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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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schloffen bleiben; ist aber auch der Lagearbeiter in Fabriken, Buchdruckereien rc. darunter begriffen, so sind das freilich ganz andere Persönlichkeiten, die nicht füglich ausgeschlossen werden können. Secretair Hensel: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß es ein vermittelnder Ausweg zu sein scheint, wenn die Be stimmung unter k. hier zwar beibehalten, jedoch dazu gesetzt würde: „insofern sie nicht angesessen sind." Dann könnte dennoch auch für die, welche nichts als eine armselige Hütte be sitzen, das Ermessen des Communalgardenausschusses nach §. 5 eine hinlängliche Ermittelung herbeiführen, daß sie nicht hinzu gezogen würden. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich glaube, daß der geehrte Hr. Secretair jetzt richtig die Klasse von Tagelöhnern bezeichnet hat, die man ausnehmen könnte. Ich würde aber in der Bezeichnung noch weiter gehen und Vorschlägen: „Tage löhner, insoweit sie nicht Bürger sind." Da würden die Unangesessenen auch mit getroffen; es würden aber auch die betroffen, die das Bürgerrecht erlangt und also zum Betriebe eines Gewerbes es nöthig hatten. Ich würde also den Antrag stellen, daß unter k. hinzuzufügen sei: „insofern sie das Bür gerrecht nicht erlangt haben." Secretair Hensel: Dagegen bemerke ich, daß dieser Zusatz mir zu allgemein scheint, denn in der Regel sind in den kleinen Städten fast alle Tagelöhner Bürger; dieBezeichnung: „insofern sie nicht angesessen sind," scheint mir passender für die Allgemeinheit der Ausnahme und das Ermessen des Aus schusses zu erleichtern. Präsident v. Haase: Ich habe den Hrn. Secretair Hen sel zunächst zu fragen, ob derselbe mit dem Anträge des Herrn Vicepräsidenten sich vereinigt; wo nicht, so ersuche ich ihn, sich zu erklären, ober seinen Vorschlag als einen Antrag be trachtet und zur Unterstützung gebracht wissen will. Secretair Hensel: Ich bitte, da ich den Zusatz als einen Antrag betrachte, ihn zur Unterstützung zu bringen. Präsident, v. Haase: Der Secretair Hensel hat bean tragt, es möchte in §. 3 bei f. noch hinzugefügt werden: „inso fern sie nicht angesessen sind;" und ich frage: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Dann bitte ich auch um Unterstützung meines Antrages. Präsident v. Haase: Diese wird allerdings auch zu ihrer Zeit erfolgen. Vor jetzt wiederhole ich die so ebemgestellte Frage. Unterstützt die Kammer den Antrag des Secretair Hensel?—-Hinreichend unterstützt.— Präsident 0. Haase: Der Herr Vieepräsident hat vorge schlagen, zu dem Worte: „Tagelöhner" hinzuzufügen: „inso fern sie nicht das Bürgerrecht erlangt haben," und ich frage I die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird un terstützt. — Abg. O. Platzmann: Ich glaube, daß sich beide An träge vereinigen lassen, denn um ansaßig zu werden, muß in den meisten Städten das Bürgerrecht erworben werden. Secretair v. Schröder: Das ist allerdings wahr, aber der Unterschied ist nur der, daß nicht Jeder, der Bürger wird, ansäßig sein muß. Abg. Sachße: Ich habe beide Anträge nicht unterstützt, weil ich sie nicht angemessen finde. Es war auch meine Idee, vorzuschlagen, man möchte zu Tagelöhner „unangesessen" hin zusetzen; aber wenn sie angesessen sind, müssen sie ohnehin als Bürger in die Communalgarde treten. Ich halte es aber ange messen , sie kommen in die Kategorie der facultativ Berechtig ten; denn außerdem würde ein Unterschied zwischen den Perso nen unter k. in §.3 und denen unter e. §. 4, welche unter sicff ähnlich sind; denn hier heißt es: „gemeine Berg - und Hütten leute und die bei fiskalischen oder communlichen Gewerbsanstal ten auf Tage- oder Wochenlohn angenommenen Arbeiter." Was den Vorschlag betrifft, man möchte nur solche aufnehmen, die nicht Bürger sind, so müssen alle Hausbesitzer in den Städten Bürger werden, der Fall aber, daß unangesessene Tagelöhner auch Bürger seien, kann nur dann vorhanden sein, wenn sie we gen eines früher betriebenen Gewerbes, oder früherer Ansässig keit, das Bürgerrecht erlangt hatten. Abg. Scholze: Auch ich kann mich nur dem anfchließen, daß die Tagelöhner in §.3 wegfallen; denn wieder letzte Spre cher gesagthat, befinden sie sich schon in tz. 4 unter v.; alles, was auf Tagelohn arbeitet, kann auch nur als Tagelöhner betrachtet werden, und diese können ohnmöglich gezwungen werden mit in die Communalgarde einzutreten. Aber, denken Sie, wie viele abgesonderte Arten von Tagelöhnern giebt es nicht, und wenn alle, welche Bürger oder.Hausbesitzer sind, in die Commu nalgarde mit eintreten sollten, so frage ich, wie ihre Herren da zu rechte kommen sollen, die Tagelöhner haben? Es betrifft dieser Nachthcil die Herrschaften mehr, als die Tagelöhner. Ich habe z- B. eine nothwendige Fuhre, oder andere Arbeit zu ver richten; nun kommt das Erercitium, wo der Tagelöhner schon fortfahren will, öderer hatgerade eine andere nothwendigeArbeit zu verrichten, die nicht unterbleiben kann. Deswegen kann ich nur dafür sein, daß die Tagelöhner in§. 3 ausgestrichen werden und in Z. 4 zu stehen kommen. Abg. Schmidt: Der geehrte Abgeordnete hat die Tage löhner nur nach den ländlichen Verhältnissen betrachtet, oder nach Orten, wo Fabriken sind, wo der Tagelöhner unbedingt an seine Arbeit gebunden ist, die er verliert, wenn er nicht da bei ununterbrochen aushält. Das ist aber in den meisten Städten nicht der Fall; da sind unter den Tagelöhnern viele selbstständige Männer, die nach ihrem eigenen Bedürfnisse und Willen arbeiten, sich nur auf einzelne Tage und Wochen ver-
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