Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 55.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19310000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (31. Januar 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher (Einheitsverband)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 55.1931 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1931) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1931) 17
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1931) 27
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1931) 43
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1931) 59
- ArtikelWie erreicht man dauernd gleichmäßige Triebverzahnungen? 59
- ArtikelHydraulische, Friktions- oder Kniehebelpressen? 61
- ArtikelFestigkeitsberechnung von Zugfedern 62
- ArtikelMassivpreßverfahren und richtige Materialverteilung 63
- ArtikelSchlechte Aussichten für Uhrmachergehilfen in Amerika 64
- ArtikelDer deutsche Außenhandel in Uhren im Jahre 1930 65
- ArtikelVermischtes 67
- ArtikelBüchertisch 67
- ArtikelUnterhaltung 68
- ArtikelHandels-Nachrichten 69
- ArtikelMeister-Vereinigungen 70
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 71
- ArtikelVersch. Vereinigungen 72
- ArtikelPersonalien und Sonstiges 72
- ArtikelBriefkasten 73
- ArtikelPatent-Nachrichten 73
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 74
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1931) 77
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1931) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1931) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1931) 125
- AusgabeNr. 10 (7. März 1931) 141
- AusgabeNr. 11 (14. März 1931) 149
- AusgabeNr. 12 (21. März 1931) 165
- AusgabeNr. 13 (28. März 1931) 179
- AusgabeNr. 14 (4. April 1931) 195
- AusgabeNr. 15 (11. April 1931) 211
- AusgabeNr. 16 (18. April 1931) 225
- AusgabeNr. 17 (25. April 1931) 241
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1931) 255
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1931) 271
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1931) 285
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1931) 293
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1931) 307
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1931) 323
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1931) 337
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1931) 357
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1931) 375
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1931) 391
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1931) 403
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1931) 417
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1931) 437
- AusgabeNr. 31 (1. August 1931) 453
- AusgabeNr. 32 (8. August 1931) 469
- AusgabeNr. 33 (15. August 1931) 481
- AusgabeNr. 34 (22. August 1931) 493
- AusgabeNr. 35 (29. August 1931) 505
- AusgabeNr. 36 (5. September 1931) 517
- AusgabeNr. 37 (12. September 1931) 527
- AusgabeNr. 38 (19. September 1931) 539
- AusgabeNr. 39 (26. September 1931) 553
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1931) 569
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1931) 585
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1931) 603
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1931) 617
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1931) 629
- AusgabeNr. 45 (7. November 1931) 643
- AusgabeNr. 46 (14. November 1931) 657
- AusgabeNr. 47 (21. November 1931) 671
- AusgabeNr. 48 (28. November 1931) 685
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1931) 701
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1931) 713
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1931) 729
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 741
- BeilageDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 1
- BandBand 55.1931 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 5 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 75 (Breslau), S t e i n h o f f (Münster), Meyer (Magdeburg), Schiele (Stuttgart). Der Vertrag mit dem Wirtschaftsverband kommt jetzt zur Erörterung. Kollege Kochendörffer betont, daß dieser Vertrag bereits von dem Wirtschaftsausschuß eingehend durchgesprochen worden sei. Auf seine Bitte geht Direktor König eingehend auf das in der gestrigen Sitzung Erreichte ein: Man habe sich statt des Ausdrucks Markenuhr auf den Begriff Vertrags uhr geeinigt, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen. Auch die Frage, ob Hausuhren in den Vertrag aufzunehmen seien, und wie man die losen Werke behandeln solle, sei eingehend be raten worden. Desgleichen habe man sich damit befaßt, ob Fabri ken, die dem Wirtschaftsverband