Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^nb 6 angenommene Flächenmaas und die damit in Verbindung stehende Bestimmung §. 4 zu vernehmen wünschen, stellen A l- lerhöchst-Sie denselben zugleich anheim, ihre etwanige son stige Anträge oder Bedenken über den Inhalt gedachter Beilage zu eröffnen. Wenn es endlich zur Ausführung des neuen Maas- und Gewichtssystems einiges, zur Zeit noch nicht zu übersehenden, Geldaufwandes bedürfen wird, so sind Se. Königlich eMa- jestät zu dessen Bestreitung aus der Staatskasse, annoch der Zustimmung der getreuen Stände gewärtig, indem Aller- Höch st - S i e denselben mit Huld und Gnaden wohl beigethan verbleiben. Dresden, den 20. December 1839. Friedrich August. Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. - Referent v. v. May er: Zu diesem Allerhöchsten Decret gehören zwei verschiedene Vorlagen. Zunächst das Gesetz über die Einführung eines neuen Maas- und Gewichtssystems und zweitens der vorläufige Entwurf einer Ausführungsverordnung. Nach dem gefaßten Beschlüsse der Kammer werde ich mir erlau ben, zunächst auf den allgemeinen Theil des Berichts überzu gehen, worin im Wesentlichen das zusammengefaßt ist, was die allgemeinen Motiven enthalten, und wobei zugleich mit berührt ist, was in den Beilagen tl. und L. zur Einsicht und Prüfung vorliegt. Der Bericht der ersten Deputation sagt: Mittelst allerhöchsten Decrets vom 20. December 1839 ist den Ständen der Entwurf eines neuen Maas- und Gewichts systems vorgelegt worden, und zunächst der zweiten Kammer zugegangen. Dieser Gegenstand nimmt die Wirksamkeit der Ständeversammlung in dreifacher Weise in Anspruch. Es wird von derselben nämlich l. Erklärung verlangt, über den oben bemerkten Gesetzent wurf, die Einführung eines neuen Maas-und Gewichtssystems betreffend; ein Gutachten gewünscht über §. 6 und die damit zusammen hängende §. 4 des Entwurfs einer Ausführungsverordnung unter 6., und zugleich anheimgestellt, etwanige sonstige An träge oderBedenken über den ganzen Inhalt der gedachten Bei lage 6. zu eröffnen; m. Zustimmung erwartet wegen des zur Ausführung des neuen Maas - und Gewichtssystems nöthigen, zur Zeit noch nicht zu übersehenden Geldaufwandes und dessen Bestreitung aus der Staatskasse. Die verehrte Kammer hat die Berichtserstattung über vor liegende Angelegenheit ihrer ersten Deputation zugewiesen mit dem Auftrage: nach Befinden und was insbesondere den Punkt Hl betrifft, sich mit der zweiten Deputation zu ver nehmen , oder wohl auch andere Sachverständige zuzuziehen. DieDeputation ist diesem Auftrage allenthalben nach gekommen , hat sich insonderheit einer vollständigen Begut achtung auch der Beilage 0. unterzogen, mit den zugeordneten königl. Herren Commiffarien sich vernommen, und beeilt sich, nunmehr den Bericht über sämmtlichePunkte 1. H. Hl. in Nach stehendem zu erstatten. Was zuvörderst die vorliegende Angelegenheit im Allgemeinen anlangt, so hat die hohe Staatsregierung in den allgemeinen Motiven zunächst 4 eine kurze Geschichte des Maas- und Gewichtswesens im Lande gegeben. Aus derselben hat die Deputati 0 n ersehen, daß wesentlich erst zu Anfang des 18. Jahrhunderts die allge meine Gesetzgebung des Landes die Regulirung des Maas- und Gewichtswesens in ihren Bereich gezogen hat. Durch die Mandate vom 31. December 1705 und 28. October 1715 ist das Dresdner Scheffel- und Kannenmaas, so wie durch das Generale vom 7. August 1734 die Leipziger Elle, das Leipziger Garnmaas und Handelsgewkcht zuerst im ganzen Lande einge führt worden. So wie es aber dieser Gesetzgebung durchaus an einer wissenschaftlichen Basis und daher an der nöthigenGenauig- keit gebrach, so war auch die Ausführung der gesetzlichen Vor schriften nicht geeignet, denselben den gewünschen Erfolg auf die Dauer zu verschaffen. Dies führte schon im Jahre 1805 zu einem ständischen Anträge auf Einführung eines neuen wissenschaftlich zusammenhängenden Maas- und Gewichts systems — ein Antrag, worauf wohl die damals unlängst er folgte Einführung des neuen metrischen Systems in Frankreich nicht ohne Einfluß gewesen sein mochte. Die zu Erfüllung dieses ständischen Antrages im Jahre 1811 allerhöchsternannte Commission konnte erst im Jahre 18l7das Resultat ihrer Arbei teneinreichen: beide Schritte hatte der Krieg verzögert. Folge jener Eommissionsarbeit war der in der Beilage abgedruckte Gesetzentwurf von 1818. Er blieb liegen in Hoffnung, daß der hohe deutsche Bund diese wichtige Angelegenheit für ganz Deutschland gemeinsam ordnen werde. Diese Hoffnung ging jedoch nicht in Erfüllung und die Stände wiederholten ihren Antrag auf Regulirung des sächsischen Maas- und Gewichts wesens im Jahre 1824. Eine später gefaßte, auf den Art. 14 des deutschen Zollvereinsvertrages vom 30. März 1833 ge stützte Hoffnung, zu einer gemeinsamen Regulirung des Maas- und Gewichtswesens wenigstens in sämmtlichen Zollvereins staaten zu gelangen, täuschte ebenfalls, indem das einzige Resultat der diesfallsigen Verhandlungen die Annahme des ge meinschaftlichen Zollgewichtes war, welches auch mit dem Jahre 1840 ins Leben getreten ist. Ist sonach der am vorigen Landtage in der das Münzwesen betreffenden Schrift vom 27. November 1837 gestellte ständische Antrag: „die Erfüllung jenes 14. Artikels bei den Vereinsstagten in dringende Anregung zu bringen," in der Hauptsache ohne Erfolg geblieben, so ist also Sachsen wiederum in der Lage, die im Maas-und Gewichtswesen nöthi- gcn Verbesserungen selbstständig ins Leben rufen zu müssen. Was nun 2. die Nothwendigkeit einer neuen gesetz lichen Regulirung der Maase und Gewichte des Landes, welche schon von den Ständeversammlungen des Jahres 1805, 1824 und 1837 wiederholt anerkannt und dringend gerügt worden ist, anlangt, so ist solche in den allgemeinen Motiven theils aus vor stehenden geschichtlichen Resultaten, theils an sich auf überzeu gende Weise nachgewiesen. Es muß unbedingt zugegeben wer den, daß die Sicherheit des Rechtes ein bestimmtes, die Rücksicht auf Handel und Gewerbe ein gleichförmiges, leicht zu über sehendes, im Großen wie im Kleinen leicht anwendbares, die Wissenschaft endlich ein, nicht in bloßer Willkühr beruhendes, sondern in sich zusammenhängendes und fest begründetes Maas- und Gewichtssystem erfordert. Wenn nun die in Sachsen jetzt üblichen Maase und Gewichte insgesammt unsicher, größten-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder