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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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destage nicht öffentlich sind, die Sitzungsprotokolle auch seit mehreren Jahren nicht gedruckt der Oeffentlichkeit übergeben werden, so können die Ständeversammlungen einzig und allein durch die Organe ihrer Staatsregkerungen über dasjenige von den Verhandlungen des Bundestags in Kenntniß gesetzr, Be ruhigung ihnen gewahrt werden, wobei sie und das von ihnen vertretene Volk ein so nahe liegendes Interesse haben. Steht ferner dem Unterzeichneten die Ueberzeugung fest, daß die Staatsregierung die offen und unvertüncht gegen die Kammer 1837 ausgesprochenen Gesinnungen werde bewahrt, in deren Sinn und Geist gehandelt, und, als die Sache bei dem Bun destage zur Verhandlung gelangte, ihren Gesandten auch so und nicht anders instruirt haben, so kann doch die Kammer nicht die Verpflichtung von sich ablehnen, zu ihrer und zu des sächsischen Volkes Beruhigung eine nähere Mittheilung zu er bitten. Dieser Wunsch wird um so gerechter erscheinen, wenn man erwägt, daß in der That nicht abzusehen ist, zu welchen Extremen diese Angelegenheit noch führen, welche Ruhestörung, ja auch welchen allgemeinen Unmuth in ganz Deutschland zur Folge haben, wie sie das Vertrauen zwischen den Fürsten und Völkern untergraben, erschüttern, vernichten werde. So möge denn die geehrte Kammer, der ich aufs Neue anzugehören mich geehrt und glücklich fühle, meinen Antrag, der dahin geht: „die hohe Staatsregierung im Verein mit der ersten Kammer zu ersuchen, über die in der hannöverschen Ver fassungssache bei der hohen Bundesversammlung stattgehab ten Verhandlungen und dieTheilnahme der diesseitigen Staats regierung an denselben, und deren Ergebnisse der Ständever sammlung geeignete und beruhigende Mitthcilung zu machen," mit Geneigtheit vernehmen und ihm Gewährung schenken. Staatsminister v. Zeschau: In dieser schriftlichen Dar stellung, die auf einen Antrag führt, liegt schon der Grund, warum die Regierung sich außer Stand befindet, eine weitere und ausführlichere Mittheilung über diesen Gegenstand zu ma chen. Der Antragsteller hat selbst bemerkt, daß die Sitzungen der Bundesversammlung geheim sind, und die Resultate nicht zur Oeffentlichkeit gelangen, wenn sie nicht ausdrücklich bei bestimmten Gegenständen ausgesprochen wird. Er hat selbst bemerkt, daß diese Protokolle nicht der Oeffentlichkeit über geben, sondern loeo rüMatnr^e gedruckt werden. Hierin wird die Rechtfertigung des Ministeriums liegen, wenn über diesen Gegenstand eine weitere Mittheilung nicht gemacht werden kann. Was die Sache selbst anbetrifft, so scheint es mir in der Lhat auch, als sei dieser Antrag mehr ein formeller; denn nach dem Vertrauen, welches die geehrte Kammer bei der letzten Ständeversammlung der Regierung auch in dieser Angelegen heit gezeigt hat, nach der Eröffnung, welche das Ministerium damals zu machen im Stande war, glaube ich, wird über die Ansicht der Regierung in dieser Angelegenheit kein Zweifel ob walten. Ja der Gang der Angelegenheit selbst ist durch alle öffentlichen Blätter, und selbst aus den Erlassen, die Seiten der hannöverschen Regierung ergangen sind, so bekannt, daß die Regierung diesem Allen nichts hinzuzufügen weiß. Präsident v. Haase: Es ist dieser Antrag von einem Mit stande ausgegangen, und insofern würde derselbe an die dritte Deputation zu verweisen sein. Abg. v. v. Mayer: Es kann gewiß nicht die Absicht des Antragstellers sein, unsere Regierung durch seinen Antrag und das Bestehen auf demselben in Verlegenheit zu setzen, in einer Sache, wo es vor ganz Deutschland kundig ist, daß unsere Ne gierung am Bundestage alles Mögliche erschöpft hat, um ihre Mission im constitutionellen Sinne zu erfüllen. Die öffent lichen Blätter haben davon gesprochen, und auch andere sichere Kunden geben uns darüber so klaren Nachweis, daß es, wie der Herr Staatsminister so eben bemerkt hat, gewiß nur Sache der Form sein würde, wenn wir von unserer Regierung irgend eine weitere Erklärung darüber noch verlangen wollten, welche Maßregeln sie beantragt, wie sie sich bei der Discussion ver halten, welche Schritte sie gethan und wozu Alles geführt habe. Ich sollte glauben, es gebe einen andern Weg, eine pas sendere Gelegenheit, Sr. Majestät dem Könige und unserer Regierung den Dank der Kammer für ihre Bestrebungen in dieser Sache auszudrücken. Ich glaube nicht, daß es nothwendig ist, diese Sache vermittelst einer Interpellation durch die De putationen und beide Kammern zu treiben, wo man mit Ge wißheitvoraussehen kann, daß sie einen Erfolg nicht haben könne, wie auch der Hr. Minister bereits erklärt hat. Welche Mittel der Kammer zu Gebote stehen, die Regierung zu zwingen, das Schweigen zu brechen, wenn sie nicht sprechen will, gebe ich der Kammer anheim. Ich wünsche und beantrage daher, die Kam mer möge beschließen, diesen Antrag mit Dank gegen den An tragsteller, daß er ihr Gelegenheit gab, ihre Ansicht auszuspre chen, beizulegen. Ich wünschte daß der Antragsteller selbst sich dahin aussprache, da er bei seiner loyalen Gesinnung gewiß andere Mittel finden wird, wodurch weder die Regierung noch die Kammern in Verlegenheit gesetzt werden. Abg. Eisen stuck: Wenn ich diesen Antrag stellte, so bin ich dabei meinem Gefühle gefolgt, habe meinem Herzen dabei Luft gemacht und die Stimme beachtet, die so laut in meinem Innern sich dafür erhob, daß jeder deutsche Mann, jeder Sachse lebhaftes Interesse daran haben müsse, den Rechtszustand in den deutschen Staaten nicht verkümmert, nicht gestört, und wo er gestört, wieder hergestellt zu sehen. Ich habe mich dahin ausgedrückt, daß die Kammer der Zusicherung und Erklärung des Ministeriums vollkommenes Vertrauen schenke, und ich bin auch meiner individuellen An sicht nach der Ueberzeugung, daß die Staatsregierung im con stitutionellen Sinne und in Gemäßheit der von ihr ausgespro chenen Gesinnung in dieser Sache auch bei dem Bundestage gehandelt haben werde. Aber, meine Herren, als Abgeordne ter und Mitglied der zweiten Kammer kann meine subjective Ueberzeugung mir nicht genügen. Ich habe meinen Antrag auf die Bitte um geeignete Mittheilung beschränkt. Nun, jede Mittheilung zurückzubehalten, das glaube ich, könnte man doch kaum billigen. Der Grund, welcher davon genommen ist, daß die Verhandlungen bei dem Bundestage geheim sind, dieser Grund scheint mir ungenügend; denn dadurch ist nicht ausgeschlossen, daß die Staatsregierung vertrauensvoll mit ihren Ständen die Sache in Erwägung ziehen könne. Ganz etwas Anderes ist es, wenn in unserer Verfassungs-Urkunde
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