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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sich über die nächsten Umgebungen und über das ganze Land verbreiten können. Daher glaube ich, ist Niemand in diesem Saale,der nicht einige Teilnahme für diesen Gegenstand in sich trüge, sich nicht gern der Vorlage zuwendete, da sie mehren Man gel abzuhelsen strebt. Allein der Gesetzentwurf enthalt frei lich auch Einiges, welches in das innerste Leben des Instituts nachtheilig eingrcifen würde. Es betrifft dies vorzugsweise die neue Bestimmung über die Art der Wahlen, doch sie ist aus ungünstiger Erfahrung hervorgegangen und vom lautesten Wohl wollen dictirt worden. Hierin hat aber unsere Deputation die annehmbarsten Vorschläge gemacht; ich rechne hierzu nament lich auch den Antrag auf gleichförmige Bekleidung, denn auch nach Außen hin muß das Institut in Reinheit und Eintracht erscheinen. Die Deputation hat dies näher entwickelt; ich be ziehe mich auf den Bericht und trete dem Gutachten der Depu tation im Voraus in allen Beziehungen bei, denn es berücksich tigt das vor jetzt nöthigste praktische Bedürfniß. Ueberhaupt wollte ich nur meine Liebe zu dem Institut bekennen, obgleich ich nicht dabei betheiligt bin; ich wollte nur den innigen Wunsch aussprechen, daß doch Diejenigen, denen sonst alle Kraft ein wohnt, den auch hier so nachtheiligen Jndifferentismus verlas sen möchten, denn vornehmlich dieser ist das verderbliche Gift in dem Institute, welches auf Gemeinsinn, auf Vertrauen, auf Ehrgefühl, nicht aber auf Ehrsucht gegründet ist. Abg. Meisel: Ich bin durch die Gesetzvorlage sehr er freut worden, weil sie einigen Mängeln und Gebrechen, die zum Theil schon bei Begründung der Communalgarde stattge funden, theils auch erst im Laufe der Zeit sich eingeschlichen haben, abgeholfen hat. Mit dem von dem Hrn. Secretair berührten Punkte des Gesetzentwurfs könnte ich mich auch nicht einverstehen, sondern muß der Deputation beistimmen, wenn ich gleich wünschte, daß sie noch etwas weiter gegangen wäre. Es ist zwar in den Bemerkungen zu der Gesetzvorlage sehr rich tig angeführt worden, daß es wohl noch nicht an der Zeit sein könne, ein ausführliches und umständliches Gesetz heraus zu geben, welches alle der Beachtung werthen Punkte umfaßte; ich glaube aber doch, daß noch Einiges hätte herausgehoben werden können, ohne den Zusammenhang zu stören, wodurch allerdings das Institut in seinem Innern sowohl mehr conso- lidirt worden wäre, als auch in seiner Achtung nach Außen ge wonnen haben würde. Ich meine darunter eine nähere Be stimmung der Anordnung wegen des gehörigen Gebrauchs der Waffen, welche die Communalgarden einmal besitzen. Ich weiß wohl, daß in §. 24 des Regulativs darüber Einiges ent halten ist; allein diese Anordnung ist einer verschiedenen Aus legung fähig und eine solche verschiedenartige Auslegung hat bisher stets stattgefunden; daher sehen wir, daß die Commu nalgarden noch keineswegs so einexercirt sind, wie es zu wün schen wäre und wie sie es nothwendig sein müssen, wenn sie dem Zwecke vollkommen entsprechen und dem Volke die gehö rige Achtung einflößen sollen. Man kann mir nicht einwenden, daß die bürgerlichen Verhältnisse, welche dabei streng berück sichtigt werden müssen, hinderlich sind; daß es den neu eintre tenden Mannschaften an Zeit fehle, um gehörig exerciren zu lernen. Es wird allerdings sehr oft der Eintritt in die Com munalgarde nur als eine Last betrachtet, jedoch ist dies eine ganz falsche Ansicht; denn es sind Rechte und wirklich sehr wichtige Rechte damit verbunden. Wird also der Neueintre tende diese gehörig in's Auge fassen, so wird er auch einsehen, daß es in seiner Stellung durchaus nothwendig ist, die gehörige Zeit auf das Exercitium zu verwenden, dessen er bedarf, um die Waffen gehörig gebrauchen zu lernen. Bei gutem Willen wird er Zeit, Gelegenheit und Mittel sehr leicht hierzu finden. Noch einen Wunsch hege ich in Beziehung der Abstufungen der im Disciplinarreglement ausgesprochenen Strafen; die Erfah rung hat gelehrt, daß bei manchen Fällen, die in dem Regulative angegeben sind, gerade die umgekehrte Gradation stattfinden muß. Zwar scheint dies an sich geringfügig zu sein, es wird aber die Beachtung dieses Gegenstandes wohlthätig auf den Geist des Institutes wirken. Ich beschcide mich gern, daß dieserhalb zu stellende Anträge nicht zum Ziele führen möchten, und zwar aus dem auch in den Bemerkungen zu dem Entwurf herausgehobcnen Grunde, daß allerdings der Ständeversamm- lung viel Arbeit vorgelcgen hat, und Manches andere noch weit wichtiger sein dürfte, als dieses; ich gebe mich aber der Hoffnung hin, daß es bei der nächsten Standeversammlullg möglich sein wird, auch diesen gerügten Mängeln abzuhelfen. Referent Eisen stuck tragt aus dem Bericht Folgen des vor: Die bei dem Landtag 1836 von einigen Abgeordneten zur zweiten Kammer eingereichte Petition, in welcher die Revision des wegen Errichtung von Communalgarden unter dem 29. No vember 1830 ergangenen Mandates und des dazu gehörigen Regulativs beantragt wurde, veranlaßte die ständische Schrift vom 28. November 1837 S. 296 ff. Landt. Act. I. Abthl. 3. Bd. In dieser war nun die Ueberzeugung im Allgemeinen aus gesprochen, daß eine Revision des Communalgardengesctzes und des be treffenden Regulativs den dermaligen Verhältnissen und sonst in mehrfacher Hinsicht wohl angemessen sein dürste, und nachbemerkte Punkte waren speciell ausgehoben: 1) daß die Dienstzeit von dem vollendeten 50. Lebensjahre auf das vollendete 45. beschrankt werden möge, und diesem ist durch eine deshalb erlassene Verordnung ent sprochen worden; 2) daß es für das Ansehen der Communalgarde zwar wün- schenswerth sei, dasselbe durch Gleichförmigkeit in der Kleidung zu fördern, daß aber auch unter billiger Be rücksichtigung der Minderbemittelten eine Uniformirung nicht Gegenstand einer allgemeinen Vorschrift sein, sondern eine dergleichen Bestimmung dem freiwilligen Entschluß jeder einzelnen Communalgardenabtheilung überlassen bleiben müsse, und man hoffe, beiden Zwecken durch ei ne erläuternde Zusatz2l des Regulativs, daß eine gleichförmige Bekleidung allenthalben nach zulassen sei, genügt zu sehen, und endlich
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