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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190101005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19010100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19010100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seite 13, 14, 73 und 74
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Submissionen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Silberkurs
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1901 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1901) 3
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1901) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1901) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1901) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1901) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1901) 61
- ArtikelEinladung zum Abonnement 61
- ArtikelCentralstelle "Die Uhr" 61
- ArtikelDer Weg zum Wohlstande (Fortsetzung) 62
- ArtikelErsatz der Ankergabel 63
- ArtikelVerband deutscher Musikwerke- und Automaten-Händler 64
- ArtikelEine Untersuchung der elastischen Nachwirkungen an Spiralfedern ... 65
- ArtikelUmschau im Fache 66
- ArtikelBerufskrankheiten der Uhrmacher 67
- ArtikelFür die Werkstatt 68
- ArtikelDie Leipziger Ostervormesse 69
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 69
- ArtikelVereine und Versammlungen 70
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 70
- ArtikelUnglücksfälle, Einbruchdiebstähle, Verbrechen etc. 70
- ArtikelVermischtes 70
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 71
- ArtikelAuskünfte 71
- ArtikelSubmissionen 72
- ArtikelSilberkurs 72
- ArtikelArbeitsmarkt der Leipziger Uhrmacher-Zeitung 11
- ArtikelAnzeigen 15
- AusgabeAusgabe 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1901) 87
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1901) 101
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1901) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1901) 127
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1901) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1901) 155
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1901) 171
- AusgabeNr. 15 (1. August 1901) 187
- AusgabeNr. 16 (15. August 1901) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1901) 219
- AusgabeNr. 18 (15. September 1901) 235
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1901) 253
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1901) 269
- AusgabeNr. 21 (1. November 1901) 285
- AusgabeNr. 22 (15. November 1901) 301
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1901) 317
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1901) 331
- BandBand 8.1901 3
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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7 2 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Sie sich seiner in Ihrem Wohnorte erwehren wollen, so könnte in Frage kommen, dass Sie den Redaktionen der dortigen Lokalblätter die Sache vortragen und sie darauf aufmerksam machen, dass die meisten Behörden, insbesondere auch der Handelsminister und das Berliner Polizeipräsidium, vor Ankauf der Gutscheine gewarnt bat, weil der Käufer in den meisten Fällen geschädigt wird, und dass Sie die Redaktionen bitten, ebenfalls vor dem Ankaufe zu warnen. Viel leicht lässt sich auch die dortige Polizeibehörde dazu herbei, eine öffentliche Warnung zu erlassen. Sie haben ja wohl die früheren Nummern unserer Zeitung und können so darauf verweisen, dass in anderen Städten ebenfalls die Polizei gewarnt hat. Der „Verein“ •— Sie meinen wohl die Centralstelle „Die Uhr“ — kann direkt schwer eingreifen. Sie können aber bei Ihrem Vorgehen bei den entsprechenden Stellen angeben, dass Sie Mitglied der Centralstelle seien und in Wahrung der Interessen aller Mitglieder handeln. (Vergl. hierzu übrigens auch den Anfang unseres Leitartikels in Central stelle „Die Uhr“. D. Red.) Dr. R. Mahnung eines Rechtsanwalts. Herrn A. K. in Gr. Wir raten Ihnen, die 1,40 Mk. zu bezahlen. Ein Rechtsanwalt wird schon wissen, wie weit er zu gehen hat und es ist doch wirklich nicht rätlich, um einer so kleinen Summe