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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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'' Referent v. T lsielaü'geht im.Betichte'weiter: - '- »- .., ... -.,.... hat sich gegen hgs letzte Budjet fimWO-Ehlr, .echötzt, welche-.Erhöhung in der Agidvergütung.ihren,Grund findet...; - )f!M19Wft.'wmdirüifÜrM Gfhältefintz Emolumente der Wässerbaüheam.ten ^efoi:dert)iünd'ch.enst'jetzt 7,000 Thlr. r-2^., zu Keichefii ZwM-poltKlirl ivortzch/sü bÄuht'drefes darin, daß? 484 Thlr. aus dem zurst Bäüd felbst'srüh'er bestimmten Quants an 19,484. Thlr- --1 -^M.bes-n.d«pnSrMfiGtionen -an Maffexhaubeamte bei AusführungÄr.ößerer--Auftrage ver- wenden zu - können- ^beantragt- .wird ; (dagegen werden, nux 49,009 Thlr. >—n--- zu- VMührung der -dringendste-n WaFex- bguegefordert.', ,- . , Die D epütatio'fi'MdeiMnWedWfi'-'dDostUat! ^BeMigung .vorzuschkagw/ findHätzWhet daräUfan:'' die.PositioN 87 mit 26)200 Thlr. -- zfi-bewilligen.-'-' -' -' - ... - - - - Präsident?v. H a ase r' Wenn Niemand eine Bemerkung j macht, so frage ich: Bewilligt Ne Kammer däs Postulat vofi! 26,200 Thlr. für den.Wafferbauetat? — Einstimmigbe- willigt. — ' .-- Im. Berich te heißt esmun,ferner: ' Wenn nun hiernach der Bauetat erledigt erscheint, so er-' heischen noch die große Menge eingegängesterPetitiönen um An legung von Chausseen,'so wie die, bei dem Berichte der De-- p U ta tiofiüher die Verwendung der Kassenüberschüsse verhefl ) ßene Aufstellung ihrer Ansicht über Verwendung der 250,000 Thlr. extraordinairer und 240,000 Thlr.—— yrdinai- rer Bewilligung zu dem Chausseeneubaue und Correctur dersel ben, eine besondere Berichtserstattung, und entledigt sich die, Deputation dieser Pflicht in Folgendem- . - Unter den Petitionen befinden sich zuvörderst zweie, welche) den Straßenbau int Allgemeinen betreffen, und mehr oder min-j der zusammenhängend find, und kann die Deputation, unO Wiederholungen zu vermeiden, dieselben nur zusammen ab handeln. Die Eine ist von dem Justitiarius Schlesier zu Blanken hain, welcher beantragt: die königl. hohe Staatsregkerung zu ersuchen, im Läufe die-! ses Landtages den Entwurf eines Gesetzes wegefi tüchtiger^ , Herstellung und Erhaltung der Dorf- und ComMunications- wege vorzulegen. - i Die Andere ist von dem Abgeordneten Müller aus Taura, welcher darauf anträgt: eine Erhöhung des Postulates zu Herstellung der Dorf- und Communicationswege zu beantragen. In der ersten Kammer ist die erste Petition-bereits bera- then worden, und lautet der desfallfige Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer wörtlich wie folgt: Es hat der Justitiar Ferdinand August Schlesier zu Blan kenhain, in der unter dem 18. October und 9. November die ses Jahres an die Ständeversammlung gerichteten Petition, auf die Nothwendigkeit der Abhülfe einiger Mängel, welche in Betreff der Herstellung und Erhaltung der Dorf- und Communicationswege in der vaterländischen Gesetzgebung wahrzunehmen seien,, aufmerksam gemacht, und unter nähe rer Erläuterung sowohl der Conflicte, in welche vornehmlich ' tziePatrimönkalgerichte zUd en,-zur- Wegeb esserung - verpflich- - teten Communen und respr Adjacenten versetzt würden, als der Nachtheile,.welche aus dem gegenwärtigen