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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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so scheint es zweckmäßig, daß hinzugefügt werde: „und das requirirte Gericht." Referent Rothe: Das requirirte Gericht dürste wohl kaum in gleichem Verhältniß mit dem Proceßgericht stehen. Abg. Klinger: Ich bin einverstanden, wenn gesagt wird: „die betreffenden Gerichte," weil dies Alles umfaßt. Wenn ein Mann von Leipzig eine Klage bei dem Stadtgericht hier einreicht, so muß das Gericht in Leipzig requirirt werden, um von dem Klager, als dem Clienten des Sachwalters, die Kosten einzubringen. Das ist nicht mehr das Proceßgericht, das ist das requirirte Gericht. Ich werde mir erlauben, darauf, daß nach dem Worte „Proceßgericht" noch hinzugefügt werde: „und das requirirte Gericht," einen Antrag zu stellen. Nächst- dem heißt es im Deputationsvorfchlage nach den Worten „bei der Einziehung": „auch die Gebühren des Sachwalters von des sen Clienten." Das ist auch nicht immer der Fall, daß die Gebühren und Verlage des Sachwalters von seinem Clienten einzubringen sind, sondern sie sind oft auch von dem Gegner einzubringen. Es scheint daher zweckmäßig, daß gesagt werde: „die Gebühren des Sachwalters nach Lage der Sache, bezüg lich von dessen Clienten oder dem verurtheilten Gegner dessel ben." Denn wenn der Beklagte verurtheilt worden ist, die Kosten zu bezahlen, so wird nicht der Klager, als der hier bei spielsweise angenommene Client des Sachwalters, sondern der Beklagte die Berichtigung derselben zu leisten haben. Deshalb ist es nothwendig, daß gesagt werde: „nach Lage der Sache bezüglich von dessen Clienten oder dem verurtheilten Gegner desselben." Die Deputation wird hoffentlich damit einver standen sein, weil ich glaube, daß ihre Absicht gewesen ist, das selbe mit ihrem Vorschläge auszudrücken. Präsident v. Haase: Ich ersuche den Abg. seine Amende ments einzureichen. Zuvor aber erlaube ich mir eine Bemerkung. Ich finde mich nämlich veranlaßt, heute von dem Grundsatz ab zugehen , welchen ich, seit ich die Ehre habe in der Kammer den Vorsitz zu führen, jederzeit fest gehalten habe, nämlich von dem Grundsatz, mich von dem Präsidentenstuhle aus nicht in das Materielle der Debatte zu mischen, sondern dieselbe nur zu leiten. Ich würde daher heute, wo ich das Gutachten der dritten Deputation als deren Vorstand zu rechtfertigen mich ver pflichtet fühle, jenem Grundsatz treu bleibend, auf welchem nach meiner Ansicht die Freiheit der Kammer in ihrem Innern wesentlich mit beruhet, den Vorsitz an den Herrn Vicepräsi- denten abgeben und dessen Sitz einnehmen, wenn derselbe an wesend wäre. In diesem Collisionsfalle sehe ich mich wider meinen Willen genöthigr, diesmal neben der Leitung der De batte auch an letzterer selbst Lheil zu nehmen. Die Kammer wird hoffentlich unter diesen Umstanden es entschuldigen, wenn ich zur Vertheidigung des Deputationsgutachtens einige Worte spreche. Abg. Klinger: Ich wollte mir nur die Bemerkung er lauben, daß es vielleicht zweckmäßig sein würde, wenn die ein zelnen Anträge ganz abgesondert von einander behandelt wür den. Der Grund, weshalb ich beide Anträge zu gleicher Zeit gestellt habe, ist der, daß ich mich des Rechts nicht begeben wollte, die Anträge am Anfänge der Debatte gestellt zu haben, damit sie nur ein Viertel der Anwesenden zur Unterstützung bedürfen. Präsident v. Haase: Zu dem ersten Anträge der Depu tation sind zwei Amendements von dem Abg. Klinger abgegeben worden. Derselbe will nämlich, daß (s. oben S. 737) nach den Worten: „das betreffende Proceßgericht" gesetzt werde: „und das requirirte Gericht." Ich frage die Kammer: ob sie dieses Amendement unterstützen wolle? — Erfolgt hinläng lich. — Präsident v. Haase: Ferner ist noch eine zweite Ein schaltung von demselben Abg. beantragt worden. Es soll näm lich nach den Worten: „bei der Einziehung seiner Kosten auch die Gebühren des Sachwalters" hinzugefügt werden: „nach Lage der Sache bezüglich von dessen Clienten oder dem ver urtheilten Gegner." Ich frage die Kammer: ob sie dieses Amendement unterstütze? — Erfolgt ebenfalls ausrei chend. — Secretair v. Schröder: Im Bezug auf das letzte Amen dement des geehrten Abg. Klinger wollte ich mir eine Bemer kung erlauben. Ich glaube nämlich, daß es nicht gut mög lich ist, dasselbe in die Fassung der Deputation mit aufzuneh men; denn sobald der Gegner verurtheilt wird, die Kosten zu erstatten , und der Sachwalter verlangt sie nun von dem Gegner, so liegt eigentlich nicht ein Anspruch des Sachwalters an den Gegner, sondern ein Anspruch der einen Partei an die andere vor. Der Sachwalter hat jederzeit seine Kosten nur von seinem Clienten zu verlangen, und nur der letztere hat, in sofern der Gegner verurtheilt ist, die Kosten zu erstatten, sie von demselben einzufordern. Abg. Klinger: Ich weiß recht gut, daß der Client sei nem Sachwalter die Kosten verlagsweisezu bezahlen hat, abgesehen davon, ob der Gegner in die Kostenerstattung ver urtheilt ist oder nicht. Allein dem Clienten gegenüber thut man es gern, vorerst die Kosten vom verurtheilten Gegner zu fordern. Präsident v. Haase: Nur ein Wort wollte ich mir er lauben. Hinsichtlich des ersten Amendements wiederhole ich die selbe Bemerkung, die der Herr Secretair O. Schröder gemacht hat. Es steht nämlich wegen solcher Kosten, die der Gegner zu restituiren hat, diesem blos die andere Partei gegenüber, nicht deren Sachwalter; letzterer hat seine Kosten nur von seinem Clienten, nicht aber von dessen, in die Kostenerstattung verur theilten Gegner zu fordern. Es würde also, wollte der Sach walter in seinem Namen dieselben von dem Gegner seines Clien ten einbringen, gegen jenen ein gänzlich Unberechtigter auftre ten. Was das andere Amendement betrifft, so muß ich bemer-
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