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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich er laube mir, dm geehrten Abg. auf die Motiven zu verweisen, wo es heißt: „Der Schlußsatz von §. 3 ist aus der Ansicht her- vorgcgangen, daß das, was wegen ausnahmsweiser Zulassung activen Militairs und der Amtshauptleute zu Commandanten- stellen in §. 15 des Regulativs und der Generalordre vom 27. Februar 1831 nachgelassen worden, auch auf manche andere eximirte Beamte unbedenklich angewendet werden kann. So wird z. B. der Bürgermeister oder Polizeidirigent einer Stadt, ohne Gefährdung dieses Amtes, nicht in den Reihen der Com- munalgarde Dienst rhun, wohl aber das Commando darüber nicht blos ohne Nachtheil, sondern sogar mit Nutzen für beide Functionen führen können." Daraus dürfte hervorgehen, daß wohl in einzelnen Fällen, und ausnahmsweise auch solche öf fentliche Beamte, deren amtliche Wirksamkeit mit dem Commu- nalgardendienste nicht vereinbar ist, doch füglich zu Commandan- ten der Communalgarde bestimmt werden können. Abg. Meisel: Allerdings habe ich diese Motiven gekannt; allein ich habe vorausgeschickt, daß es niir nicht möglich zu sein scheint, daß wer einmal wegen seiner amtlichen Stellung nicht in der Communalgarde dienen kann, dennoch den Posten eines Commandanten werde übernehmen können, und namentlich diejenigen, welche hier angeführt sind, scheinen mir nicht ge eignet, eine solche Stelle übernehmen zu können. Wenn näm lich auf den Bürgermeister einer Stadt oder auf den Polizeidi rigent Bezug genommen worden ist, so scheinen gerade diese Per sonen am allerdringendsten auf ihren Posten sein zu müssen, wenn Unruhen oder ein Tumult ausbricht. Sie haben in ihrem Collegio nothwendige und wichtige Anordnungen zu tref fen; sollten sie aber an der Spitze der Communalgarde stehen, so glaube ich, ist es unverträglich, daß diese beiden Stellungen combinirt werden können; daher hat es mir geschienen, daß der Bezug auf ä. wegfallen müsse. Diejenigen, welche in der Verordnung angeführt werden sollen, werden sich allerdings nach meinem Dafürhalten qualisiciren, aber ich glaube nicht, daß sie die hier angeführten beiden Stellungen mit Erfolg wer den einnehmen können. Abg. Klien: Es scheint wohl im Allgemeinen eine be denkliche Sache zu sein, wenn man eine ganze Klasse von Staatsbürgern aus dem vorliegenden Verzeichniß der zum Ein tritt in die Communalgarde Unfähigen ausschließt. In dieser Beziehung habe ich mich gewundert, daß in tz. 3 unter die Tagelöhner ausgenommen worden sind. Sie bilden eine ganze Klasse von Staatsbürgern, und es giebt sehr achtbare Leute unter ihnen. Ich wünsche daher nicht, daß sie von der Teil nahme an der Communalgarde ausgeschlossen werden. Man kommt in Verlegenheit, ob man sie für ehrlich oder unehrlich halten soll. In neuerer Zeit ist man mit Recht dahin gekom men, daß man die Abdecker für ehrlich erklärt hat, daher glaube ich, sollte man die Tagelöhner doch auch wohl für ehrlich halten. Ich beantrage daher , das Wort: „Tagelöhner" in tz. 3 weg zulassen und das in §.4 sub Ii. „undLagelöhner" gesetzt werde, so daß ihnen nachgelassen bleibt, ob sie eintreten wollen oder nicht. Einen Zwang wünschte ich auch nicht einzuführen, weil ihr Beruf sie oft hindern könnte, daran Theil zu nehmen, und ich bitte daher den Hrn. Präsidenten, dies zur Unterstützung zu bringen. Präsident V. Haase: Der Abg. Klien beantragt, daß in der3. §., in den daselbst festgesetzten Ausnahmen, dieLagelöhner unter k. weggelassen, dagegen diese Personen in §. 4 ausgenom men werden möchten, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Es erfolgt hinlängliche Unter stützung. — VicepräsidentReiche-Eisenstuck: Ich habe mich ent halten, bei der allgemeinen Berathung über das «vorliegende Gesetz zu sprechen, weil ich es nur als ein Erläuterungsgesetz ansehe, und glaube, daß über diesen Gegenstand mit diesem Gesetzentwürfe die Acten noch nicht geschlossen sein werden. Bis eine Hauptreform eintreten wird, erkenne ich an, daß das Institut selbst unentbehrlich sei, da es in angemessener Form doch wenigstens zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung beitragen kann und wird. Wenn dieß mich dafür bestimmt, mich im Allgemeinen für das Institut auszusprechen, so er blicke ich jeden Schritt, der gethan wird, um seine Auflösung herbeizuführen, nur mit Bedauern. Einen solchen Schritt sehe ich aber in allen nicht dringenden Ausnahmen, denn je mehr Ausnahmen, desto mehr Schritte zur Auflösung. Ich bin mit dem Abg. Meisel nicht ganz einverstanden, daß von der Wahl zu den Commandantenstellen mehre Individuen ausgeschlossen werden sollen. 'Es stellt sich durch die Erfahrung heraus, daß es in mancher Provinzialstadt durchaus an einem geeigneten Commandanten fehle, und wenn man nachgelassen hat, die unter ä. genannten öffentlichen Beamten und Of- sicianten zu Commandanten wählen zu können, so wird sich das praktisch rechtfertigen lassen können, besonders da die Wahl größtentheils doch wenigstens von dem Vertrauen von Mitgliedern der Communalgarde selbst abhängen wird, wenn sich das Wahlprincip nach den Deputationsvorschlägen gestal tete. Ich würde mich daher mit dem Amendement des geehrten Abg. Meisel, wenn es auch im Principe richtig, nicht einver stehen können. Der Abg. Klien hat mich einer Bemerkung überhoben, die ich auch zu dieser tz. machen wollte, in Bezug auf die Tagelöhner. In dieser Allgemeinheit, mit welcher diese Klasse in §. 3 ausgenommen worden ist, glaube ich nicht, daß Gründe da sind, diejenigen ausschließen zu können, die man im gewöhnlichen Leben unter dem Namen „Tagelöhner" oder „Handarbeiter" begreift. Dieselben können ansässige Bürger sein und denen nicht nachstehen, die eine Profession betreiben. Ich würde dem Amendement des Abg. Klien um so mehr beistimmen, und ich werde auch im Lauf der Debatte nur solche Bemerkungen machen, welche ich für besonders drin gend halte bei den einzelnen §§., und ich enthalte mich im Voraus solche anzudeuten. Abg. Püschel: Ich bin ganz der Ansicht der Deputation,
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