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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Kammer findet. Wenn das nicht ist, so würde sodann die Frage auf Aufnahme des Punktes 6., wie er in der Gesetzvor lage enthalten ist, und hierauf auf den von der Deputation empfohlenen Antrag in die Schrift, welcher dahin lautet: „daß die hohe Staatsregierung die unter ä. ausgesprochene Excmiion möglichst beschränken und weiter nicht ausdehnen möge, als es ganz unerläßlich und durch das Dienstverhältniß unabweisbar geboten sich ergeben werde," zu richten sein. Referent Eisen stuck: Der Schmidt'sche Antrag scheint mir bedenklich, er würde das Institut der Communalgarde noch mehr erschüttern, als durch das Gesetz selbst geschieht. Die Deputation hat blos solche Staatsdiener als exemt sich gedacht, mit deren Stellung der Communalgardendienst ganz unverein bar ist. Um sich hierbei die möglichste Garantie zu verschaffen, hat man nun den Antrag in die Schrift empfohlen. Denken Sie sich nun diesen Antrag in die Schrift, und denken Sie sich daneben, daß der Eintritt oer Staatsdiener in die Communal- garde bws facultativ sein soll, so müssen Sie jedenfalls auf einen Widerspruch stoßen. Man muß scharf ins Auge fassen, daß Exemtionen sowenig als möglich stattsinden, man muß ferner scharf ins Auge fassen, daß die Willkühr ausgeschlossen werde, und daß es nicht von dem Belieben des Einzelnen ab hänge, ob er in die Communalgarde eintreren wolle oder nicht; diese Exemtionen, diese Willkührlichkeiten sind höchst bedenklich. Wollen Sie es dem Ermessen jedes Staatsdieners anheim stellen, ob er mit dienen wolle oder nicht — ich frage Sie: was soll daraus werden?, Die Deputation hat geglaubt, daß die Regierung die Verpflichtung habe, und sie nicht von sich ab lehnen könne, die Exemtionen möglichst zu beschränken, und nur solche Staatsdiener zu eximiren, wo es in dem ganzen Verhältnisse unerläßlich ist. So kann z. B. ein Postschaffner, wenn er in der Post fahren soll, ferner ein Steuerbeamter, wenn er Branntweinbrennereien revidiren soll, nicht bei der Communalgarde dienen. Nehmen Sie die Polizeigendarmerie, so sollte ich glauben, sie gehöre auch dazu. Soll der Zweck des Gesetzes erreicht werden, so dürfen so wenig als möglich Exemtionen stattsinden, und ich glaube, eine andere Absicht hat auch der geehrte Abg. Schmidt nicht verfolgen wollen, und na mentlich auch nicht die, daß man alle Staatsdiener ohne Un terschied zur Exemtion qualificire. Das ist nicht seine Ab sicht gewesen, und deshalb wünsche ich, daß es bei dem Ge setzvorschlage und dem Anträge in die Schrift gelassen werde. Präsident 0. Haase: Ich frage nunmehr die Kammer : nimmt sie den Antrag des Abg. Schmidt an, welcher den Weg fall des Satzes ä. in der 3. §. beantragt hat? — Wird mit 60 gegen 5 Stimmen verneint. — Präsident v. Haase. Durch diese Abstimmung ist der ganze Schmidt'sche Antrag gefallen und es erledigt sich gegen wärtig auch die deshalb zu h. 4 vorbehaltene Frage. Nach mei ner Ansicht ist es nicht nöthig, noch eine besondere Frage auf Annahme des Satzes sub ä. in der Gesetzvorlage zu stellen, nachdem sich die Kammer entschieden hat, den Schmidt'schen Antrag nicht anzunehmen. Wenn die Kammer nichts dagegen einwendet, so nehme ich deren Einverständniß damit an. Ich gehe nun zu dem Antrag der Deputation über, welcher in die Schrift ausgenommen und dahin lauten soll: „daß die hohe Staatsregierung sich ergeben werde" (s. oben). Die Deputation hat nämlich vorgeschlagen, daß bei dem Satze 6., welcher unverändert stehen bleiben soll, der eben gedachte Antrag in die Schrift ausgenommen werde, und ich frage die Kammer: ob sie zu dem Satz 6. auch noch diesen Antrag in die Schrift annehmen will ? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Anlangend die Ausnahme 5., so hat der Abg. Klien beantragt, daß die unter diesem Buchstaben aufgeführten Tagelöhner in dieser h. ganz ausfallen, jedoch bei tz. 4 unter die facultativ Ausgenommenen mit ausgenommen werden möchten. Nächstdem, und wenn die Kammer darauf abfällig sich entscheidet, ist über das Amendement des Herrn Vicepräsident abzustimmen, welcher zu „ll Tagelöhner" den Zusatz beantragt hat, wenn sie nichr das Bürgerrecht er langt haben. Dies ist jetzt noch das einzige Amendement zu t., da der Hr. Secretair Hensel das Seinige eben zurückgenom men hat. Viceprasident Reiche-Eisenstuck: Ich will meinen Antrag deshalb fallen lassen, weil, wenn der Antrag des Abg. Klien angenommen wird, auch dann noch ein ähnlicher Zusatz bei tz. 4 angepaßt werden kann. Präsident 0. Haase: Demnach würde nur noch das Amendement des Abg. Klien stehen, und ich erwarte, ob der Herr Referent hierüber noch etwas bemerken wird. Referent Eisen stuck: Ich muß mich gegen das Amende ment erklären. Im Jahr 1830, als die Communalgarde er richtet, das Gesetz und das Regulativ gegeben wurde, ist die Bestimmung getroffen worden, daß es facultativ sein soll, ob die Tagelöhner beitreten oder nicht. Ueber diese Bestimmung haben sich so viele Beschwerden und Jnconvenienzen erhoben, daß die Regierung sich genöthigt sah, im Jahr 1832 eine Ab änderung zu treffen und nun vom Jahr 1832 an durch eine Er läuterung zu bestimmen, daß sie gar nicht zulässig sein sollten. Acht Jahre sind nun vergangen, und mir ist nicht vorgekom men, daß darüber Beschwerden geführt worden wären. Ich glaube, wenn ein Zustand acht Jahre lang sich gehalten hat, ohne Tadel zu finden, weder von der einen noch von der andern Seite, so muß man Bedenken tragen, diesen Zustand aufzuhe ben und einen andern hinzustellen, der schon nach zwei Jahren abgeändert werden mußte. Noch kommt hinzu, daß ich fast bezweifeln muß, daß es in der allgemeinen Meinung der Com munalgarde liege, und in ihrer Stellung großen Nutzen brin gen wnde, wenn man die bisher diesfalls bestandene Exemtion aufhebt, um so mehr muß ich es bezweifeln, wenn ich dagegen erwäge, daß durch mehre Bestimmungen, die Staatsdiener und Schullehrer betreffend, verschiedene Elemente derCommunal garde entnommen werden, ohne daß sie in der Bestimmung ei nen Ersatz dafür haben würde, daß die Tagelöhner nicht wie
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