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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (20. Mai 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- ArtikelUhrmacher und Juweliere im neuen Staat 253
- ArtikelDr. von Renteln über die Aufgaben von Handwerk uns Handel im ... 255
- ArtikelGesetz zum Schutze des Einzelhandels 259
- ArtikelOrganisation von Handel und Industrie 260
- ArtikelKampf gegen die Massen- Filialgründungen der W.M.F. 261
- ArtikelVermischtes 262
- ArtikelHandels-Nachrichten 263
- ArtikelMeister-Vereinigungen 264
- ArtikelVersch. Vereinigungen 264
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 265
- ArtikelBriefkasten 265
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 265
- ArtikelAnzeigen 266
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 21 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 263 Gesetz über das Zugabewesen Dieses Gesetz, auf das wir bereits in der vorigen Nummer hinwiesen, ist am 12, Mai 1933 verkündet worden. Es bestimmt zunächst, daß vom 1. September 1933, dem Tage des Inkraft tretens dieser Bestimmung, an Zugaben auch dann nicht mehr gewährt werden dürfen, wenn der sie anbietende Gewerbe treibende sich dazu bereit erklärt, an Stelle der Zugabe einen festen, von ihm ziffernmäßig zu bezeichnenden Geldbetrag aus zuzahlen. § 2 des Gesetzes bestimmt, daß die in § 27a des Ge setzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehenen Eini gungsämter auch bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aus der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft vom 9. März 1932, Erster Teil, angerufen werden können. Gemäß § 3 bleiben Ansprüche aus Zugabegeschäften, die vor dem 1. September 1933 eingeleitet wurden, unberührt. Die auf Grund der aufgehobenen Vorschrift ausgegebenen Gutscheine dürfen je doch nach dem 31. Dezember 1933 nur noch durch Zahlung des an Stelle der Zugabe angebotenen Barbetrages eingelöst werden. Reicht die Zahl der im Einzelfall zur Verfügung stehenden Gut scheine zum Bezug des ganzen Barbetrages nicht aus, so kann nach dem 31. Dezember 1933 ihre Einlösung durch einen verhält nismäßig geminderten Betrag verlangt werden. Uhrmacher bittet um Werkzeug Ein in Not geratener älterer Kollege in Westdeutschland, der sich von den Geschäften zurückgezogen hatte, sieht sich infolge der Ungunst der Verhältnisse gezwungen, jetzt einen neuen Ver such mit praktischer Arbeit zu machen. In großzügiger Weise hatte er bei Aufgabe seiner Tätigkeit sein Werkzeug einem be dürftigen Lehrling geschenkt. Nun ist er selbst nicht in der Lage, das erforderliche Werkzeug neu anzuschaffen. Er bittet deshalb Kollegen, ihm freundlichst noch brauchbare Werkzeuge zu über lassen, insbesondere einen Drehstuhl und einen Zapfenrollierstuhl. Von der zuständigen Innung wurde bestätigt, daß es sich tatsäch lich um eine dringende Notlage und einen Kollegen handelt, welcher der Unterstützung würdig ist. Solchen Kollegen, die bereit sind, etwas Werkzeug abzugeben, werden wir die Anschrift gern mitteilen. Prägezange zur Befestigung von Weckerrückwänden. Es macht sich gelegentlich unliebsam bemerkbar, namentlich bei schon einige Zeit in Gebrauch befindlichen Weckern, daß die einfach eingedrückten