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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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M7 Staatsmimster v. Könneritz: Es ist nicht vorausge setzt worden, daß der Fabrikinhaber gegen seine Arbeiter dieses Recht haben soll, sondern es kommen vielmehr andere Verhält nisse vor, z. B. wenn Kaufleute im Großen kaufen und Facto- ren haben, die wieder bei andern Fabrikanten bestellen. v. Großmann: In dem vorliegenden Gesetzentwürfe Handelt es sich um den Rangstreit zweier Güter, des Geldes und der Freiheit, und ich gestehe, daß ich mich ganz unbedenklich für die persönliche Freiheit erklären muß, so lange bis der alte Spruch: virlus post uummos nicht mehr als Zeichen der verderbtesten Zeitperiode der römischen Geschichte gelten wird. Man wird allerdings das Interesse der Gegenwart gegen diese Bemerkung aufrufen und die Vorschläge des Gesetzentwurfs als eine politische Nothwendigkeit geltend machen; allein darauf muß ich zu ent gegnen mir erlauben, daß ich die Handclsvortheile, bei aller Ach tung gegen sie, doch nicht so hoch anschlage, als die Vortheile der persönlichen Freiheit. Sollte der Gesetzentwurf durchgehen, so wird allerdings eine neue Aristokratie des Geldes sich desto mehr erheben; es wird ihr aber auch deshalb, wenn der Theil des Gesetzentwurfs verworfen wird, kein Schaden widerfahren. Denn sie wird dann genöthigt sein, moralische Mittel anzuwen den, um von ihren Arbeitern Tüchtiges und'zu rechter Zeit zu erlangen, nämlich gute Behandlung und gute Bezahlung, wäh rend umgekehrt leicht eine neue vergoldete Sklaverei herbeige führt werden könnte. Ich werde also durchaus für das Separat votum stimmen. Königl. Commissar v. Einert: Der geehrte Redner zieht eine Parallele zwischen dem Werthe.des Geldes und dem Werthe der Freiheit; dieses scheint mir,in dem gegenwärtigen Falle gar picht zu treffen, und ich bringe eine ander« Parallele; ich setze zusammen den Werth der Freiheit und den Werth der Ehre. Die Ehre ist unfehlbar das höchste und das einzige unveräußer liche Gut der Menschen. Selbst das Leben und die Freiheit steht gegen die Ehre in einem nieder» Preise. Das erweise ich schon daraus, daß jeder ehrliebende Mensch seiner Ehre Freiheit und Leben zum Opfer bringen muß. Von der Ehre spreche ich, und um dieftEhre aufrecht zu erhalten, um zu beweisen, daßMan Ehre hat, muß man es'zeigen, daß einem Leben und Freiheit min der werth ist, als die Ehre. Allein die Ehre ist uns nicht als ein Besitz unveräußerlich', sondern weil sie der Complex unserer Pflichten ist, und deswegen gebührt der Ehre der Preis. Nun ist hier von einer eigenthümlichen Art Ehre die Rede, ich spreche nicht von der Ehre eines Individuums. Die wahre Ehre eines Individuums muß auf der Moralität eines Menschen beruhen. Nur dann, wenn ich zur Moralität eines Menschen das Zutrauen habe, daß er seine Pflichten vollständig erfüllt, dann kann ich ihn als einen Ehrenmann behandeln, und alle Verbindungen des Lebens mit ihm eingehen. Ich nehme aber hier die Ehre für kein Individuum in Anspruch, sondern ich nehme sie in Anspruch für einen ganzen Stand und für ein ganzes Land. Der Kauf mann muß auf Ehre halten, nicht blos als Individuum, sondern als Mitglied seines Standes, und eine weise Staatsregierung muß es sich angelegen sein lassen, in der Maße für die Ehre des 1.47. Landes und nun auch die Ehre des Handelsstandes im Lande da-- durch zu sorgen, daß sie die Bedingung herstellt, unter welcher der Kaufmann das hohe Gut des Menschen, seine Freiheit, bei Allem, was er im Geschäftsleben unternimmt, für seine Treue und Redlichkeit einsetzt. Der sächsische Kaufmann, inwiefern er mit andern Kaufleuten rangiren will, muß auf denselben Stand der Ehre gestellt sein, wie jene, und das geschieht dadurch, daß er beweist, daß er selbst seine Freiheit, dieses hohe Gut des Menschen, für seine Ehre einsetzt. Ich komme nun auf einen ganz andern Punkt. Die wahre Ehre, von der ich spreche, welche durch die eigne bewegliche Gesammterfüllung aller Pflich ten erzeugt wird, ist ein Kleinod, welches dem goldenen Zeit alter angehört. Im goldenen Zeitalter schwieg die Stimme der Gesetze, schwieg die Stimme des Richters; aber Ovid erlebte noch drei andere Zeitalter bis zu dem bleiernen herab, und er fand, daß hier der Punkt der Ehre schon sehr gesun ken sei. Der Dichter hat ein folgendes, die cLstacea astas, noch nicht erlebt, und er würde, wenn er es gethan hätte, noch ganz andere Punkte des Abfalls jener großer Ehre erkannt haben. Ich kann nicht leugnen, cs ist in diesen, dem goldenen folgenden Zeitaltern die Zeit der Surrogate herangekommen, und selbst die. Ehre hat Surrogate gefunden, und die Staaten der neuen Zeit müssen auf diese Surrogate eingehen, und unter vie len Verhältnissen statt der Ehre, die ich eigentlich als Auszeich nung des denkenden Menschen erkenne, Surrogate hinstellen, oder doch zulassen. Sowie nicht blos das Tapferkeit ist, was aus innerem Antriebe des Menschen in einer Schlacht geschieht, sondern auch Tapferkeit erzeugt werden kann, wenn der com-, mandkrende General hinter seinen eigenen Trupppen Batterien aufpflanzt, so gibt es eine Art von Ehre, die wir in unfern bür gerlichen Verhältnissen nicht aufgeben können, obwohl sie blos äußerlich als Ehre erscheint, und nur in ihrem Product, mit die ser Gemeinschaft unterhält. Obwohl der Mensch durch innere Motive bewogen werden soll, das zu thun, was er seiner Ehre schuldig ist, und wenn er so handelt, frei dasteht, und nur von einem innern Gesetze gezwungen, so haben wir ein Surrogat von Ehre, wo der Staat erklärt, daß der Bürger auf die Handelsge schäfte verzichte, wenn er sie nicht mit seiner Freiheit garantirt. Es ist eine Hauptmaxime des Staates, daß ein Handelsmann seine Freiheit bei allen Geschäften, die er auf sein Wort macht, einsetzen muß, und dadurch steht er edel und achtungfordernd da, wenn wir auch bei einigen Subjecten eingestehen müssen, daß das Pfand, welches sie ihrer Geschäftstreue bringen, ein abge drungenes ist, und es ist ein dringendes Bedürfniß der Zeit, daß der sächsische Staat namentlich es auch in dieser Politik der Gesetzgebung anderer Staaten nachthue. Der größte Handels staat, England, aber auch der französische Staat, hat diesen Ehrenpunkt erkannt. Es war in Frankreich, wo einmal die conirainto pnr corps abgeschafft wurde, und zwar in der ersten Zeit der Republik, wo das Wort likert«- in seinem ganzen Um fange angewendet wurde. Es war damals Nichts leichter, Nichts mehr populär, als durch eine Petition die Abschaffung der con- traillls psr corps decretiren zu lassen. Es geschah im zweiten 2
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