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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ßigsten der ältem vaterländischen Gesetzgebung, bedarf jedoch' einer Revision, um einzelne Bestimmungen mit den dermalkgen Staats - und Communalverhältnissen, die unbedingt nöthige Fahrbarerhaltung der Communicationswege, mit den Kräften der einzelnen Gemeinden in Einklang zu bringen und eines be sonder« neuen Gesetzes eigentlich nicht. Bei einer solchen wür den sich auch die in der Oberlausitz bestehenden weiter unten er wähnten gesetzlichen Bestimmungen, so weit sich solche durch die,Erfahrung als nützlich und ausführbar bewahrt habey, in Berücksichtigung ziehen lassen. Die Majorität der Deputation rath jedoch, um sich in der Form von der ersten.Kammer nicht zu trennen, an: den Beschlüssen der ersten Kammer beizutreten, jedoch mit Wegfall der Worte: „da möglich noch im Laufe dieses Landtags oder we nigstens". Uebrigens lehrt die Erfahrung, daß in der That der Zu stand der sogenannten Communicationswege, d. h. derjenigen Klasse von Straßen, welche von Ort zu Ort führen und zum Anschluß an chaussirte Straßen dienen, eine größere Aufmerk samkeit verdienen, als bisher der Fall gewesen ist. .Theils Sorglosigkeit und unbeaufsichtigte Indolenz, theils aber auch in vielen Fällen Mangel an Kräften einzelner Gemeinden, oft aber auch ein übel angebrachterOptimismus, der, weil nicht das Beste — chausseemäßiger Bau — möglich, auch dasBessere — Erhaltung im Stand der Fahrbarkeit — aus den Augen setzt, und oft wohl in einzelnen Fällen die Communen muth- los macht, und g a r n i ch t s unternehmen läßt, trägt den größ ten Theil der Schuld eines Zustandes von Communications- wegen der in einem civilisirten sonst so vorgeschrittenen Staate wie Sachsen nur mit Staunen wahrgenommen werden kann. Ganze Strecken solcher Communicationswege werden oft größ- tentheils nur verrufen,und kaum passirbar wegen einzelner kur zer Tratte und auf ihnen befindlicher jäher Abhänge, tie fer und zwischen Felsen eingeengter Gleise, Wassertümpel, de nen kein Abzug verschafft, enger Hohlwege, wo kein Auswei chen möglich, moorigen Bodens, schmaler und baufälliger Brücken, kleiner unüberbrückter Bäche, die bei Anschwellen durch Gewitter oder Thauwetter, im Winter durch Eislöcher gefährlich werden, Einschütten großer unzerschlagener Steine von den angrenzenden Feldern und dergleichen Hindernissen mehr, deren Entfernung die Straßenbaubehörden oft deßhalb nicht bewirken können, weil die ihnen zugewiesenen Mittel zu beschränkt sind, die Gemeinden dabei unterstützen zu kön nen, andern Theils die Kräfte und die technischen Kenntnisse der letzteren nicht auslangen, mir Erfolg etwas zu unterneh men. Weßhalb, wie unzählige Erfahrungen lehren, Alles beim Alten bleibt, bis ein Unglücksfall oder sonst ein unge wöhnliches Ereigniß die langst ersehnte Abhülfe schafft. Eben jener obgedachte beklagenswerthe Optimismus ver führt wohl auch die Behörden, die ihnen so kärglich zugemesse nen Mittel zu concentriren, und dem Zweck entgegen, mit sel bigen chausseemäßig kleine Strecken von Communications- wegen herzustellen, übrigens aber nichts zu thun. So wahr diese Schilderung ist, so unbezweifelt ist es auch, daß. in dieser Beziehung, mit verhältnißmäßig sehr geringen Mitteln bei Wegräumung der Haupthindernisse des Fortkom mens, deren obgedacht, Biel es geschehen kann. „ Wird aber ein Mittelweg zwischen"Chaussirung und Be lassung der Communicationswege