Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 327. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bei Creirung des Aktienkapitals denjenigen Städten, wo zu nächst Zweigbanken errichtet werden sollen, eine Anzahl Actien reservirt würden, daß aber auch diese Städte, wenn sie später eigene Banken errichten sollten, die Reciprocität zu beobachten hätten." Die Deputation räch nun an, zwar den frühem diesseiti gen Antrag fallen zu lassen, jedoch auch den letzterwähnten An trag der II. Kammer nicht anzunehmen. Referent Bürgermeister S ch il l: Die Deputation kann auch jetzt nicht den Beitritt zu diesem Anträge empfehlen. In sofern es der Staatsregierung überlassen bleibt, dasnähereVerfahrrn ein- zuleiten, so möge sie auch hier die nöthigen Bestimmungen treffen. Es scheint der Deputation diese Bestimmung eine Be günstigung dieser Städte zum Nachtheil der übrigen Städte oder des ganzen Landes zu enthalten. Da nun in der Lhat nicht einzusehen ist, warum diese Städte einen Vorzug vor den übrigen Städten haben sollen, so ist die Deputation der Ansicht, daß man zwar dem ersten Anträge, der von der diesseitigen Kam mer schon angenommen war, fallen lasse, dem Anträge der jenseitigen Kammer aber nicht beitrete. Vicepräsr'dent v. D eutrich: Bei der frühem Berathung empfahl ich anfangs der Kammer, sie möchte die Annahme der Vorlage über das Bankwesen von dieser Bestimmung über die Art und Weise der Actienvertheilung abhängig machen. Es wurde darauf von Seiten des Königlichen Commiffairs erklärt, daß die Regierung selbst diese Angelegenheit für eine sehr wich tige ansehe und ganz im Sinne dieses Antrags handeln werde. Ich ging darauf von meinem Anträge hinsichtlich der Bedin gung zur Annahme des Gesetzes zurück und erklärte mich zu friedengestellt. Es ging zwar noch die Ansicht der andern Mitglieder der Minorität der Deputation dahin, daß man fortwährend noch diese Bedingung aufrecht erhalten möge. Jn- deß die Kammer nahm den Vorschlag nicht an, und sodann ging die Sache in dielt. Kammer; die Deputation der II. Kammer hat sich ebenfalls für diesen Antrag ausgesprochen. Wenn nun aber wiederholt von Seiten des Königlichen Commifsairs in der H. Kammer die Zusicherung gegeben worden ist, daß auch die Staatsregierung diese Angelegenheit für eine wichtige erachte, und daß sie in dem Sinne und der Meinung, wie der Antrag gestellt ist, handeln werde, und sich diel!. Kammer dabei zu frieden gestellt findet, so glaube ich, daß wir uns dabei eben falls beruhigen können. Es ist nun noch jenseits der Antrag festgehalten worden, Actien aufzubewahren, zu reserviren für die Städte, welche auch eine Bank zu errichten beantragt haben. Da scheinen mir nun die nämlichen Gründe, worauf unser Antrag gestellt war, gegen dir Annahme des jenseitigen Antrags zu sprechen, denn ich frage Sie, meine Herren, wie sollen diese 2,3, 4, oder 500 referierten Actien in diesen Städten vertheilt werden, wenn man nicht den Weg einer öffentlichen Licitation, was freilich ganz unangemessen wäre, einschlagen wollte, oder eine Subskription eröffnen würde; und wie weit sollte das füh ren? Also diese Städte sollten den Vorzug haben; warum sollen nun nicht die benachbarten Orte auch Theil nehmen kön nen? warum nicht das ganze Land? Wenn nach unsirm An träge von vorn herein eine allgemeine Subskription stattsindet, so braucht man keine besondere und keineReservirung von Actien. Mithin ist kein Grund da, der für den Antrag der II. Kammer spräche. Der erste Antrag, dem die Regierung entsprechen zu wollen erklärt hat, schließt die Reservirung von Actien für einzelne Städte ganz aus. Auch wäre es wirklich kaum zu rechtfertigen, wenn man z. B. den jetzigen Actieninhabern der Discontokasse die Gelegenheit entziehen wollte, an einer Bank Theil zu nehmen, die an die Stelle dieser Discontokasse treten soll. Man lasse das ganze Land gleichmäßig daran Theil neh men , und das kann nur auf diese Weise geschehen, wie wir be antragt haben. Ich glaube, daß die U. Kammer sich dabei be ruhigen wird. Königl. Commissair v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß Dasjenige, was in derl.Kammer ausgespro chen worden ist, auch in der II. Kammer Seiten der Regierung erklärt wurde; und ich habe nur zu wiederholen, daß der An trag, der eigentlich nur dem Wunsch» und der Absicht der Regie rung entspricht, so weit wie möglich auf,das vollständigste be rücksichtigt werden wird. Ich wollte nur dem Herrn Referen ten anheim geben, daß, obwohl sehr begründet, was von dem Sprecher vor mir bemerkt worden ist, daß nämlich der Conse quenz wegen der 2. Antrag, den die H. Kammer, gestellt hat, w-gfallen solle, dennoch zur Vermeidung weiterer Differenz und zur Abkürzung dienlich sein dürfte, diesem Anträge beizu pflichten. Das versteht sich von selbst, daß, wenn der Weg ein geschlagen wird, auf welchen beide verehrte Kammern angetra- gen haben, daß eine öffentliche Unterzeichnung stattsinde, die Unterzeichnung auch da stattsinde, wo Zweigbanken errichtet werden sollen, und es entspricht ebenfalls der Ansicht der Kam mern, daß nicht von einer Reservation der Actien die Rede sein könne, sondern von Actien, welche dort gezeichnet werden. Es scheint sich um ein Wort zu handeln, und ob ich wohl mit dem Referenten vollkommen einverstanden bin, so scheint es doch auch unbedenklich und um der Abkürzung willen wünschenswerth, daß der 2. Antrag der II. Kammer angenommen werde. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden Mit der Redaktion beauftragt r 0r. Gretschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder