgewiesen und außerdem die Privatentnahmen angegeben werden. Zu den Privatentnahmen gehören auch die Personalsteuern, insbesondere die Einkommensteuer. Zu Beginn und Ende des Jahres sollen die wichtigsten Gegenstände der Betriebseinrichtung und des übrigen An lagekapitals (Maschinen usw.), ferner die Bestände an Waren, Erzeugnissen und Vorräten sowie die ausstehenden Forderungen und Schulden aufgezeichnet sein. Diese Be standsaufnahme ist nicht erforderlich, wenn, wie bei Lohn handwerkern, das Betriebsvermögen wesentlichen Schwan kungen nicht unterliegt und am Schluß des Jahres Waren über das übliche Maß hinaus nicht vorhanden waren. Auch wenn nur teilweise eine Buchführung in dem obigen Sinne vorhanden ist, kann das Finanzamt nicht ohne weiteres eine Schälung eintreten lassen, sondern die aus den Büchern festgestellten Einkommensteile sind nach der Ver fügung vom 8. Februar 1927 lediglich durch Schälung zu ergänzen. Stets unzulässig ist nach einer Entscheidung des preu ßischen Oberverwaltungsgerichts zur Gewerbeertrag steuer die Vornahme einer Nettoschätzung, d. h. Schät zung lediglich des Reingewinns. Es sind vielmehr beim Fehlen auch einer vereinfachten Buchführung zunächst der gewerbliche Umsag, dann der Rohgewinn und schließlich die Geschäftsunkosten zu schälen; erst der nach Abzug der Geschäftskosten vom Rohgewinn verbleibende Betrag stellt den Reingewinn dar. Auch bei dieser Schägung sind et waige buchmäßige Unterlagen, soweit solche vorhanden sind, möglichst zu verwerten. Mit der Festsetzung allgemeingültiger Abschrei bungssätze durch den Reichsfinanzminister wird man nicht mehr rechnen können, nachdem die Spigenverbände der Wirtschaft grundsätzlich dagegen Stellung genommen haben. Die Erhebung der sogenannten periodischen Gjund- erwerbsteuer der Gesellschaften usw., die ursprünglich am 1. Januar 1929 fällig war, ist nunmehr durch Reichstags beschluß bis auf weiteres aufgeschoben. Am 15. Januar läuft die Frist ab, innerhalb deren die Lohnabzugsbelege für 1928 seitens der Arbeitgeber abzuliefern sind. Die erforderlichen Vordrucke usw. sind beim Finanzamt erhältlich. Arbeitnehmer, für die im Jahre 1928 Marken verwendet sind, haben die Steuerkarten 1928 und die Einlagebogen ebenfalls bis zum 15. Januar dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 10. Oktober 1928 ihren Wohnsig hatten. Zweifel bestehen vielfach bei den Steuerpflichtigen, in welchen Fällen das Finanzamt die Namen von Sachver ständigen mitzuteilen hat, die in Steuersachen herange zogen sind. In einem neueren Urteil (VIA 1134^28)_weist der Reichsfinanzhof von neuem darauf hin, daß für die Steuerbehörden und Steuergerichte eine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Namen der Sachverständigen, deren Gut achten eingeholt worden ist, nur besteht, wenn die Erstat tung des Gutachtens vollen Einblick in die Verhältnisse des Steuerpflichtigen erfordert. Nr. 2. 1929 ■ Die Uhrmacher- Woche 2 J
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