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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 55.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19310000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (15. August 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Konventionsverträge in der Schweizer Uhrenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 55.1931 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1931) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1931) 17
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1931) 27
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1931) 43
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1931) 59
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1931) 77
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1931) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1931) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1931) 125
- AusgabeNr. 10 (7. März 1931) 141
- AusgabeNr. 11 (14. März 1931) 149
- AusgabeNr. 12 (21. März 1931) 165
- AusgabeNr. 13 (28. März 1931) 179
- AusgabeNr. 14 (4. April 1931) 195
- AusgabeNr. 15 (11. April 1931) 211
- AusgabeNr. 16 (18. April 1931) 225
- AusgabeNr. 17 (25. April 1931) 241
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1931) 255
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1931) 271
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1931) 285
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1931) 293
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1931) 307
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1931) 323
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1931) 337
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1931) 357
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1931) 375
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1931) 391
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1931) 403
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1931) 417
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1931) 437
- AusgabeNr. 31 (1. August 1931) 453
- AusgabeNr. 32 (8. August 1931) 469
- AusgabeNr. 33 (15. August 1931) 481
- ArtikelDie neuen Konventionsverträge in der Schweizer Uhrenindustrie 481
- ArtikelSchiffsuhren-Anlagen 483
- ArtikelDas neue Gesicht der Ladenfront 484
- ArtikelAus der Werkstatt 485
- ArtikelVermischtes 486
- ArtikelUnterhaltung 487
- ArtikelHandels-Nachrichten 488
- ArtikelMeister-Vereinigungen 489
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 490
- ArtikelVersch. Vereinigungen 491
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 491
- ArtikelBriefkasten 492
- ArtikelPatent-Nachrichten 492
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 492
- AusgabeNr. 34 (22. August 1931) 493
- AusgabeNr. 35 (29. August 1931) 505
- AusgabeNr. 36 (5. September 1931) 517
- AusgabeNr. 37 (12. September 1931) 527
- AusgabeNr. 38 (19. September 1931) 539
- AusgabeNr. 39 (26. September 1931) 553
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1931) 569
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1931) 585
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1931) 603
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1931) 617
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1931) 629
- AusgabeNr. 45 (7. November 1931) 643
- AusgabeNr. 46 (14. November 1931) 657
- AusgabeNr. 47 (21. November 1931) 671
- AusgabeNr. 48 (28. November 1931) 685
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1931) 701
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1931) 713
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1931) 729
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 741
- BeilageDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 1
- BandBand 55.1931 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,75 RM, unter Streifband 2,10 RM Jahresbezugspreis bei Vorauszahlung 19,— RM; für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, Jahresbezugs preis 23,— RM oder in Landeswährung Die Zeitung erscheint an iedem Sonnabend Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SSP 68, Neuenburger Str. 8 tJrasAttt ftUAWpp VSc/ru/tz Henlttn Ckatilti rtuyqens H*msoTv TKMudq« Fitrfhoui 1 KrnoVd kLtrtqviil ■IHIIIII Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen C,24 RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 0,15 RM. Die ganze Seite wird mit 240,— RM be rechnet (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,6 RM) Postscheck-Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: