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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ausnahme in jedem königlichen Justizamte ein Amtsphysikus und ein Amtschirurg angestellt und mit wenig Ausnahmen wohnten alle Amtsphysiker an dem Orte, wo das Justizamt seinen Sitz hatte. Die Gehalte der erstem , betrugen 20, 40 50 bis höchstens >120 Thlr. , die der Ämtschirürgen noch weniger. Für jenen geringen Gehalt besorgten sie nicht nur alle Functionen eines Gerichtsarztes und die Besuche der Ge fangenen, sondern auch den größten Theil der medicinalpolizei- lichen Geschäfte ganz unentgeldlich, nur den Reiseaufwand und die baaren Verlage, auch dieBemühung bei Revision der Apo theken durften sie liquidsten. Der gesammte Aufwand der Staatskassen für die Gehalte der Amtsphysiker und Amtschi rurgen betrug daher auch nur>2,366 Thlr. 23 Gr. 8 Pf. (viäs den speciellen.Etat Landt.-A. 18Z-Z Beilage zu HI. 2. S. 127.) . Wenn nun auch Staatsregierung und Stände einstimmig erkannten, daß die Amtsphysiker und dieÄmtschirürgen für so geringe Gehalte den Anforderungen der,Gerichts- und der Me- dicinalpolizeibehörden nur nothdürftig genügen konnten, und man ihre Gehalte verbessern müsse, wenn man mehr von ihnen verlangen wolle, so durfte man doch voraussetzen, daß die Bezirksärzte für'einen das^Dreifache und Sechsfache betragen den Gehalt, dem auch noch ein Aequivalent für den Bureau aufwand hinzugefügt wurde, Beides, nämlich eben sowohl die Function eines Gerichtsarztes, als auch die eines Bezirks- medicinalbeamten vollständig würden verrichten können, und zwar selbst dann, wenn sie, was doch nur bei wenigen kleine ren Justizämtern der Fall sein konnte, die gerichtsärztlichen Geschäfte bei zwei Justizämtern zu versehen gehabt hätten, und an die ändere auswärtige Gerichtsstelle sich aufRequisition ver fügen mußten. Die Deputation glaubt daher, daß die etatmäßig angestellten 35 Bezirksärzte, die gerichtsärztlichen Geschäfte in 41 Justizämtern und 13 königl. Gerichtsstellen, mithin bei 54 dcrgleichenGcrichtsbehörden neben ihren medicinal- polizeilichen-Obliegenheiten wohl allenfalls allein hätten ver sehen könyen,. Wenn nun aber über diese 35'Bezirksärzte auf Antrag des Justizministerki noch 8 besondere Gericht^ärzte in den 8 Aemtern Radeberg, Moritzburg, Dippoldiswalde, Col- ditz, Mutzschen, Mügeln, Augustusburg und Eibenstock ange nommen werden, die das Doppelte von dem gewöhnlichen Ge halte eines frühem Amtsphysikus erhalten sollen, und blos gerichtsärztliche Functionen allein, mithin weniger als ein ehe maliger Amtsphysikus zu besorgen haben, so glaubt die De putation wenigstens, daß hiermit auch allen Anforderungen der Ministerien des Innern und der Justiz genügt sei, und daß man nunmehr weiter nicht gehen dürfe. Noch weniger gerecht fertigt scheinen ihr die Zulagen, welche man 3 Bezirksärztcn dafür verwilligt hat, daß sie ihren Wohnort an den Sitz des Amtes verlegt haben. Denn derBezirksarzt zu Bischofswerda hat mit dem Aequivalent für den Bureauaufwand 220 Thlr. , der zu Crimmitzschau 275 Thlr. , der zu Kirch berg 220 Thlr. — —; man würde also für diese Gehalte und Aequivalente wohl Aerzte haben finden können, welche ohne eine Zulage von 100 Thlr. für einen Jeden ihren Wohn ¬ ort zu Stolpen, Zwickau und Zöblitz genommen hätten, da früher ein Amtsphysikus ungefähr