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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (5. September 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neunte Benzinverteilung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine stetige Benzinverteilung für die Folge gesichert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 213
- ArtikelDie neunte Benzinverteilung 214
- ArtikelEine stetige Benzinverteilung für die Folge gesichert 215
- ArtikelDie Normalisierung der Schraubengewinde in der Uhrmacherei 216
- ArtikelSprechsaal 218
- ArtikelEigenartige fachliche Erfolge auf dem Lande 218
- ArtikelVermischtes 220
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 221
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 222
- ArtikelBriefkasten 222
- ArtikelPatent-Nachrichten 222
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 222
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 36 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 215 erhalten. Man spare daher mit Vorwürfen und gebe sich mit dem zufrieden, was jeßt zu erhalten ist. Termin für die Anmeldungen. Der leßie Termin für die Bestellung von Anmeldeformularen ist für alle drei Ver- teilungssiellen in Hamburg, Köln und Berlin: Sonnabend, der 7. September. Spätere Bestellungen auf Anmeldeformulare können nicht mehr mit Bestimmtheit auf rechtzeitige Erledigung rechnen. Der leßte Termin für die Einreichung der ausgefüllten vorgeschriebenen Anmeldeformulare ist Donnerstag, der 12. September, vormittags (erste Postbesfellung). ln der am 19. September erscheinenden Nummer der Deutschen Uhrmacher- Zeitung werden dann voraussichtlidi die Unferverieiiungssiellen bekannt gegeben werden. Zwecklose Anfragen. Wir bitten die Kollegenschaft, zu be rücksichtigen, daß die Benzinverieilung neben der laufenden Arbeit mit erledigt werden muß und ersuchen deshalb, die Stellung von Sonderwünschen zu unterlassen. Im Vorstehenden sind die Schwierigkeiten, die sich der Ver teilung enigegensfellen, zur Genüge geschildert. Wir können weder das Postgeseß, das den Postversand von Benzin verbietet, umsioßen; noch können wir die Beschlagnahme-Verfügung der Benzinkannen aufheben; auch besißen wir nicht die Kunstfertig keit, mehr zu verteilen, als uns selbst zur Verteilung über geben wird. Alle zwecklosen Anfragen hindern nur die Erledigung der wichtigeren Arbeiten. Wer Benzin unbedingt braucht und an einem kleineren Orte wohnt, muß sich eben an den Vorsißenden des nachstgelegenen Vereins wenden. Wir können von hier aus nicht im ganzen Deutschen Reiche erst die Verteilungsgruppen schaffen, das ist von einer Zentralstelle aus unmöglich, wohl aber kann dies, wenn auch mit besonderen Schwierigkeiten, das wird keineswegs verkannt, von den Kollegen in den einzelnen Gegenden selbst erledigt werden. Für die spatere Zeit erfolgt die Ver teilung durch die Handwerkskammern. Eine stetige Benzinverteilung für die Folge gesichert Der Umstand, daß die Benzinfreigabe bisher in unbestimmten Zwischenräumen und in unbestimmten Mengen erfolgte, hat eine gleichmäßige Verteilung an alle Kollegen in Deutschland un möglich gemadit. Erschwerend kam noch hinzu, daß die Ver teilungen von verschiedenen Stellen ausgingen, und daß dabei einerseits Doppelbelieferungen unvermeidlich waren, während andererseits größere Bezirke gar nicht beliefert wurden. Der Deutsche Uhrmacher-Bund, der einschließlich der augen blicklich zur Verteilung gelangenden Menge bis jeßf Neun zehntausendachthundert Liter verteilt hat, ist deshalb schon seit langem bemüht, eine bessere Regelung zu erreichen. An fänglich war die Schaffung einer eigenen Bezugsvereinigung geplant. Diese macht sich aber, da in der nächsten Zeit die' Handwerks kammern vom Reichswirtschaftsamt mit der Verteilung der zentral bewirtschafteten Rohstoffe an die Handwerker bfeiraui werden, überflüssig. Sämtliche Uhrmacherverbände haben sich nunmehr damit einverstanden erklärt, daß die Verteilung des für die Uhr macher frei gegebenen Benzins durch den Deutschen Handwerks und Gewerbekammerfag zu Hannover erfolgt. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag hatte sich auch diesbezüglich mit der Inspektion der Kraftfahrtruppen in Verbindung geseßt. Die Regelung verzögerte sich aber, da sich der Herr, der im Deutschen Uhrmacher-Bunde die Verieilungs- arbeiten erledigte, auf Reisen befand. In einer ausführlichen Mitteilung schrieb uns der Deutsche Handwerks- und Gewerbe- kammeriag u. a. folgendes: „Wir wollen nicht verfehlen, darauf aufmerksam zu machen, daß wir uns schon mehrfach direkt an die Inspektion der Krafi- fahrtruppen gewendet haben, von dieser aber die Mitteilung er hielten, daß weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit erst nach der Rückkehr des Herrn Uhr 1 and vom Urlaub geführt werden könnten. Es will uns nun praktisch erscheinen, wenn die weileren Verhandlungen wegen der Benzinverteilung direkt zwischen dem Kammertag und der Inspektion der Kraftfahr- iruppen.geführt werden.