halber einen Prozess zu riskieren. Wir wissen ja nicht, warum der Arzt Sie durch einen Rechtsanwalt mahnen Hess; vielleicht sind frühere Mahnungen schon erfolglos ge blieben und der Aizt swendet ich nun an seinen Rechtsanwalt, um zu seinem Gelde zu kommen. In diesem Falle würde jedenfalls’ das Gericht entscheiden, dass es sich um eine notwendige Massnahme handelt, deren Kosten Sie tragen müssen. Dr. R. Verjährung ans 1894. Herrn H. W. W. in H. Wann eine For derung aus dem Jahre 1894 zwischen einem Grossisten und Uhrmacher verjährt, bestimmt sich für die verschiedenen Gebiete Deutschlands verschieden. Im allgemeinen lässt sich sagen, dass sie im Jahre 1896 oder 1897 verjährt ist, jedenfalls ist sie es heute. — Aus einem nicht eingeklagten Wechsel aus dem Jahre 1894 können heute wechselmässige Verbindlichkeiten nicht mehr geltend gemacht werden- das dem Wechsel zu Grunde liegende Civilgeschäft mit seinen An sprüchen ist dagegen bestehen geblieben, sofern die Ansprüche nicht der kurzen (zwei- oder dreijährigen) Verjährung unterliegen. Dr. R. Ist der Kauf einer Nähmaschine durch die Ehefrau rechts kräftig für den EhemannHerrn E. V. in K. Es ist richtig, dass nie betreffende Frau kein Kecht hatte, ohne Einwilligung 1 ihres Ehe- mannes eine Nähmaschine zu kaufen. Nachdem aber der Mann an Sie eine Postkarte geschrieben hat mit dem Inhalte: „Wir können die Maschine eingetretener Familienverhältnisse wegen nicht an- nehmen,“ so hat er den Kauf der Frau genehmigt und will nur nachträglich wieder zurücktreten; das ist nicht statthait und Sie können ihn zwingen, den von seiner Frau abgeschlossenen und nach träglich von ihm genehmigten Kaufvertrag aufrecht zu erhalten. Ob Sie das mit Hilfe des Gerichts thun wollen, wird davon abhängig sein ob die Leute zahlungsfähig sind, damit Sie sich nicht etwa v° .1 elnen Prozess stürzen und doch nichts herausbekommen \ lelleicht entschädigt Sie der Mann in irgend einer Weise für die gehabten Auslagen und Bemühungen, eventl. indem er Ihnen etwas anderes, wofür er Verwendung hat, abkauft. Wie immer, so raten wir auch m diesem Falle lieber zu einem mageren Vergleich als zu einem fetten Prozess. Sonntagsarbeit der Gehilfen. Herrn A. R. in E. Gewerbliche Gehilfen und Arbeiter sind am Sonntag nicht verpflichtet zu arbeiten Wenn Sie aber mit beim Verkauf während der für denselben frei gegebenen Stunden helfen sollen oder kleine Arbeiten zu verrichten haben, die als Hilfsgeschäfte beim Verkauf dienen, so können Sie sich dem nicht entziehen. _ Wandcrgewcrbeschein. Herrn Z. M. in W. Wegen Ausfertigung fh™ Wandergewerbescheines müssen Sie sich an das Gewerbeamt Inn t» l wenden - Die Erlaubnis wird jedoch nur für Ausführung nb«« a- r # “ ü Feilbieten von Wanduhren erteilt. Taschen- dürfen selbst als Muster nicht im Umherziehen mitgeführt nalfen IhrM R u Ü St ^ h [ lft ', K ' h unter genauer Angabe der Perso- sendun J dp« T r , uder8 der Behörde . einzureichen. Für die gefl. Ueber- besten Dank eitrages sagen Wlr lm Namen des Kollegen Hirsch von Taschen ? as Fellble ten, also auch Anbieten M . la , ' ohne , Ausrmll me verboten. Das Mitführen der Muster ist nur Handlungsreisenden, welche ausschliesslich Wieder verkauf« besuchen gestattet Machen Sie den Wachtmeister auf die Bestimmungen des § 56b G. 0. und die Strafvorschrift in 8 148, fa des Strafgesetzbuches aufmerksam, evtl. können Sie mit. Hilf e unseres Formulars die Anzeige selbst erstatten. Postquittung Herrn J. B. in A. Vor Gericht werden nicht allein die beiden Empfangsbestätigungen, sondern die Original-Rech nungen und Ihre Postquittungen als Beweis verlangt werden. Wenn Sie sicher sind, an C. alles bezahlt zu haben, so lassen Sie es ruhig zur Klage kommen. ö Ihre Mitteilung betr. unpünktlicher Zustellung unserer Zeitung nimmt uns sehr Wunder, wir bitten Sie höflichst, uns das Kreuzband sofort zuzusenden, damit wir bei der Post ganz energisch reklamieren können. Unsererseits liegt kein Verschulden vor. , • ,F lten ? egen Ehrenhausierer. Herrn II. W. in W. DemUbren- handler wird die Ausrede, die Kunden hätten ihn zum Besuche auf. gefordert, m diesem Falle nichts nützen. Das Feilbieten von Taschen uhren, Gold- und Silberwaren ist nur Handlungsreisenden, welche Wiederverkäufer besuchen, gestattet, für Detailreisende und Hausierer ist es ohne Ausnahme verboten. Strafvorschrift § 148, 7a der G.