Stande der -Werhastyisse sich, für das Publikum heraußftellteu,-darauf .angetragen: . " ' ( daß die hohe Staatsregieruttg ersucht werden möge/noch ' im Laufe des bevorstehenden Landtags, den Entwurf eines - " ' Gesetzes wegen tüchtiger Herstellung und Erhaltung der Dorf- Und Communicationswege vorzulegett. , ' - ' . Der Antragsteller vermißt nämlich zuvörderst in den Be stimmungen des Straßenbaumandats.vom 28. April-1781, soweit solches die Grundsätze über die Verpflichtung zur Herstel lung -und Instandhaltung der Dorf- und Communicationswege ' aufstellt, - ., ( s) eine Bestimmung über chie technische Modalität in An- . legung und Erhaltfihg der Wtge, und' ' f ' . . d) eine -genügende Autorisation sür die/Pehördeq,-um der Regel, daß jede Commun dergleichen Wege innerhalb -der Fluren, ihres, Orts -bauen müsse-,?, die erforderliche. Mrksamkeit gegen-,die., Nur als, U us.n.a HM e ,gebMgte.Bestimmung, ver schaffe^ zu können, daß die Wegercparätur.hen Adjacenten an gesonnen werden solle,, wenn diese Verpflichtung auf Herkom men beruhe. > - Durch diese Lücke m der Gesetzgebung würden die Unter behörden, bei den- sich nicht selten dringend nöthig machenden Anweisungen, in die Verlegenheit gebracht, nicht zu wissen- was sie den Baupflichtigen ansinnen dürften, oder ihnen mehr anzusinnen, als nachderBilligkeit/Unv den ostbedrängrenVer- . hältnissen der adjacirenden Grundbesitzer gefordert werden könne, -7- und die Folge davon sei no th.wendig.die, daß diedoch unerläßli che Wegereparaturunterbliebe, daß die.Schuld daran, welche doch nur im Gesetze liege, von Unkundigen den Behörden deigemef- sen werde, .und daß mit Ver.unterbleibenden Wegebesserung sich alle Nachtheile geltend machten, welche schlechte Wege über haupt unv.namentlich in Brandfällen nach sich zögen, , . Selbst die hohe Staatsregierung -habe bei Wehren Gele genheiten sich über die Unzulänglichkeit dieses Gesetzes -ausge sprochen , und auch die vormalige Landesregierung^zu Milde rung der, in dem Gesetze liegenden Härten, den Grundsatz auf gestellt, daß alle Anordnungen in Communal-Straßenbausa- chen lediglich an die gesammtefi Communen,zu richten und die sen die Repartition unter dem Gemeindegliedern selbst zu über lassen sei, inmaßen solchen-, auch wenn die Adjacenten früher gebaut hatten, allzeit, die Vertretung obliege. . Allein da hierdurch immer wieder die nach Befinden statt- )abende Obliegenheit der Adjacenten anerkannt worden, so werde dadurch die Förderung des Hauptzwecks behindert. Nach der Ansicht des Petenten wird bei dieser Sachlage die Nothwendigkeit einer gesetzlichen Bestimmung, in deren Folge alle Communications-, Dorf- und Nachbar wege nicht ferner von den Adjacenten, sondern nur-von der ganzen Commun gebaut und alle, dieser Anordnung entge genstehenden Observanzen und Herkommen für immer aufge hoben werden dürften, . außer Zweifel gestellt und mit Bezugnahme auf die, bereits für das Markgrasthum Oberlausttz ftit.demJahre 1829 zuAhhülfe ' der gerügten Uebelstände ertheilten Vorschriften, die Erlassung einer gleichen Anordnung und insbesondere.die Annahme der Bestimmungen empfohlen, welche dem, unter dem,26. Mar 1837 im Herzogthume Altenburg erlassenen Wegebaugesetze
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