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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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M übel selbigen, sondern vereinigte sich, denselben der voroän gigen Erwägung der Deputat: on z i übergeben, und setzte die Beschlußnahme über das zu der ersten Erläuterung gege bene Gutachten der Deputa tion einstweilen aus. Diesem Auftrage hat sich die Deputation unterzogen, und den ihr übergebenen Antrag verfassungsmäßig berathen. Die Bedenken, welche gegen das von der Majorität abgegebene Gutachten laut wurden, lassen sich auf zwei Haupt-, sachliche Einwande zurückführen, nämlich die, daß die Be stimmung der 8. Pgragraphe des Heimathsgesetzes eine Un gleichheit zwischen Stadt und Land enthalte, und deren fer nere Beibehaltung mehr fache Belästigungen der Städte hervor-, bringen müßte, die um so drückender sich gestalten würden, je' größer die Ausdehnung des Gewerbebetriebes auf dem Lande werde. Wenn man auch die Bedenken und Besorgnisse für ge gründet erachten wollte, so glaubt die Deputation doch in dem gestellten Anträge ein alle Theile befriedigendes Heilmittel nicht erblicken zu können. Bekannt ist, daß sehr viele Bewohner dis-Ländes den städtischen Gewerben sich zuwenden, und wenn sie in densel ben die erforderliche Tüchtigkeit erlangt, haben, sich in den Städten niederlassen. Diese im Verarmungsfalle auszuwei sen und in ihre Heimath zurückzuschicken, würde weit bedenk licher sein, als der umgekehrte Fall, da dieselben durch die langjährigen städtischen Gewohnheiten der ländlichen Lebens weise gänzlich entfremdet sind, höchst drückend diese Lage em pfinden müßten, bei den unvollkommenen Einrichtungen der Armenverpflegung auf dem Lande ein ihren Bedürfnissen und Gewohnheiten nur einigermaßen entsprechendes Unterkommen nicht finden, zugleich aber auch jede Gelegenheit ihnen benom men sein würde, durch Ausübung ihres erlernten Gewerbes einen kleinen Nebenerwerb sich zu verschaffen. Aus diesem letz teren Gesichtspunkte betrachtet, und wenn man die nothwen- dige Sicherung der städtischen Gewerbe im Auge bchalt, muß man diesen Antrag sogar als höchst gefährlich erachten. Die unausbleibliche Folge davon wurde sein, daß man dem Lande in Betreff des Gewerbebetriebes sehr bald größere Zugeständ nisse zu machen sich nothgcdrungen sehen müßte, um nur den ausgewiesenen städtischen Gewerbsgenossen die Möglichkeit ei nes, wenn auch spärlichen Erwerbes zu verschaffen. Der An trag und dessen Annahme würde nur einen beschleunigten Schritt zu Herbeiführung der völligen Gewerbefreiheit ab geben. Der Antrag greift aber auch so tief in die Eigenthümlich- keiten der bürgerlichen Verhältnisse ein, daß dessen Annahme unmöglich anzurathen ist. Die völlige Ausschließung des Bür gerrechtes von den Arten der Begründung der Heimathsange- hörigkeit würde dieBedeutung des Bürgerrechtes zu sehr herab drücken, in einen zu auffallenden Gegensatz mit den bisherigen Grundsätzen, auch denen, die man vor Erlassung des Heimaths gesetzes als Richtschnur beobachtete, treten, und nicht füglich vereinbar sein mit den sehr wichtigen politischen Rechten, welche die Gesetzgebung an das Bürgerrecht geknüpft hat. Die Deputation in ihrer Gesammtheit widerrathet daher die Annahme dieses Antrages. Wie bereits erwähnt, haben diejenigen Aeußerungen, welche sich über das zuletzt von der Mehrheit der Mitglieder der Deputation abgegebene Gutachten haben vernehmen lassen, ganz vorzüglich nur Besorgnisse zu erkennen gegeben, die möglicherweise bei fernerer Beibehaltung der Vorschrift der 8. Pakagraphe des Heimathsgesetzes eintrrten könnten. We gen solcher Befürchtungen, die durch eine mit selbigen üur'ist der entferntesten Beziehung stehende Erfahrung noch nicht ei nen Schein der Gewißheit haben erlangen können, cM'etst bvr kurzer Zeit gegebene geschliche Bestimmung schon gegenwärtig, wo noch nicht einmal ein fünffahriger Zeitraum von .Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes an verstrich.n ist, wieder, Wd zwar in einer ihrer hauptsächlichsten Bestimmungen abzuän dern, halt die Deputat i.on nicht sür rathsam. Sie sierach- tet es mit dem Geiste einer geregelten 'Gesetzgebung börsinbä- rer, hierüber erst Erfahrungen ab'zuwarten mid er'nzusirrnMeln, und dann erst mit einer Abänderung, wenn die gehegten Be sorgnisse wirklich sich ergeben sollten, hervorzutreten,. ..vor der Hand aber die.Sachejauf sich beruhen,, und bei der.Vorschrift des Heimathsgesetzes es bewenden zü lassen. ' ' Das einstimmige Gutachten der Deputation geht da her dahin, die hohe St.aatsregierung zu ersuchen, die Erläuterung unter I. sä §. 8 des Heimathsgesetzes wieder zurückzu nehmen. Sollte jedoch auch dieser einmüthig von der Deputa tion gefaßte Beschluß in der Kammer einen Anklang nicht finden und abgelehnt werden, so empfiehlt die Majorität der Deputation nochmals das schon in ihrem früheren Be richte niedergelegte, auf A b l e h n u n g.der Erläuterung 1. gerichtete Gutachten der Kammer zur Annahme. Präsident l). Haase: Ich habe der,Kammer änzuzeigen, daß sich die Abgg. Meisel und Sachße bereits als Sprecher angemeldet haben. — Die Abgg.: Secretair v. Schröder, Reiche-Eisen stuck, Klien, Braun, bitten nebst mehren anderen um das Wort. . ' . Abg. Meisel: Durch den uns von der Deputation an derweit erstatteten Bericht bin ich keineswegs befriedigt. Wenn gleich ich mich mit dem ersten Punkte des Gutachtens einver- ianden erklären kann, ohne den angegebenen Gründen allent- prlben beizupffichtcn, so ersehe ich buch, was den zwecken Punkt anlangt, zu meinem Bedauern, daß die Minorität sich mit der Majorität vereinigt hat, uns anzurathen, den Antrag der Staatsrcgierung nicht anzunehmen, um einer vor 5 Jah ren aufgestellten Theorie getreu zu bleiben; denn es kann nur diese, bei der von der Deputation erwähnten gesetzlichen Be stimmung gemeint sein. Nun, meine Herren, wollen wir auch hier die Theorie als Gerechtigkeit ansehn und dem schon oft befolgten Grundsatz: Kst justitm huldigen, so glaube ich, können wir dies auch thun, wenn wir den Vorschlag der Staatsregierung annehmen. Ich würde kaum wagen, diese Behauptung meinen sehr gelehrten Freunden gegenüber, die als Minorität der Deputation sich aussprachen, entgegen zu halten, 'wenn ich nicht glaubte, aus ihren eignen Aeuße- rungen sie entnehmen zu können. Bei der früher« Diskussion über die Gesetzesvorlage wurde, und ich glaube mit vollem Recht, angeführt, die Verleugnung des Pnncips der Geburt sei in das Heimathsgefetz deshalb hiner'ngekommen, weil man angenommen habe, daß auf dem Lande die Handwerker noch
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