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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zwar am 24. April 1840 in der ersten Kammer verfassungs mäßige Berathung stattgefunden, ist mittelst Protokollextracts am 1. Mai an die zweite Kammer zurückgclangt und am 14. e'jusäem an die Deputation abgegeben worden, um über die in einigen Punkten abweichenden Beschlüsse der jenseitigen Kammer anderweit zu berichten, was hiermit in Folgendem ge schieht: Es gab nämlich Zu k. ») der von der Deputation in ihrem Berichte gebrauchte Ausdruck „Gebühren" zu dem Zweifel Veranlassung, ob darunter arsch Verläge zu verstehen, und ob b) das am Schlüsse dieses Antrags vorkommende Wort „unentgeltich" lediglich auf die Person des Sachwalters, oder auch zugleich auf die des Clienten zu beziehen sei? Da man sich nun bei der Berathung diesseits zu a. be jahend, und zu b. dahin aussprach, daß das Wort „unent geldlich" lediglich auf die Person des Sachwalters zu beziehen sei, so hat die dritte De p uta ti o n der ersten Kammer folgende Fassung desxdiesseits gestellten Antrggs, „daß, dafern die Sachwalter an das Gericht stellen, ihre Kosten (statt Gebühren) nach deren erfolgter Feststellung zugleich mit den Gerichtskosten einzubringen, das betreffende Proceßgericht gehalten sei, bei der Einziehung seiner Kosten auch die des Sachwalters von dessen Clienten beizutreiben und an ersteren auszuzahlen, ohne daß dem Sachwalter deßhalb einige Kosten abgefordert werden können" vorgeschlagen, und die jenseitige Kammer solche genehmigt. * - Ta nun hierdurch im Wesentlichen nichts an dem von diesseitiger Kammer gefaßten Beschlüsse geändert, vielmehr hier durch nur eine größere Bestimmtheit in die Fassung des gestell ten Antrags gelegt wird, so rathet die Deputation ihrer Kammer an: diese veränderte Fassung anzunehmen, und somit dem Be schlüsse der ersten Kammer beizutreten. Präsident v. Haase: Unsere Deputation und auch die zweiteKammer haben auch keine andere Absicht bei dem Anträge gehabt, als diejenige ist, welche der von der ersten Kammer ge wählten Bestimmung unterliegt, nämlich die, daß bei Eintrei bung der Sachwaltergebühren nicht sowohl den Clienten die Kosten erspart werden sollten, als vielmehr dell Sachwaltern. Die Fassung, welche die erste Kammer dem Antrag gegeben hat, ist in Rücksicht auf Deutlichkeit die vorzüglichere. Daher hat die Deputation den Beitritt dazu angerathen. Ich frage daher die Kammer: ob sie mit dieser von der ersten Kammer gewählten Fassung einverstanden ist? — Einstimmig Ja.— Referent Rothe fährt im Berichte fort: Weiter zu H. hat sich zwar die jenseitige Kammer mit dem im diesseitigen Berichte ausgesvrochenen Hauptgrundsatze der Proratisirung einverstanden, abweichend aber in Ansehung des letzteren Theils des Antrags, „daß nämlich bei der fraglichen Proratisirung zwischen Ver- lägen und Gebühren nicht unterschieden werden solle" erklärt und für angemessener erachtet, den in den Kostenrechnun gen des Gerichts sowohl, wie des Advocaten enthaltenen Ver- lägen, bei welchen es sich um Abwendung eines wirklichen Scha ¬ dens handelt, den Vorzug vor den Gebühren einzuraumen, bei welchen blos von Erlangung eines Gewinnes die Rede ist, zu dem Ende aber vorgeschlagen, die Schlußworte des diesseitigen Antrags von „solle unterscheiden" in Wegfall zu bringen, und dafür nach dem Worte „eintreten" fortzufahren: „dabei aber zunächst auf die beiderseitigen Verläge, und dann erst auf die Gebühren verhältm'ßmäßige Zahlung erfolgen solle" welches Gutachten auch in jenseitiger Kammer einhellige Ge nehmigung gefunden und zum Kammerbeschluffe erhoben worden. Die Deputation schlägt bei näherer Prüfung der dafür jenseits aufgestellten Gründe vor, diesem veränderten Beschlüsse ebenfalls beizutreten, und hier durch Einverständniß zwischen beiden Kammern herbeizu führen. Präsident v. Haase: Die Deputation hatte bei ihrer Be rathung Anfangs allerdings auch die Absicht bei der Proratifi- rung der Kosten, die Verläge von den Gebühren zu trennen, so daß, wenn die Zahlung nicht vollständig erfolgte, der Rich ter davon zunächst die Gerichtsverläge und die des Sachwalters verhältnißmäßig tilgen sollte und dann erst, wenn die Verläge getilgt worden, sollten die beiderseitigen Gebühren verhält nißmäßig zur Tilgung kommen. Allein die Deputation befürchtet, daß durch die Proratisirung im Bezug auf die Ver läge das Rechnungswert sehr erschwert werden würde. Inzwi schen da die erste Kammer die Ansicht erfaßt hat, daß die Pro ratisirung erst auf die Verläge und dann auf die Gebühren er folgen soll, so ist unsre Deputation dem nun auch beigetreten, und empfiehlt hierunter, sich dem Beschluß der ersten Kammer anzuschließen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein stimmig Ja.— Referent Rothe fährt im Berichte fort: Was nun hiernächst die Ausführung dieser beschlossenen Bestimmungen anlangt, welche nach dem vorgeschlagenen und von der zweiten Kammer angenommenen Anträge im Gesetzes wege erfolgen sollte, so hat man es in jenseitiger Kammer nach dem Gutachten ihrer Deputation für passender und zugleich vollkommen zulässig erachtet, deshalb blos eine, den ständischen Anträgen gemäße Verordnung zu erlassen und darin der von der Ständeversammlung im Voraus dazu zu ertheilenden Zu stimmung zu gedenken. Da es im Wesentlichen ganz gleich ist, ob die Ständever sammlung zu der von ihr beantragten Bestimmung im Voraus ihre Einwilligung durch Ermächtigung der hohen Staatsregie rung oder später ihre Zustimmung dazu nach vorausgegange nem Gesetzentwurf ertheilt, der von der ersten Kammer aber vorgeschlagene Weg der kürzere ist: so rathetdie Deputation ihrer Kammer an, auch hierunter dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, und solchemnach sich über die unter I. und H. gedachten Punkte mit ihr zu dem veränderten Anträge zu vereinigen: „daß die hohe Staatsregierung diese beiden. Vorschläge mittels Verordnung, in welcher der hierzu voraus ertheil- ten ständischen Zustimmung Erwähnung zu thun sein werde, bald thunlichst in Ausführung bringen wolle." Präsident v. Haase: Wir hatten beantragt, daß zu dem Ende ein Gesetz auf verfassungsmäßigem Wege erlassen werden
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