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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 292. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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5214 gem Maßstabe auszusetzen." anzunehmen. — Dies und zugleich §. 41. erlangen die Genehmigung aller Anwe senden, und gelangt man zur tz. 42., welche mit der von der zweiten Kammer (s. Nr. 254.d. Bl. S.42L6. Sp.2.) beliebten Einschaltung der Worte: „denInvaliden ersten und zweiten Grades" einstimmig an genommen wird,. was auch den §§. 43., 44. und 45. (s. a. a. O.) ohne Abänderung zu Lheil wird, von denen indessen, wie Staatsminister v. Zezschwitz bemerkt, die letzte aus dem selben Grunde, welcher bei §. 22. eingetreten ist, in der defini- tisen Redaktion noch eine kleine Abänderung erleiden dürfte. Bei §. 46. hat die zweite Kammer (s. Nr. 254. d. B. S. 4226. Sp. 1.) zwei kleine Abänderungen zu machen beschlossen, sie hat sodann einen Zusatz als §.46b. in Betreff der Abzüge von den Pensionen und Wartegeldern eingeschaltet und. für nöthig erachtet, die §. 47. von dem Vorhergehenden durch die allgemeine Ueberfchrift: „O. allgemeine Bestimmungen" zu trennen. Al les Dies, so wie §. 46. selbst und tz.47. ohne Abänderung erlangt die Genehmigung aller Anwesenden. Hierauf wird Seiten des Präsidium die Abstimmung über dasGesetz durch Namensaufruf ««geordnet, u. die Kam mer beantwortet die Frage: Ob sieden vorliegenden Gesetzent wurf, wie er sich nun den von ihr beschlossenen Modifikationen gemäß gestaltet, anzunehmen gemeint sei? allgemein mit Ja. Der Präsident schließt hierauf, nachdem bereits 2 Uhr vorüber war, die Sitzung, bestimmt die nächste für morgen und bringt auf die Tagesordnung den Bericht der 2. Deputa tion über das hohe Dekret, die beabsichtigte Uebernahme sämmtlicher Naturalleistungen für das Militair auf die Staats kasse rc. bctr. Hundert vier und zwanzigste öffentliche Sitz ung der I. Kammer, am 10. October 1837. Nachträglicher Vortrag über die Fassung der §. 9. des Militairpensr'ons- Voraussetzung, nach welcher die Bestimmung der §. 9. über den Anfang der Dienstzeit zum Behufs der Berechnung der Pension auf die bereits jetzt dienenden Militairs keine Anwen dung leiden sollte, in Gemäßheit gestern gefaßten Beschlusses in das Gesetz selbst aufzunehmen ist. Die Fassung lautet so: „Die Berechnung der Dienstzeit, behufs der Pensionsan sprüche, hebt mit dem Tage an, an welchem der in Dienst Tretende in den Bestandslisten der aktiven Armee in Zuwachs gekommen ist, vorausgesetzt, daß er mindestens das neunzehnte Lebensjahr angetreten hat. — Nur wenn ein junger Mann vor dem genannten Lebensjahre einem Feldzug beiwohnte, wird seine Dienstzeit von dem Tage an gerechnet, an welchem die Truppenabtheilung, welcher er angehört, auf den mobilen Etat trat. — Die Festsetzungen dieser Paragraphe leiden im Uebrigen auf diejenigen Offiziere und höhern Militairärzte, welche bei Publikation des gegenwärtigen Gesetzes bereits im Sächsischen Militärdienste stehen, keine Anwendung, indem es hinsichtlich der Berechnung des Beginns ihrer Dienstzeit bei den Bestimmungen des Reskripts vom 19. November 1824 bewendet." Niemand findet gegen diese Fassung Etwas zu erinnern. Präsident: Auf der Negistrande befindet sich heute nur ein Gegenstand; es ist der Bericht der 2. Deputation, die we gen der Einführung des neuen Grundsteuersystems getroffenen Anstalten betreffend. Dieser Bericht ist bereits dem Drucke übergeben und wird muthmaßlich sehr bald vertheilt werden können. Entschuldigt hat sich für heute Bischof Mauermann. Sodann hat Kammerherr v. Lüttichau wegen einer dringenden Geschäftsreise um Urlaub gebeten auf die Zeit vom 10. — 12. d. M. Aus gleicher Ursache hat auch Graf Hohenthal um Ur laub nachgesucht auf die Zeit vom 9. — 14. d. M. Beide Urlaubsgesuche werden von der Kammer genehmigt. Bürgermeister Hübler: Es ist gestern von der II. Kam mer die ständische Schrift über die Petition des Advokaten Häh- i nel zu Radeburg wegen gesetzlicher Bestimmungen über den Auszug an die I. Kammer gelangt. Ich habe sie als Refe rent der 3. Deputation mit dem Protokolle über die bezüglichen gesetzes betreffend. — Schrift über denHahnelschen Antrag wegen Die Schrift würde daher nunmehr auszulegen sein — wozu drei Tage genügen dürsten, da sie sehr kurz ist — und sodann an die II. Kammer zurück zu gelangen haben. Präsident: Die Schrift würde also auf drei Tage aus- Die heutige Sitzung, zu welcher sich 29 Mitglieder einge-H zulegen sein. — Wir können nunmehr zur Tagesordnung fänden hatten, beginnt mit dem Verlesen des über die letzte s übergehen. Als Berathungsgegenstand liegt vor: der Bericht aufgenommenen Protokolls. Letzteres findet sofort Genehmi- z der 2. Deputation über das höchste Dekret vom 3. März 1837, gung und wird mit vollzogen durch die KammermitgliederÄ die beabsichtigte Uebernahme sämmtlicher Naturalleistungen für v. Welck und v. Thielau (auf Lampertswalde). ? das Militair auf die Staatskasse, und über das höchste Dekret Ehe man zum Negistrandenvortrage übergeht, erbittet sich? vom 3. Mai 1837, einen Gesetzentwurf über den ersten Theil das Wort ! der Ordonnanz betreffend. Secr. Hartz: Ich bin der geehrten Kammer noch schul-! Die Verhandlungen der H. Kammer s. in Nr. 276. d. Bl. big, die Fassung eines Theils der 9. Z. des Gesetzes wegen der r S. 4287. Sp. 2. flg. Militairpensionen vorzulegen. Sie wollen sich erinnern, daß I Durch höchstes Dekret vom 14. November 1836 wurde der die von der II. Kammer bloß in das Protokoll niedergelegte' Ständeversammlung ein Gesetzentwurf über verschiedene, auf die Erlassung gesetzlicher Bestimmungen über den Auszug. — Be- rathuug über das Königliche Dekret wegen Uebernahme der Kämmerbeschlüsse verglichen und Nichts dagegen zu erinnern Naturalleistungen für das Militair auf die Staatskasse und über H gefunden. D". Sebrift die Ordonnanz.
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