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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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macht;" diese Worte so, daß die Untüchtigkeit von der Be schaffenheit sein muß, daß einer durchaus, er mag wollen oder nicht, diesen Dienst nicht verrichten kann. Ich verstehe dar unter solche Personen, die wahnwitzig sind, oder solche, denen ein Arm oder ein Bein fehlt, oder die sonst andere bedeutende Unzuträglichkeiten des Körpers an sich haben, die den Eintritt in die Communalgarde durchaus unmöglich machen. Nun liegt aber zwischen dieser absoluten Tüchtigkeit und absoluten Untüchtigkeit etwas mitten inne, und das ist der Krankheits zustand, bei welchem der Dienst in der Communalgarde einen wesentlichen Nachtheil für den Gesundheitszustand des Mannes herbeiführen kann. Ich bin in diesem Augenblick nicht im Stande, Fälle der Art aufzuführen; allein gewiß ist es, daß dergleichen vorhanden sind. Wenn nun der Herr Abgeordnete und Referent dagegen glaubt, daff diese Personen, deren Zu stand von der Art ist, daß sie ohne empfindlichen Nachtheil für ihre Gesundheit nicht eintreten können, auch unter die noth- wendigen Ausnahmen aufzunehmen sein würden, dann würde ich seiner Ansicht recht füglich beitreten können, weil er dann unter der nothwendigen Ausnahme dasselbe begreift, was nur erst, und wohl systematisch richtiger, die facultative Ausnahme gewähren soll. Dabei muß ich aber bemerken, daß sich dann auch die sämmtlichen Hinterthüren und Pforten, die der Abg. unter Schloß und Riegel gelegt wissen will, öffnen wür den, wie dies zeither statt fand, wo die Krankheitsumskände von dem Arzte bescheinigt wurden, und zwei Communalgardi- sten die Versicherung geben, daß dieser Mann ohne wesentli chen Nachtheil für seine Gesundheit nicht eintreten könne. Diese Individuen sind auch zeithero schon von dem Communalgar- dendienste entbunden worden; sie haben ihre Entlassung erhal ten und ich glaube auch hinführo muß es in dieser Art gehal ten werden. Daß man mit diesen Exemtionsgründen etwas vorsichtig zu Werke gehen muß, hat mich mehrjährige Erfah rung gelehrt. Wenn aber der Abgeordnete in §. 3 die Bestim mung unter ll. so auslegt, wie ich sie ausgelegt habe, dann könnte ich füglich seiner Ansicht beitreten, ist dies aber nicht der Fall, so würden mit derartigen Krankheitsumständen Behaf tete von dem Ausschüsse gar nicht entlassen werden können. . Präsident 0. Haase: Es scheint Niemand weiter sprechen zu wollen. Ich würde daher die Debatte für geschloffen er klären. König!. Commissar Müller: In Bezug auf die Armen ärzte habe ich nur erläuterungsweise zu bemerken, daß die Gründe, weshalb sie nach der Bestimmung des Entwurfs un ter b. eximirt worden sind, nicht, wie das Deputationsgutach ten andeutet, in einer Begünstigung der Armenärzte selbst, sondern in der Rücksicht auf die Armen, die sie zu behandeln haben, zu suchen sind. Jeder andere Kranke kann sich seinen Arzt beliebig wählen, und wenn dieser nicht sofort zu erlangen ist, einen andern rufen lassen. Der kranke Arme aber, der an den festangestellten Armenarzt gewiesen ist, kann in repentinen Fällen lediglich diesen herbeirufen lassen, und deshalb schien es billig, ihm die Erlangung dieses seines einzigen Arztes nicht zu erschweren. Präsident v. Haase: Es sind in der §. 4 drei Punkte enthalten, worüber ein Einverständniß zwischen der hohen Staatsregierung und der Deputation und resp. der Deputa tion unter sich nicht vorhanden ist. Der erste ist der Punkt !>., welcher lautet: „die bei Krankenanstalten, sowie zu Behand lung der Ortsarmen angesiellten Aerzte und Wundärzte." Hier bat die Deputation in ihrem Berichte unter Angabe der daselbst zu lesenden Motiven vorgeschlagen, diesen Satz so abzuändern und zu fassen: „ Die bei Kranken - und andern öffentlichen Anstalten angestellten Aerzte und Wundärzte." Ich frage die Kammer: ob sie die von der Deputation verän derte Fassung des Satzes b. annimmt? — Wird gegen 8 Stimmen bejaht.— Präsident 0. Haase: Sodann theilt sich bei dem Punkt §. die Deputation in die Majorität und Minorität. Die Ma jorität ist mit dem Satze, wie ihn die hohe Staatsregierung ge geben hat, einverstanden; allein die Minorität, welche von dem Referenten gebildet wird, hat die Ansicht, daß dieser Satz in Wegfall kommen müsse. Seine Gründe dazu finden sich im Berichte. Da nun hier eine Abänderung der Regierungsvor lage Seiten der Minorität in Frage ist, indem die Majorität für Beibehaltung des Satzes stimmt, so würde die Meinung der Minorität, welche eine Aenderung der Vorlage beantragt, zunächst zur Abstimmung kommen. Ich habe daher zu fra gen: tritt die Kammer der Ansicht der Minorität bei, daß der Satz unter §. in §. 4 wegfallen solle? — 40 gegen 24 Stim men sprechen sichfürden Wegfall aus. >— Präsident 0. Haüse: Noch hat die Deputation im Be richte einen Antrag gestellt. Sie sagt daselbst: „Wenn die ver ehrte Kammer die bei H. 3 e. beantragte Abänderung genehmi gen sollte, so schlägt die Deputation vor, in §. 4 noch aufzu nehmen: Directoren von Privatunterrichtsanstalten und bei letzteren fest angestellte Lehrer, jedoch in derselben Beschränkung, welche in §. 3 bei öffentlichen Unterrichtsanstalten bemerkt wor den ist." Die hier besprochene Voraussetzung, unter welcher die Deputation beabsichtigt hat, den Antrag zu stellen, hat Platz ergriffen. Ich würde daher die Kammer fragen: ob sie in tz. 4 noch ausgenommen wissen will: „Directoren an ¬ gestellte Lehrer," (s. oben) jedoch in derselben Beschränkung, welche in Z. 3 bei öffentlichen Unterrichtsanstalten bemerkt wor den ist. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstim mig Ja. — Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer unter diesen Modificationenh. 4 an? — Einstimmig Ja. — 5. Verfahren zu Ermittelung der Exem tionsgründe. Die Frage, ob einer der §. 3 und 4 festgesetzten Behinderungs- oder Befreiungsgründe bei Jemand vorhanden sei, hat zwar zunächst der Ausschuß selbst pflichtmäßig zu er messen und, wenn die einschlagenden Verhältnisse bereits klar vorliegen, Entschließung darüber zu fassen. Ist aber die Sache
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