für 50 Thlr. > Gehalt fast dasselbe verrichten mußte. Uebrigens dürsten die vorge nannten 1,100 Thlr. lediglich zu dem Etat des Justizmi- nisterii gehören. Wenn nun endlich noch überdieß 474 Thlr. 10 Gr, — für künftige Gerichtsarzte in den durch Abtretung von Patrimonialgerichten neu gebildeten könig lichen Gerichten und , 400 Thlr. — — allgemeines Dispositionsquantum zu besonder» Ausgaben in Medicinalbezirksangelegenheiten und etwa erforderlichen Besoldungszylagen, postulirt werden, so trägt die Deputaki ondarauf an, daß diese beiden Summen abgelehnt werden. Denn eines Theils scheinen ihrBesoldungs- zulagen ber den einmal festgestellten ausreichenden Gehalten nicht nöthig und zwar um so weniger, weil acht Bezirksarzte-ohne- dies schon der gerichtsärztlichen Function in 8 Aemtern, mit Belassung ihres Gehaltes enthoben worden sind, andern Theils aber kann sie auch zu einer Vermehrung der Stellen selbst für jetzt und zur Bewilligung eines Aufwandes, welcher noch gar nicht eingetreten ist, mithin im Voraus nicht rathen, da) wenn sich in der neuenFinanzperiode wirklich.die Nothwendigkeit zeigen sollte, noch hier und da einen neuen Bezirks-oder Gerichtsarzt anzunehmen, dies billig und verfassungsmäßig der nächsten Ständeversammlung zu überlassen sein dürfte.. Äie beantragt daher s. , ' ' - sä I. 11,806 Thlr. 15 Gr. — Pf. etatmäßig für die Bezirks ärzte, Gerichtsärzte, Amtswundärzte und Apotheken- Revisoren, ' ' 300 Thlr. transitorische Zulagen für Veränderung des , Wohnortes und 288 Thlr. 22 Gr. 1 Pf. Agio, 12,395 Thlr. 13 Gr. 1 Pf. in dumm». , mithin ohne dieAgiovergütung zu rechnen, 1,226 Thlr. 15 Gr. mehr als bei vorigem Landtage zu bewilligen. sä II. Das Postulat von 1,240Thlr. , für die Bezirksthier ¬ ärzte ist der bongen Bewilligung gleich und obgleich nur 900 Thlr. dqvn für 6 wirklich angestellre Thierärzte und 3 noch zu besetzende Stellen bestimmt sind, 340Thlr. — — aber zur Disposition für den gleichen Zweck reservirt werden sollen, so empfiehlt doch die Deputation das ganze Quantum, mit 16 Thlr. 16 Gr. — Agiozuschlag, zur Verwilligung > sä HI.. > Wenn auch das vorher bewilligte Quantum von 1,200 Thlr. incl. 400 Thlr. — — transitorisch zu Weihülfen für einzelne Aerzte im Lande.dermalen um 300Khlr.——-.er höht wird, so möchte die D epu tation hier am wenigsten zu einer Abminderung raihen, denn die postulirte Sumtne kommt mit Ausnahme von 400 Thlr. für einen Augenarzt zu Dresden, nur den ärmsten und rauhesten Gegenden des Lan des , in welchen die Aerzte ihren Wohnsitz freiwillig aufzu schlagen sich ohnehin schwer entschließen, und den ärmsten Einwohnern zu Gute, welche ohne diese Unterstützung oft fast ganz ohne ärztliche Hülfe sein würden. Es wird daher sä III. die Bewilligung von 1,100 Thlr.- etatmäßig, 400 Thlr. transitorisch und 37 Thlr. — 6 Pf. Agio. — 1,537 Thlr. 6 Gr. in Kumms vorgeschlagen. Die ganze Bewilligung würde daher bestehen in 14,146 Thlr. 15 Gr. — Pf. etatmäßig, 700 - — - — - transitorisch, 342 - 20 - 1 - Agio. (Der königl. Commissar v. Wietersheim tritt ein.) Referent v. Friesen: Die Deputation hat vorgefchlagen, die unter 5. bemerkten 474 Thlr. 10 Gr. — und die unter 6. postulirten 400 Thlr. abzulehnen. Die 474 Thlr. 10 Gr. — sind für die neu anzustellenden Gerichtsärzte in den durch
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