“ Herr Uhrland hat sich deshalb sofort nach seiner Rückkehr vom Urlaub sowohl mit dem Handwerks- kammtertag als auch mit der Inspektion der Kraftfahrtruppen in Verbindung geseßt. Durch eine mündliche Aussprache mit dem Generalsekretär des Kammeriages, Herrn Dr. Meusch und einer sidi daran anschließenden Aussprache mit der Inspektion der Kraftfahrtruppen erscheinen nunmehr die künftigen Benzin- Verteilungen bis auf die Regelung einiger Fragen von unter geordneter Bedeutung gesichert. Von der Inspektion der Kraftfahriruppen ist dem Deutschen Uhrmacher-Bunde folgendes Schreiben zugegangen: Inspektion der Kraftfahrtruppen An den Deutschen Uhrmacher-Bund in Berlin „Die Inspektion nimmt Bezug auf die unter dem gestrigen’ Tage mit Ihrem Vorstandsmitglied, Herrn Redakteur Uhrland, gehabte persönliche Rücksprache und bestätigt nachstehend die bezüglich der einheitlichen Regelung der Betriebssfoffverteilung an das Uhrmachergewerbe getroffenen Abmachungen: Die Inspektion erklärt sich hiernach bereit, die gesamte Belieferung des Uhrmachergewerbes mit Betriebsstoffen ab t. Oktober 1918 offiziell dem „Handwerks- und Gewerbekammer tag“ in Hannover (im Folgenden kurz „Kammertag“ genannt) als geeigneteste, neutrale Verteilungssielle zu überfragen, nach dem sich sowohl dieser, wie auch die größten einschlägigen deutschen Standesvertretungen der Uhrmacherbranche mit der Übergabe der Verwaltung an diese Stelle bezw. mit der Über nahme derselben einverstanden erklärt haben. Der Kammertag nimmt die Verteilung mit Hilfe der ihm in ganz Deutschland zur Verfügung stehenden 80 Handwerkskammern vor, von denen die weitere Unterverteilung nach einem vom Kammertag noch genauer festzulegenden Plan erledigt wird. Das Belieferungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Reidisgebiet mit Ausnahme der Königreiche Bayern und .Württemberg, deren Uhrmacherinnungen usw. bereits von den dort befindlichen Militärbehörden ausreichend mit Betriebs stoffen versorgt werden. Zur Festlegung der Höhe des monatlich freizugebenden Kontingents sieht die Inspektion einer baldgefl. eingehenden Rückäußerung über die Zahl der gegenwärtig noch arbeitenden Uhrmachergeschäfte, der hierbei beschäftigten Arbeitskräfte (einschl. Gehilfen, Lehrlinge usw.) sowie über das pro Arbeits kraft und Monat unbedingt benötigte Mindesiquantum an Be triebsstoffen und über die Art der künftigen Betriebsstoff- Organisation entgegen. Das von der lnspektion zur Verfügung zu stellende Gesamt quantum, das dem Kammerfag bei einer beliebigen, noch genauer zu bestimmenden Hauptverkaufsstelle der Bekraft (möglichst der Firma Friß Wagener, Berlin, die gleichzeitig Läger in Hannover und Magdeburg unterhält) angeliefert wird, kann infolge der gegenwärtig bestehenden überaus großen Knappheit an Be triebsstoffen naturgemäß nur beschränkt sein. Insbesondere muß die Abteilung Wert darauf legen, daß die geseßlich fesfgelegten Höchstpreise für die in Frage kommenden Betriebsstoffe von den Verteilungsstellen unter allen Umständen «ungehalten werden. Als unzulässig wird auch ein Aufschlag (befrachtet, der zur Deckung der baren Auslagen bestimmt ist. Lediglich die Versandunkosien, z. B. Fracht, Füll- und Faßleih gebühren usw. der Lagerhalter dürfen berechnet werden, und zwar müssen dieselben auf den Rechnungen deutlich sichtbar zu dem Kostenpunkt der Ware hinzugerechnet werden. Uber die Deckung der Verwalfungsunkosfen (Insertions kosten, Benachrichtigung der Verbraucher) usw., die ausschließ lich der Verteilungsstelle zur Last fallen, sieht die lnspektion ebenfalls vom Kammertag einer eingehenden Erklärung ent gegen. Die Inspektion bittet auch dortseits um gefl. Bestätigung der gehabten Absprache. Eine Abschrift dieses Schreibens ist dem „Handwerks- und Gewerbekammertag in Hannover“ mit dem Ersuchen um baldige Stellungnahme bereits zugegangen.“ (Unterschrift) Mit dem Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag haben wir nunmehr vereinbart, daß die Fragen der Unterverteilung in Verbindung mit allen Verbänden geklärt werden. Es 'besteht somit die begründete Hoffnung, daß schon in allernächster Zeit
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