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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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weil sie mir unzweckmäßig und die Rechte des einzelnen Kra mers beschränkend erschienen ist. Abg. v. v. Mayer: Ich weiß nicht, wenn es der Depu tation blos um Schonung der Zeit zu thun gewesen ist, ob nicht dann die ganze Sache besser ganz liegen gelassen worden wäre. Da sie nun einmal zur Debatte gebracht worden ist, so müßte ich meine Grundsätze verleugnen, wenn ich mit der Deputation stimmen wollte. Der Antrag der ersten Kammer ist ganz richtig und stimmt mit den bestehenden Verhältnissen und Rechten so überein, daß ich nicht begreife, was dagegen zu sagen ist. Daß nicht einseitig solche Verordnungen erlassen werden können, dagegen dürfte wohl nichts zu sagen sein. Daß aber der Be schluß in der ersten Kammer so schnell gefaßt worden sei, daß die hohe Staatsregierung nicht Gelegenheit gefunden, dagegen etwas zu sagen, das kann kein Grund sein, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ich würde der Meinung sein, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, denn es ist offenbar eine Sache, die für sich selbst spricht. Referent Braun: Ich muß dem geehrten Redner ein halten, daß die Deputation über das Materielle der Sache sich nicht verbreitet hat, sondern blos die formellen Bedenken als Unterlage für ihre Meinungen angezogen und sich überhaupt über die Principfrage nicht erklärt hat. Es wäre die Frage, wenn die Deputation aufgefordert würde, über die Sache eine Erklärung abzugeben, wenn es die Kammer wünscht, ob nicht die Deputation dieselbe Ansicht theilt, die der verehrte Sprecher ausgesprochen hat. Königl. Commissarv. Wietersheim: Ich muß beken nen, daß der Gegenstand im Allgemeinen ein sehr schwieriger ist. Wenn die Regierung Gelegenheit gehabt hätte, in der ersten Kammer ihre Ansicht darüber zu entwickeln — ich muß bemer ken, daß der Deputationsantrag gestellt worden ist, ohne daß die Regierung Kenntniß davon gehabt hat, — so ist es zwei felhaft, wohin sich die jenseitige Kammer geneigt haben würde. Ohne in die Sache einzugehen, will ich nur das Einzige vor ausschicken, daß niemals eine solche Verordnung erlassen wor den ist, wenn nicht alle Mitglieder der Innung oder eine über wiegende Mehrheit derselben darauf angetragen hat. Daß aber eine unbedingte Uebereinstimmung schlechterdings nicht immer zu erlangen ist, das liegt in der Natur der Sache. In einer Innung, die 100 Mitglieder zählt, findet sich gewiß Einer, welcher dissentirt. Es würde einer weitläufigen Entwickelung der höchstbeachtungswerthen Gründe in der Sache bedürfen, wenn darüber selbst Beschluß gefaßt werden sollte. Ob die Kammer darauf eingehen will, das gebe ich ihr anheim, nur das muß ich erwarten, daß in der Sache kein Beschluß gefaßt wird, ohne sie gehörig zu erwägen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Der geehrte Abgeordnete v. v. Mayer hat provocirt.auf Festhalten der Grundsätze, wel che die Deputation in dieser Angelegenheit früher geleitet haben. Die Deputation hat eine Beschwerde zu beurtheilen gehabt und sich zu Gunsten des -Beschwerdeführers entschieden; jedoch nicht mit der Ueberzeugung, daß überhaupt der Beschwerdeführer ein Recht gehabt habe, wider die vom Stadtrathe erlassene Ver ordnung sich aufzulehnen; sondern um deswegen, weil offen bar — so schien es der Deputation — dem Beschwerdeführer Unrechtgeschehen war. Er wurde nämlich in Strafe genommen wegen eines Vergehens, dessen er durchaus nicht überführt worden ist, wenigstens nicht nach der Ueberzeugung der Depu tation, die sich in dieser Hinsicht an die Entscheidung des Mi nistern des Innern angelehnt hat. Dem Beschwerdeführer wurde in soweit also Recht gegeben. Was die erlassene Ver ordnung aber anlangt, so hat die Deputation zu wünschen, daß die Kammer jetzt nicht in die Sache tiefer eingehen wolle und zwar aus dem Grunde nicht, weil durchaus, wozu jetzt keine Zeit ist, zuvor untersucht werden müßte, ob die erlassene Lo calverordnung in Frage den Innungsverhältnissen der Kramer genossen zu Leipzig überhaupt entsprechend sei ? Es ist sehr zweifel haft, ob es wirklich für erforderlich zu achten sei, daß die Gesammt- heit der dortigen es mit der Kramerinnung haltenden Kaufleute ihre Zustimmung geben müsse, um eine solche Verordnung ver fassungsmäßig herbeizuführen. Die Handelsinnungen erthei- len ihren Vorständen, welches in Leipzig die Kramermeister sind, für ähnliche Fälle an mehren Orten Vollmacht, wodurch ihnen das Recht gegeben wird, auch auf Verordnungen bei der Obrigkeit anzütragen. Da nun jetzt nicht entschieden werden kann, ob den Innungsartikeln der Kramer in Leipzig entsprechend, diese Verordnung erlassen worden sei, so kann man sich auf die Principfrage unmöglich einlaffen, vielmehr sollte ich für rath- sam halten, daß die Kammer nur ihrem früher bereits gefaßten Beschlüsse, der lediglich der Beschwerde galt, inhärire. Abg. Meisel: Ich glaube, was die Petition anlangt, daß ihr ihr Recht geschehen sei. Sie war an die Deputation ver wiesen, die Deputation hat ihr Gutachten abgestattet, und da. von der Kammer Beschluß gefaßt worden ist, so ist die Sache schon erledigt worden. Nun ist aber in der jenseitigen Kammer noch beiläufig ein Antrag gestellt worden; unsere Deputation rathet uns an, vor der Hand auf diesen Antrag nicht einzuge hen, und zwar aus zwei Gründen; einmal, weil in der ersten Kammer kein Mitglied der hohen Staatsregierung zugegen ge wesen ist und zweitens, weil jetzt die Zeit zu kurz ist, um in eine materielle Berathung einzugehen. Ich glaube also, wir kön nen nichts Besseres thun, als uns dem Gutachten der Deputa tion anzuschließen, denn diese ist selbst nicht in das Materielle des Antrags eingegangen; auch bin ich der Meinung-, sie-habe' vollkommen Recht gehabt, es nicht zu thun; einmal müßte' zuvor mit einem königl. CommissarRücksprache genommen wer-' den und dann aber ist es unmöglich, daß-bis'morgen der Ge genstand zur Erledigung komme; die Sache bleibt in dem Sta tus guo, nämlich der Petent wird beschieden werden. Was aber den bewußten Antrag anlangt, so kann er bei einer andern Gelegenheit gestellt werden. Ich sollte meinen, daß die Kam mer sich nicht auf eine Discussion über das Materielle des An-
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