Rück wände nicht mehr festsitzen wollen. Gelegentlich kommt der Fehler wohl auch bei neuen Uhren vor. Die Firma Georg Jacob G. m. b. H. in Leipzig hat nun eine Prägezange (vgl. Abb.) herausgebracht, mit welcher der Fehler bei Babyweckern und Weckern mit Rückwänden in ähnlicher Form mit wenigen Handgriffen beseitigt werden kann, indem man einige kugelige Vertiefungen eindrückt. Im allgemeinen dürfte es sich empfehlen, eine solche Ver tiefung an drei ungefähr gleichweit ent fernten Stellen einzudrücken. Die Run dung muß hierbei außen liegen, der kugelige Teil der Zange also innen angesetzt wer den. Es ist zu begrüßen, daß immer wieder für praktische Werkzeuge gesorgt wird. „Organisation von Handel und Industrie." Zu diesem auf S. 260 f. der vorliegenden Nummer veröffentlichten Aufsatz sei bemerkt, daß der Reichswirtschaftsminister, wie wir erst nach Schluß der Redaktion erfahren, die im Vorsitz des Industrie- und Handels tages eingetretene Veränderung als unzulässig bezeichnet hat. Der sachliche Inhalt der von Dr. von Renteln abgegebenen Erklä rungen wird durch die etwa erfolgenden Personalveränderungen nicht berührt werden. Handels-N achnchten „Gegen Bevorzugung der Warenhäuser. Gleiche Uhrenbezugs preise für Fachhandel und Warenhäuser.“ Unter dieser Überschrift erschien in der „Neuköllner Zeitung“ vom 11. Mai 1933 die folgende Notiz, die wir auch wegen eines ganz herrlichen und spaßigen Exemplars von Druckfehler (von uns gesperrt) hier wiedergeben: „Die deutsche Uhrenindustrie ist bekanntlich bezüglich ihrer Ein stellung zum Handel in zwei Gruppen gegliedert. Es gibt nach dem Frankfurter Vertrag die Gruppe A, die nur den Fachhandel beliefert, und die Gruppe B, die Markenuhren nur an den Fach handel, aber gleichzeitig sogenannte markenlose Uhren auch an Warenhäuser, Versandgeschäfte u, a. liefert. Die Forderung des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie, daß Warenhäuser usw. nur noch zu demselben Preise wie der Uhrendiebstahl beliefert und keine Vorzugs- und Grossistenpreise mehr eingeräumt werden dürften, konnte bislang nicht durchgeführt werden. Nunmehr hat der Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie erneut diese alte Forderung des Fachhandels anerkannt und empfiehlt seinen Mitgliedern, die Be zugspreise für Uhrmacher und Warenhäuser gleichzustellen. Es sollen also Warenhäusern und anderen Bezugsaußenseitern keine Vorzugspreise mehr eingeräumt werden," Annahmekurse der Grossisten des Edelmetallgewerbes. Für die Zeit vom 22. bis 27. Mai 1933 gelten die folgenden An nahmekurse für Steuergutscheine: Durchschnittskurs für kleine Stücke (unter 100 RM) mit Tageskurs vom 16. Mai 1933 85,30 % Für große Stücke (von 100 RM aufwärts): Fälligkeit 1934 96,37 % Fälligkeit 1935 90,25 % Fälligkeit 1936 84,00 % Fälligkeit 1937 79,37 % Fälligkeit 1938 76,50 % Der Edelmetallmarkt. Der Rückgang der Silberpreise hat in der letzten Woche weitere Fortschritte gemacht. Bei Platin ist eine Besserung der Stimmung eingetreten. Großhandelspreise am Ende der Berichtswoche: Berlin: Feinsilber 40 bis 43 RM, Platin 2,65 bis 3,40 RM. Hamburg: Feinsilber 39,50 bis 43,50 RM, Platin 2,65 bis 3,45 RM. Pforzheim: Feinsilber 39,70 bis 43,60 RM, Platin 2,75 bis 