in ihrem Urzustand, oder wie sie sich zufällig nach Beschaffenheit des Landes, Terrains, II. 74. Sorgfalt der Gemeinden- gestalten, auch künftig nicht einge schlagen, so wird sich das, dann allerdings gerechte, Verlan gen nach Chauffeebauten immer mehr und mehr steigern, und das Beste — Chaussirung — überall zu erlangen die Kraft der Staatskasse kaum ausreichen. Nur durch rechtzeitige, angemessene, möglichst vertheilte Beihülfen aus Staatskassen können einzelne Gemeinden in den Stand gesetzt, dann auch mit Nachdruck und Erfolg angehal ten werden, ihren Obliegenheiten Genüge zu leisten,-die durch ihre Fluren führenden Communicationswege in einem Zustande zu erhalten, der die Passanten wenigstens für Gefahren schützt, und ihr Fortkommen sichert. Allerdings ist von den Amtshauptleuten nicht zu erwarten, daß sie überall in ihren Bezirken sich persönlich von allen De tails in der obangedeuteten Beziehung fortwährend'zu überzeu gen im Stande sind, noch wird ihnen allen die praktische tech nische Beurtheilung und andererseits auch hinlängliches Beam tenpersonal zur Seite stehen, wie die Verwendung der für ihren Bezirk ihnen zugewiesenen Mittel auf die sparsamste und er folgreichste Weise geschehen könne. Es wird ihnen jedoch leicht möglich werden, sich dabei der Mitwirkung thätiger und- sachverständiger, für den Straßen bau sich interessirender Männer in den einzelnen Theilen ihres Bezirks zu versichern, und selbige als ihre Organe zu diesem Behufs zu benutzen. Mit einer allgemeinen durchgeführten Revision aller Com municationswege aber, so wie mit der Ausmittelung derselben, als wie weit sie in diese Kategorie gehörig, möchte der Angriff des Verbefferungswerkes zu beginnen haben. Namentlich wird in Folge der Einführung breiter Rade felgen, abgesehen von der in Antrag gebrachten einer breiteren Spur, denjenigen Gewerbtreibenden, welche nicht unmittelbar an Chausseen wohnhaft sind, die Möglichkeit gewährt werden müssen, seitwärts ab von den Chausseen führende Communica tionswege passiven zu können. Ist daher eine Verbesserung des Zustandes der Communi cationswege höchst dringend, liegt ein solcher nicht allein im Allgemeinen, sondern auch, zu Vermeidung höheren Auf wandes durch unübersehbare noch bevorstehende Chausseebaue, selbst im speciellen finanziellen Interesse des Staats, und ist es klar, .daß das bisher dazu bestimmte Quantum von 10,000 Thlr. — — in 14 Amtshauptmannschaften vertheilt, um den Zweck nur einigermaßen zu erreichen, zu beschränkt ist; so läßt sich auch der Müllerschen Petition eine Bevorwortung nicht versagen. Deßhalb rathet die Majorität der Kammer, im Einverständniß mit der ersten den Antrag an die hohe Staatsregierung zu beschließen: Hochdieselbe wolle zu einer allgemeineren Herstellung der Communicationswege in der bezeichneten Weise das diesfall- sigc Postulat von 10,000 Thlr. auf 20,000 Thlr. — — erhöhen, und nach dem Areal und sonstiger Erwägung den einzelnen amtshauptmannschaftlichen Bezirken verhält nißmäßig zutheilen. Die Minorität der Deputation stimmt der Ansicht der Majorität nur in der Ansicht bei, daß dem Beschlüsse der ersten Kammer, die Beantragung des neuen Straßenbaumandats, wo möglich noch im Laufe dieses Landtags vorzulegen, nicht beizutreten sei, sondern halt die Vorlegung eines solchen über haupt nicht für absolut nothwendig. Muß man das vorhan dene als eines der zweckmäßigsten. Gesetze erkennen, und rst 2
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