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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Später könnte, wenn die Kammer ihren früheren Beschluß nicht beibehalten will, auf die Vorschläge der ersten Kammer oder andere immer noch eingegangen werden.. > Abg. Sachße: Das ist'gegen die zeitherige Praxis. Es sind gleichzeitig Amendements debattirt und über das Deputa tionsgutachten und einzelne Anträge abgestimmt worden. Abg. v. v. Mayer; Ich glaube, daß der Zweifel, welcher von dem Herrn Staatsminister erregt worden ist, nicht auf 83 der Landtagsordnung begründet werden kann. Es scheint nämlich ß. 83 blos von der ersten Berathung einer Vorlage zu sprechen, und da ist es allerdings in der Ordnung, daß zuerst über die von der Deputation begutachteten Abänderun gen, und dann über die von Kammermitgliedern vorgeschla genen Modlsicationen und dann erst über die unveränderte Vor lage abzustimmen ist. Hier würde übrigens der Präsident auch die Wahl haben. Etwas anderes ist es aber, wenn der Gesetzentwurf aus der andern Kammer mit Abänderungsvor schlägen zurückkömmt, und es sicss fragt, ob man bei der frühe ren Beschlußnahme beharren will oder nicht. Da schlägt §. 83 nicht mehr ein, sondern es kommen die 128 und 129 zur Anwendung', aus denen hervorgeht, daß, wenn eine Kammer eine andere Meinung gehabt hat, die Deputation zuvörderst nochmals die Sache begutachten muß. Wenn nun das Depu- lativnsgutachten dahin gestellt ist, die Kammer möge bei ihrer früheren Meinung beharren, so ist dies das-wirkliche Gutachten der Deputation. So lange nun der Landtag besieht, ist immer die Frage zuerst auf das Deputationsgutachlen gestellt worden, und dieses geht dahin, bei dem früheren Beschlüsse zu beharren und folglich die Beschlüsse der ersten Kammer nicht anzuneh men. Ich muß es als einen Fehler beim Abschreiben oder Drucken erkennen, wenn im Deputationsgutachten die Stelle: „dieselbe widerrathet daher den Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer," eingerückt zu sehen ist. Es ist dies nur ein Motiv. Das Deputationsgutachten liegt vielmehr in den Worten: „bei den früheren Beschlüssen stehen zu bleiben." Es wäre indeß möglich, eine andere Ansicht hierunter zu gewinnen, sie würde aber der zeithmgen Praxis durchaus widersprechen; denn zuerst ist die Frage immer auf das Stehenbleiben beim früheren Beschlüsse, wenn solches von der Deputation angera- then war, gerichtet worden. Die Mehrzahl der Abgeordneten muß übrigens wünschen, über die Beschlüsse der ersten Kammer noch klarer zu werden, als sie jetzt vorliegen. Eine Debatte dar über, besonders ohne Deputationsgutachten, würde aber zu auf hältlich sein, da die Beschlüsse der ersten Kammer einzeln vor genommen werden müßten. Nöthig kann dieses erst dann wer den, wenn die Kammer ihre früheren Beschlüsse zurücknimmt. Wenn es auch nicht in der Landtagsordnung liegen sollte, so liegt es doch in der Praxis und in der Rücksicht auf Zeiterspar nis daß zuerst die Frage darauf gestellt werde, ob die Kammer bei ihren früheren Beschlüssen stehen bleiben will. Ich glaube, daß, wenn zufällig die Kammer beides ablehnen, also sowohl von den früheren Beschlüssen zurückgehen, als auch die Be schlüsse der ersten'Kammer äßlehnen sollte, die Sachtz damit nicht aus sein wird. Es wird dann' immer noch das Vereiüi- gungsverfahken emtretett Müssen, weil beide Kammern getheil- ter Meinung bleiben. Präsident v. Haase: Wenn der Abgeordnete voraüssetzt, daß jedes Kammermitglied sich bereits in dieser Sache seine Meinung gebildet hat und wenn dem wirklich so ist, als ich nicht bezweifeln mag, so halte ich es gegenwärtig fast selbst für das Allereinfachste, vorausgesetzt, daß die Kammer nichts dage gen erinnert, zuvörderst den allgemeinen Antrag der Depu tation zur Abstimmung zu bringen. Sollte die Kammer die sem Antrag keinen Beifall geben, vielmehr von ihrem früheren Beschlüsse zurückgehen, so würden wir erst in diesem Falle die Vorschläge der ersten Kammer in Berathung ziehen. Da der Herr Staatsminister selbst auf §. 83 der Landtagsordnung Be zug genommen hat, wo es heißt: „es solle der Präsident auf Reclamation die Frage der Kammer zur Entscheidung überlas sen," mithin auch von Seiten der hohen Staatsregierung dem von mir soeben vorgezeichneten Gange der Verhandlung kein Hinderniß entgegengestellt worden ist, so würde ich Vorschlägen, diesen Weg hier zu betreten. Staatsminister v. Lin de na u: Der gewöhnlichen Ge schäftsordnung dürfte es wohl angemessener sein, wenn zuvör derst über die Anträge der ersten Kammer discutirt und abge stimmt würde. Da ich aber das Sachgemäße der von dem Abg. v. v. Mayer gegen dieses Verfahren angeführten Gründe nicht verkenne und durch ein gegentheiligcs Verfahren Weitläu figkeiten herbeigeführt werden würden, so unterlasse ich es, dem gemachten Vorschlag zu widersprechen. Präsident v. Haase: Ich darf also wohl annchmen, die Kammer sei damit einverstanden, daß ich jetzt zuerst die Frag? auf das allgemeine Deputationsgutachten stelle. Ich frage daher: tritt die Kammer dem Deputationsgutachten bei, wel ches uns anräth, bei den früheren Beschlüssen, nach welchen die Vorschläge des allerhöchsten Decrets allenthalben Annahme ge funden haben, stehen zu bleiben? Da die Zahl der gegen das Deputationsgutachten stim menden Mitglieder ungewiß erscheint, so beschließt der Präsi- derss durch Namensaufruf abstimmen zu lassen. Das Ergeb- niß ist folgendes: Gegen das Deputationsgutachten stimmten Vicepräsident Reiche-Eisenstuck, Sccretair Hensel, die Abgg; Püschel, Zische, Clauß (aus Leipzig), Rahlenbeck, Clauß (aus Chemnitz), Sörnitz, Speck, v. Lhielau, Häntzschel, Wehle, Miehle, v. Welck, Walther, v. Oppel, Hübner, Breitfeld, Seidel, Klinger, v. Römer, Graf v. d. Lippe, Messel, Sachße, Wieland, v. Friesen, Braun, v. d. Planitz und Präsident v. Haase; — fürdasselbe: Secretair 0. Schröder, Winkler, Kasten, Heyn, Hauswald, Schüller, v. p. Meyer, Eisenstuck, Hänel, Kölbing, Kokul, Coith, Sahrer v. Sahr, Schlegel, Ploß, Puttrich, Steiger, Gruhle, Georgi, Todt, Klien, V.
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