-O. Der § 56 führt klar und deutlich an, dass Taschenuhren etc. im Umheiziehen nicht feilgeboten (also gar nicht angeboten) werden dürfen, und § 56b besagt, dass nur der Bundesrat Ausnahmen zu § 5o ei lassen kann. Machen Sie den Berufungsrichter hierauf ganz besonders aufmerksam und geben Sie uns dann sofort Nachricht über den Ausgang der Verhandlung. Falls das Urteil bestätigt (eigent lich müsste es verschärft werden) wird, erhält der Schutzmann die Prämie. Auslandspass. Herrn K. Sch. in H. Den Auslandspass erhalten Sie von Ihrer Heimatsbehörde, in Ihrem Falle wahrscheinlich aber nur auf ein Jahr. Wenden Sie sich mit einem Gesuch an die betr. Behörde, wobei Sie das Ziel ihrer Reise mit angeben müssen. Submissionen. Berlin. In den Stadthaushalt sind 22000 Mk. für Vermehrung der öffentlichen Uhren eingestellt. Rixdorf. Stadtverordneten-Versammlung. Die Versammlung be schloss die Aufstellung von zehn Normaluhren an den verkehrsreichsten Punkten der Stadt. Hamburg. Die Unterhaltung der Turmuhren ist Sache des Staats und nicht der Kirchen. Deshalb beantragt der Senat im neuen Etat für die Turmuhr der Friedenskirche in Eilbeck für Vergoldung der Ziffern und Zeiger, welche im Laufe der Jahre unscheinbar geworden sind, 1080 Mk. und ebenso für die Turmuhr der St. Gertrudenkirche 1450 Mk., wobei die Kosten der Herstellung des Gerüstes auf 650 Mk. veranschlagt eind. Broich. Die ev. Gemeinde Broich - Mülheim a/Ruhr bestellte bei der Firma C. Heusa-Elberfeld eine Turmuhr mit Viertel- und voll Schlag, 8 Tage gehend, sowie Betglockenwerk zum Preise v. 1800 Mk. Die eingegangenen 13 Offerten variierten zwischen 1280 u. 2000 Mk. Friedrichsgrün bei Zwickau i. S. Der hiesige Turnverein hat dem Kirchenvorstand hier 50 Mk. Beihilfe zur Beschaffung einer Uhr für den Kirchturm zur Verfügung gestellt. Bassenheim. Im Koblenzer Kreisausschuss wurde beschlossen, die Schenkung einer Uhr seitens der bürgerlichen Gemeinde Bassen heim an die dortige Kirchengemeinde zu genehmigen. Silberkurs. Der Durchschnittswert des feinen Silbers war an der Hamburger Börse Mk. 83,72 per Kilo. Darnach berechnen die vereinigten Silberwarenfabriken für 0,800 Silber Mk. 73.— per Kilo, gütig vom 11.—20. März 1901. Ausgabe (ohne Beilagen) M 1 25 nrn Ou» i ? f“' r ^ ? nI ! e , me U 8 I’I e1 ' der klcIt “' n reich; für das Analand pro Iah r «e Q , fnr »«»‘»«Wand, 75 Kr. für Oester- ,,Schmuck und Mode“ und Ui^Yli, t* flcn Beilagen fl. 1.05 für Oesterreich; für das’iu.hJd p ™ 1 -f 8 fur Deutschland, aas Ausland pro Jahr M. 7.50. Inseratenteil (ohne Text) pro Jahr M. 2.—. Insertionspreis die ^gespaltene Nonpareillezeile 30Pf., die ganze Seite 120 M. Bei "Wiederholung wird Rabatt gegeben. Beilagen nach Über einkunft, gefälligen Anfragen wolle man stets Muster beifügen. Arbeitsmarkt die viergespaltene Nonpareille-Zeile 20 Pfennig. rerke- und Automaten-ITäudler 11 *!- T?,v^ e TT r ? l8tel *l Dör znm Wohlstände. — Ersatz der Ankergabel (mit Abbildung). — Verband deutscher Aufziehvorrichtung für FedertVi fl wVbl \ elastischen Wirkungen an Spiralfedern (mit zwei Tabellen). — Umschau im Fache: Selbsttätige elek- vrt.i x _ t»!„ t _• _ eovrerae (mit Abbildungen). — Berufskrankheiten d«p TThrmoohoa TUi« Txr...w»a4t< Vada*ho.,„v„i..-L„i.-„. *:s_ m i i Inhalt: _ Musikwerke- ., a u Uier . iuine trische Aufziehvorricbtung für Federtriehw*>rto »ml* n ,'7 " **** im» «.»»v* *owououy **** rauuo. uoioununuua bibjl- (mit Abbildungen). — Die Leipziger Abbildungen). — Berufskrankheiten der Uhrmacher. — Für die Werkstatt: Federhaushakenbohrer für Taschenuhren fülle, Einbruchsdiebstähle, Verbrechen etc -ul ,.. er801 ® n nnd Geschaftsnachnchten. — Vereine und Versammlungen. — Geschäftliche Mitteilungen. — Unglücks- en etc. - Vermisohtee. - Frage- und Antwortkasten. - Auskünfie. - Submissionen. - SUberkurs. - Konkurse und Insolvenzen. - Arbeitsmarkt. — Inserate. Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur unter genauer Quellenangabe gestattet.
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