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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ein Mittel zu Beförderung des Gemeinsinnes errichtet werden, so würde man dieses Grundprincip verleugnen, wenn man nicht die Exemtionen von der Theilnahme an der Communal- garde, so viel es nur immer möglich ist, beschränkte. Nun scheint es aber zu weit zu gehen, wenn 1) unter die nothwendigen Ausnahmen unter e. ausgenom men werden sollen: fest angestellte Lehrer an öffentlichen oder Privatunterrichtsanstalten In der Petition der Dresdner Communalgarden wünscht man die Beschränkung auf fest angestellte Elementarvolksschullehrer allein, wenn schon ausreichende Gründe nicht vorhanden zu sein scheinen fest angestellte Lehrer an Akademien und Gymnasien nicht mit aufzunehmen, so kann man doch keine schlagenden Gründe dafür aufsinden, die Lehrer an Privatunterrichtsanftalten. ebenfalls zu exi- miren, um so mehr, da alle diese Lehrer nicht fest angestellt sind, we nigstens in der Regel es nicht sind. Auch bei den Lehrern an öffentlichen Unterrichtsanstalten muß man diejenigen ausschei den , die nur einzelne Stunden über einzelne Gegenstände der Anstalt widmen, dahin gehören z. B. Tanzmeister, Fechtmei ster, Lehrer der Gymnastik, Musiklehrer, Schwimmmeister; aus welchem Grunde könnten wohl alle diese eine Befreiung in Anspruch nehmen? was sie auch zur Zeit nicht gethan haben. Findet diese Ansicht Genehmigung, so würde dann zu sagen sein: „ o) fest angestellte Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstal ten, worunter jedoch diejenigen nicht zu verstehen sind, wel che Unterricht in einzelnen Gegenständen des besonderen Unterrichtes bei den Anstalten ertheilen." Noch größeres Bedenken mußte 2) die Bestimmung erregen, nach welcher eximirt sein sollen ä) diejenigen öffentlichen Beamten, Ofsicianten und Diener, deren amtliche Wirksamkeit mit dem Communalgarden- dienste nicht vereinbar ist, mit dem Zusatz „das Nähere hierüber wird durch Verordnung bestimmt werden." Wenn man erwägt, daß gerade dann, wenn die Com- munalgarde für den Schutz der öffentlichen Sicherheit in An spruch genommen wird, so sehr viel daran liegt, daß sie der in telligenten Elemente und der zuverlässigen Individuen mög lichst viele in sich enthalte, und unter den Waffen aufstelle; wenn man ferner erwägt, daß die Beförderung des Gemein sinnes in der Vereinigung aller Stände verfehlt wird, wenn die Staatsdicner ganz ausscheiden; wenn man dem hinzufügt, daß die Willkühr in der Bestimmung der Exemtionen unter die ser Kategorie sehr weit führen kann: so mußte der auch in der Dresdner Petition herausgehobene Wunsch gerecht erscheinen, daß das Gesetz diejenigen öffentlichen Beamten, Ofsicianten und Diener bezeichnen möge, welche von der Theilnahme an der Communalgarde ausgeschlossen sein sollen. Da jedocssdie Herren königlichen Commissarien unter Be ziehung auf das in den Motiven diesfalls Angeführte das Un- thunliche einer ausreichenden Bestimmung im Gesetz hierüber bemerklich machten, dem aber auch noch hinzufügten, wie es ja im Interesse der 'Staatsregierung selbst liegen müsse, der Communalgarde gute Elemente nicht zu entziehen, und aus diesem Grunde auch die bei ö. vorbehaltene Verordnung nur mit möglichster Beschränkung zu handhaben, so war die D e- putation der Meinung, daß man zwar hierbei sich beruhi gen, jedoch der Kammex einen Antrag in die Schrift empfehlen müsse, daß die hohe Staatsregierung die unter ä. ausgesprochene Exemtion möglichst beschränken und weiter nicht ausdehnen möge, als es ganz unerläßlich und durch das Dienstverhält- niß unabweisbar geboten sich ergeben werde. Referent Eisenstuck: Hieraus ersehen Sie, meine Her ren, daß die Z. in der Deputation Zweierlei hervorgxrufen hat; erstens eine Abänderung bei der Ausnahme wegen der Lehrer und zweitens einen Antrag in die Schrift, welcher zum Ge genstand hat, daß die Exemtion der Staatsdiener mit mög lichster Beschränkung auf diejenigen, bei denen sie ganz drin gend ist, zur Ausführung gebracht werden möge. Im Ucbri- gen war die Deputation mit §. 3 einverstanden, und glaubte, daß man sich dabei beruhigen könne. (Die Abgg. Meisel und Klien melden sich als Sprecher.) Abg. Meisel: Ganz einverstanden mit dem, was die Deputation in ihrem Berichte sagt, habe ich in Bezug auf den Gesetzentwurf selbst noch eine Bemerkung zu machen. Es scheint mir nämlich nicht ganz passend zu sein, wenn in dem Punkte 6. gesagt ist: „diejenigen öffentlichen Beamten, Ofsi- cianten und Diener, deren amtliche Wirksamkeit mit dem Com- munalgardendienste nicht vereinbar ist;" sind ausgenommen, und es gleichwohl am Schluffe der tz. heißt: „Ausnahmsweise können jedoch die unter ». und cl. erwähnten Personen, mit ihrer Zustimmung und Genehmigung ihrer Vorgesetzten, zu Com- mandamen der Communalgarde bestellt werden." Es ist von der Deputation angeregt worden, daß es Bedenken haben könnte, wenn der Punkt so stehen bliebe, daß alle die bezeichne- tenPersonen befreit sein sollen; indessen conformire ich mich auch mit der Deputation, daß es besser sei, man überlasse es der Regierung, durch eine Verordnung bekannt zu machen, wer darunter begriffen sei, als es sofort in den Gesetzentwurf auf zunehmen. So viel bleibt jedoch richtig, daß, wenn die Re gierung alle diejenigen eximirt, deren amtliche Wirksamkeit mit dem Communalgardendienst unvereinbar ist, sie unmög lich Commandantenstellen übernehmen können. Anders scheint es mit o. zu sein; Militairpersonen stehen in einem ganz an dern Verhältnisse, es ist denkbar, daß sie zu Commandanten gebraucht werden können; wie es aber möglich ist, daß ein Beamter, dessen amtliche Wirksamkeit mit vem Communal- gardendienste nicht vereinbar ist, doch die Stelle eines Com mandanten übernehmen könne, vermag ich nicht einzusehen. Ich kann mich nicht damit vereinigen, daß der Schlußsatz ganz stehen bleibt, und würde also den Wegfall des Wört chens: „und 6." aus dem Schlußsatz« beantragen. Präsident v. Haase: Der Abg. Meisel beantragt, daß aus den von ihm angegebenen Gründen im Schlußsätze der §.3 das Wort: „und ä." wegfallen möchte. Unterstützt die Kam mer diesen Antrag? — Wird hinreichend unterstützt.
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