A 7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 U hcea- Edelmetall- und Sdimucktu ace u- M ackt Nr. 33, Jahrgang 55 * Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co., Berlin SU/68 * is. August 1931 Alle Rechte f(ir sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Die neuen Konventionsverträge in der Schweizer Uhrenindustrie Von einer prominenten Persönlichkeit der Schweizer Uhren industrie erhalten wir folgende Mitteilungen über die neuen Konventionsverträge, die von großer Bedeutung auch für zahl reiche Leser unserer Zeitung sein dürften. Wir geben diese zu nächst ohne Stellungnahme wieder. Die Schriftleitung. * Der 1. August, übrigens der Jahrestag der Schweizer Unabhängigkeit, wird auch in der Uhrenindustrie in Zukunft ein Tag höchster geschichtlicher Bedeutung sein. An diesem Tage sind die neuen Konventionsverträge in Kraft getreten, von denen die interessierten Kreise die Besserung für die Zukunft erwarten. Zur Erläuterung der folgenden Ausführungen weisen wir zunächst darauf hin, daß das neue Vertragswerk sich auf den folgenden vier vertraglichen Vereinbarungen aufbaut: a) Vertrag zwischen der Ebauches-S, A. und ihren Kunden. b) Vertrag zwischen der Ebauches-S. A. und den Fabri kanten vollständiger Uhren. c) Vertrag zwischen den Furnituren-Herstellern (Four nisseurs) und ihren Kunden. d) Ein Vertrag, der die Förderung der schweizerischen Ausfuhr von Taschenuhren und Fertigwerken bezweckt (Schablonenvertrag). Beginnen wir mit der Konvention zwischen der Ebauches S. A., d. h. der mächtigen Holdinggesellschaft, welche augen blicklich die gesamte schweizerische Rohwerkfabrikation um schließt, und ihren Kunden, die in einer Gruppe der voll endenden Fabrikanten zusammengeschlossen sind unter der Ägide der Federation suisse des associations des fabricants d'horlogerie, welche im allgemeinen abgekürzt unter dem Namen F. H. (Federation Horlogere) bekannt ist und im fol genden einfach mit F. H. bezeichnet wird. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Kunde, alle notwendigen Roh werke für seine Fabrikation nur bei der Ebauches S. A. zu beziehen und nur diese zu vollenden; indessen hat der Kunde das Recht, wenn er von den „Vereinigten Bevoll mächtigten" der Organisationen, über die wir noch weiter unten sprechen werden, die Genehmigung erhalten hat, bei jeder anderen Fabrik diejenigen Spezialitäten zu be ziehen, welche die Ebauches S. A. nicht herstellt. Der Kunde erkennt als einen integrierenden Faktor der Konvention die Tarife und die allgemeinen Verkaufsbedingungen der Ebauches S. A. an. Ihrerseits verpflichtet sich die Ebauches S. A., in der Schweiz ihre Rohwerke einzig und allein an die Mitglieder der F. H. zu verkaufen; die Regelung der Ausfuhr von Roh werken ist Gegenstand einer besonderen Vereinbarung, die wir weiter unten untersuchen werden. Die Ebauches S. A. setzt die Preise und Verkaufsbedingungen für Rohwerke mit Hilfe eines Tarifes fest, der für beide Parteien obligatorisch ist, und welchen die Ebauches S. A. allen Kunden gegenüber gleichmäßig anzuwenden verpflichtet ist. Änderungen an die sem Tarif dürfen durch die Ebauches S. A. nur dann vor genommen werden, wenn sie durch wichtige kaufmännische oder industrielle Ursachen bedingt sind, und sie können nicht eher in Kraft gesetzt werden, als bis sie den vereinigten Bevoll mächtigten vorgelegt worden sind. Durch zusätzliche Ver einbarungen können die Parteien alle Maßnahmen ergreifen, um die vollendeten Erzeugnisse im Preise zu erhöhen oder zu stabilisieren. Die zweite Vereinbarung, welche ein unentbehrliches Gegenstück zu der ersten ist, ist geschlossen worden zwischen der Ebauches S. A. einerseits und den Fabrikanten der vollständigen Uhren andererseits, die ebenfalls in einer Gruppe unter der Ägide der F. H. zusammengeschlossen sind. Durch diese Konvention übernehmen die Fabrikanten der vollständigen Uhren die Verpflichtung, in ihrer Fabri kation nur die für sie selbst notwendigen Rohwerke her zustellen; sie verzichten infolgedessen auf jeden Verkauf und Handel mit selbsthergesteilten Rohwerken. Indessen erhalten sie gemäß einer Liste, welche den „Vereinigten Bevollmäch tigten” vorzulegen ist, das Recht, Rohwerke für Spezialkaliber zu verkaufen, die in der genannten Liste festgelegt werden. Die Fabriken verzichten ferner darauf, dritten Stellen Fur nituren zu überlassen, wobei jedoch eine Ausnahme hinsicht lich der Furnituren für die Reparatur von
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