zur Zeit des Vertragsabschlusses noch nicht angehörten und damit in dem Abkommen nicht enthalten wären, später als Vertragspartner zugelassen werden könnten. Besondere Beachtung habe man ferner dem Grundsatz: gleiche Mengen, gleiche Preise! geschenkt. Direktor König faßt die Ergebnisse der Sitzung des Wirtschafts ausschusses und der Verhandlung mit Dr. Dienst vom Wirtschafts verband in folgende Ausführungen: Man habe es für vorteilhaft erkannt, einen Vertrag mit gegenseitiger Bindung zu schließen. Den Begriff Vertragsuhren habe man wie folgt festgelegt: Vertrags uhren sind alle von den Vertrags-Uhrenfabriken hergestellte Uhren, soweit sie nicht auf Grund besonderer Abkommen als Vertrags uhren ausgeschlossen sind. — Eine Kommission solle entscheiden, was nicht unter die Vertragsuhren fällt. Hausuhren: Man habe die Befürchtung ausgesprochen, daß, wenn die Hausuhren unter den Vertrag fallen, der Uhrmacher nicht mehr wettbewerbsfähig sein würde. Um aber endlich Ord nung in das Hausuhrengeschäft zu bringen, müßte man erreichen, daß lose Werke nicht mit Marke hergestellt werden. Durch die Einheitsmarke, die nach der Fusion der Schwarzwälder Fabriken voraussichtlich geschaffen werde, wolle man das Publikum in die Uhrenfachgeschäfte zurückführen. Es solle aber dem Uhr macher unbenommen bleiben, lose Werke von Vertragsfabriken zu beziehen und sie in Gehäuse einzubauen, die auch von nicht dem Vertrage beigetretenen Fabriken bezogen werden können. Alle Uhren der Vertragsfabriken werden mit Treurabatt geliefert, also auch die Nicht-Vertragsuhren. Bezüglich der Taschenuhren wolle man mit Junghans und Thiel ein besonderes Abkommen treffen, das den jetzigen Zustand bestätige, wonach diese Marken uhren nur an Fachgeschäfte geliefert werden. In dem eigentlichen Vertragswerk seien ja Taschenuhren ausgenommen. Eine Bestim mung, daß auch später noch Fabriken dem Vertrag beitreten können, sei gleichfalls vorgesehen, Kollege Kochendörffer bittet um Entscheidung, ob man es für ratsam halte, einen Vertrag abzuschließen oder nicht. Der Wirt schaftsausschuß selbst habe es bejaht. Der Vertrag solle die Be lieferung der Warenhäuser mit Markenuhren ausschließen und auch die Exporteure davon abhalten, Markenuhren im Inland zu ver treiben. Die Kennzeichnung der Uhren, um ihren Weg zu verfolgen, habe allerdings große Schwierigkeiten. Man habe Dr. Dienst gebeten, diese Frage bei den Uhrenfabriken zu klären. Bezüglich der Preisfestsetzung hätte sich die ablehnende Hal tung von früher geändert, zumal Beschwerden wegen Unterbietung bisher nicht laut geworden seien. Man habe sogar vorgeschlagen, den Festpreis künftig auch auf der Lieferantenrechnung zu ver merken. _ Es sei beschlossen worden, daß Festpreise, die in Übereinstimmung mit dem Uhreneinzelhandel festgesetzt werden, wünschenswert seien. Man müsse verhüten, daß z. B. in ein und derselben Stadt für das gleiche Erzeugnis verschiedene Preise gefordert werden, das mache den Kunden nur mißtrauisch und helfe die Redensart von dem zu teuren Uhrmacher verbreiten. Man brauche nicht zu befürchten, daß die Fabrikanten durch den Festpreis geneigt sein würden, die Verdienstspanne des Uhrmachers zu schmälern, denn auch sie hätten ein Interesse daran, den Fachhandel leistungsfähig zu erhalten. Kollege George bezweifelt, daß der Wirtschaftsverband das ausreichende Vertrauen der Uhrmacher besäße, um als Vertrags partner zu gelten. Kollege Hempel ist derselben Meinung, schlägt jedoch vor, die Erörterung über diesen Punkt bis zum Nachmittag zu vertagen, wo Dr. Dienst an der Verhandlung mit teilnehmen werde. Kollege Kochendörffer kommt nochmals darauf zurück, daß eine Entscheidung, ob ein Vertrag geschlossen werden solle oder nicht, jetzt getroffen werden müsse. Kollege Kratz befür wortet,^ daß man die schwerwiegenden Punkte erörtere, ehe Dr. Dienst anwesend sei, Man könne überzeugt sein, daß Dr. Dienst derjenige sei, der ehrlich das Beste wolle, wenn er auch nicht alle Übertretungen der Uhrenfabriken verhindern könne. Der Vertrag würde wertlos, wenn nicht von seiten des Wirtschaftsverbandes eindeutige Erklärungen abgegeben würden, daß die Belieferung der Warenhäuser mit Markenühren völlig unterbunden werde. Er sei überzeugt, daß dies in der Macht des Wirtschaftsverbandes liege. Man kämpfe seit langem um den Grundsatz: Gleiche Mengen — gleiche Preise. Die Verwirklichung dieses Grundsatzes müsse Vorbedingung für die Annahme des Vertrages sein. Kollege Hempel stimmt dem Vertrage nicht zu. Der Wirt schaftsverband würde nie einen Vertrag abschließen, durch den er sich die Abnehmer von markenlosen Hausuhrwerken ver scherze. Ein weiterer Grund für sein Mißtrauen gegen den Wirt schaftsverband sei dessen Versagen in