3,65 RM und Feingold etwa 2,85 RM. Für den Einkauf galten im Geschäftsverkehr zwischen Scheideanstalten, Schmelzereien und Auf käufern folgende Durchschnittspreise: Altplatin 2,60 bis 2,90 RM, 0,900 Bruchgold 2,37 bis 2,45 RM, 0,750 Bruchgold 1,82 bis 1,90 RM, 0,585 Bruchgold 1,40 bis 1,50 RM, 0,333 Bruchgold 0,75 bis 0,81 RM, Feinsilber 37 bis 38 RM, 0,900 Bruchsilber 28 bis 32 RM und 0,800 Bruchsilber 25 bis 27 RM. An Privatpersonen und für kleine, aus dem Verbrauch stammende Posten wurden im Einkauf folgende Durchschnitts preise geboten: Altplatin 2 bis 2,30 RM, 0,900 Bruchgold 2,25 bis 2,35 RM, 0,750 Bruchgold 1,75 bis 1,85 RM, 0,585 Bruchgold 1,25 bis 1,40 RM, 0,333 Bruchgold 0,70 bis 0,75 RM, 0,900 Bruchsilber 24 bis 27 RM, 0,800 Bruchsilber 20 bis 22 RM und 0,750 Bruch silber 16 bis 18 RM. Konventionspreise der Silberwarenfabrikanten. Der Verband der Silberwarenfabrikanten setzte folgende Inlandskonven tionspreise für die Woche vom 15. bis 21. Mai fest: 800/1000 .... 45 RM; 925/1000 .... 54 RM. 835/1000 .... 50 RM; Der Auslandsrichtpreis beträgt für die gleiche Zeit 44,12 RM. — Silberne Bestecke werden vom 25. April an nach Preisliste Nr. 9 (chamois) berechnet. Geschäfts-Eröffnung. Schwerin i. Mecklbg., Kaiser-Wilhelm- Str. 34, Uhrmachermeister Erich Brassat, Uhrenfachgeschäft mit Reparaturwerkstatt. Geschäfts-Veränderungen. Magdeburg. Das Uhren- und Goldwarengeschäft Hoffsommer & Sohn wurde von Viktoriastr. 1 nach Prälatenstr. 14 verlegt. — Bunzlau. Das Uhren- und Goldwarengeschäft Walter Klein wurde nach Markt 36, Ecke Oberstr., verlegt. Konkurse. Frau Emma Zowada, geb. Schüler, Inhaberin eines Uhren- und Goldwarengeschäftes, Dessau. Zerbster Str. 51b. Verwalter: Beeid. Bücherrevisor Paul Vitense, Dessau, Friedrich- str. 51. — In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Witwe Peter Utsch, Inhaberin eines Uhren- und Goldwaren geschäftes, Wattenscheid, Hochstr. 13, findet Vergleichstermin am 31. Mai vor dem Amtsgericht in Wattenscheid statt. — Das Konkursverfahren über das Vermögen des Uhrmachers August Maximilian Lange, Leipzig, Nordstr. 66, Inhaber des Uhren- und Goldwarengeschäftes Max Hille, Leipzig CI, Reichsstr. 19, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Kleine Nachrichten. Uhrmacher Ge’rh. Diering hat das Uhren- und Goldwarengeschäft Gustav Wünsche, Berlin N 65, Reinickendorfer Str. 74, käuflich erworben. — Willi Günsch hat am 1. April das Geschäft seines ehemaligen Lehrmeisters Gustav Lohrens, Garding, Fischerstr. 17, übernommen und führt es unter der Firma G. Lohrens Nachf. Inh. Willi Günsch weiter. — Friedrich König ist aus dem Vorstand der Firma Kienzle Taxameter- und Apparate A.-G., Villingen, ausgeschieden. — Die Firma Werner Sy und Jugl, Berlin, lautet jetzt: Werner Sy, Juwelen, Gold- und Silberwaren. Der bis herige Gesellschafter Werner Sy ist Alleininhaber der Firma. — M. H ü b e r s aus Mülheim-Styrum übernahm das Uhren- und Goldwarengeschäft Adolf Voß, Kupferdreh. Handelsgerichtliche Eintragungen. Firma Wilhelm Trie bold, Hannover, Georgstr. 22. Inhaber ist der Uhrmacher Wil helm Triebold. — Firma Anton Maier, Gold- und Silber waren, Eggenfelden (Nd.-Bay.).
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