der Frage der Nicht belieferung der Warenhäuser mit Markenuhren. Er verweist diesbezüglich auf einen Fall, der sich vor kurzem in Breslau abgespielt habe, wo ein Warenhaus alle Markenuhren ausgestellt habe. Auch mit der Haltung der Geschäftsstelle und des Vor standes des Zentralverbandes bezüglich des Antrages auf Ver öffentlichung der Tatsache, daß in Breslau Markenuhren im Warenhaus zu finden seien, könne er sich nicht einverstanden erklären. Kollege Kochendörffer verteidigt den Beschluß des Vor standes und betont, daß die Geschäftsstelle nicht selbständig ge handelt, sondern sich vorher mit dem Vorstand in Verbindung gesetzt habe. Übrigens würde der Vertrag nicht mit dem Wirt schaftsverband an sich abgeschlossen, sondern unmittelbar mit den einzelnen Fabriken. Kollege Fleig meint ebenfalls, daß der Wirtschaftsverband kein zuverlässiger Vertragspartner sei. Er erblickt diese Tat sache in der Haltung des Wirtschaftsverbandes zur Weckerfrage. Kollege Kriege hält es für wertvoll, zu einem Vertrage mit dem Wirtschaftsverband zu kommen. Bezüglich der vorliegenden Fassung habe er allerdings große Bedenken. Man müsse den Außenseitern gegenüber konkurrenzfähig werden; dazu sei es nötig, daß man Uhren zu gleich billigem Preise bekäme wie diese. Er könne dem Vertrage nur unter dieser Voraussetzung zu stimmen. Kollege Kochendörffer erklärt, daß der Vertrag nicht von den Fabrikanten, sondern von den Uhrmachern gewünscht wurde. Er verliest einige Stellen aus dem Bericht über die Reichstagung in Münster, wo der Vertrag die begeisterte Zustimmung der Kolle gen fand. Er setzt sich dafür ein, daß man nun, nachdem die ganzen Vorarbeiten gemacht wären, den Vertrag nicht zum Scheitern bringe. Die Abstimmung ergibt nun, daß lediglich vier Kollegen gegen das Vertragswerk sind. Kollege Alex führt aus, man müsse sich darüber klar wer den, daß die Fabrikmarkenreklame zu einem großen Teil an der schlechten Lage des Uhrmachers schuld sei. Man müsse sie ab lehnen, damit der Kunde nicht mehr zur Marke, sondern wieder zum Uhrmacher Vertrauen habe. Dr. Schmidt begrüßt das Vertragswerk unter der Voraussetzung, daß die Belange des Uhr machers gewahrt würden. Auch er habe den Eindruck, daß bei den Fabrikanten der Wille vorliege, sich mit den Uhrmachern zu einigen. Von dem Grundsatz: Gleiche Mengen, gleiche Preise! dürfe man aber auf keinen Fall abweichen. Man wolle zwar nicht den billigen Wecker bevorzugen, aber der Konkurrenz be gegnen können. Den Umstand, daß in letzter Zeit so viele Markenuhren im Warenhause auftauchen, erklärt er mit der Ver schlechterung der Wirtschaftslage. Auch diese Frage würde mit einer Besserung der Verhältnisse an Gewicht verlieren. Kollege G o h 1 k e befürwortet nach Änderung einiger Punkte ebenfalls den Vertrag, weil er durch den Vertrag eine Besserung der Verhältnisse erwarte. Es gäbe sicherlich nicht viele Gewerbe, die sich mit ihren Fabrikanten an den Tisch setzten, um über den Weg der Ware zu verhandeln. An Hand eines Beispieles legt er dar, daß die Warenhäuser sich nur unter erheblichen Opfern Markenuhren verschaffen könnten. Kollege Hoffmeister erläutert ebenfalls einen Fall, wo durch die Aktion seiner Innung ein Erfolg gegenüber den Außen seitern erreicht worden sei. Man müsse sich auch, was den vor liegenden Vertrag anlange, mit der Erreichung des Möglichen zufriedengeben. Falls sich die Verhandlungen zerschlügen, wäre der Leidtragende doch der Uhrmacher. Kollege Kochendörffer setzt sich für die Vertagung des Punktes bis Nachmittag ein. Der § 4 des Vertrages müsse so ge faßt werden, daß nicht nur eine gewisse moralische Verpflichtung der abschließenden Fabrikanten bestehe, sondern daß, wenn in einem Warenhause Markenware auftauche, der Fabrikant ver pflichtet sei, die Ware aufzukaufen. Auf den Hinweis des Kollegen Kratz, daß der Grundsatz: Gleiche Mengen, gleiche Preise, verwirklicht werden müsse, er klärt Direktor König, daß er in Donaueschingen betont habe, daß man von diesem Kardinalpunkt niemals abgehen werde. Es müsse erreicht werden, daß der Uhrmacher als Freund der Fabriken nicht schlechter behandelt werde als der Außenseiter. Eine rege Erörterung entwickelt sich über das schuldhafte Verstoßen der Fabrikanten gegen den Vertrag. Auf einen dies bezüglichen Einwand des Kollegen Kratz erläutert Kollege Kochendörffer den Fall des von der Firma Kienzle mit Druck sachen belieferten Hausierers Geck in Düsseldorf, der sich durch Namensverwechselung erkläre. Dr. Heßler schlägt schließlich für § 4 Satz 1 des Vertrages folgende Fassung vor: „Soweit Vertragsuhren von anderen Geschäften als Uhren fachgeschäften angeboten werden, ist die als Herstellerin in Frage
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder