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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ben, ob es einem Andern erlaubt ist, daraufBezug zu nehmen, wenn es von der Deputation nicht in Betracht gezogen wird. Präsident». Haase: Ich habe bereits erwähnt, daß bei jeder §. gefragt werden wird, ob Jemand bei derselben etwas zu erinnern hat. Referent Todt: Uebrigens habe ich angeregt, daß Erinnerungen der Mitglieder nicht ausgeschlossen sind. Das ist ein Recht, was durch einen Vorschlag meinerseits gar nicht genommen weiden kann. Uebrigens muß ich mir nur zwei Worte erlauben, obgleich ich in die Sache, um Zeit zu erspa ren, nicht eingehen kann, aber insofern als mehrfach davon die Rede gewesen ist, daß der Bericht jetzt so spät erscheint, so scheint dieses abermals ein Vorwurf zu sein, der zum Theil die Deputation trifft. Nün glaube ich aber der Kammer zu er kennen gegeben zu haben, daß ich nicht unthatig gewesen bin. Wenn der Bericht so spät kommt, so lag es in den Verhält nissen und nicht an mir; ich habe gethan, was möglich gewe sen ist, und ich wünschte daher nicht, daß die Ursache auf meine Rechnung allein käme. König! Commissar». Merbach: Wenn der geehrte Re ferent in meinen Worten eine verdeckte Hinzielung auf ihn selbst gemuthmaßt hat, so muß ich erklären, daß mir das gar nicht in den Sinn gekommen ist. Ich habe blos im Allgemeinen gesagt, daß es allerdings zu bedauern sei, haß die Berathung dieses Gegenstandes bis zuletzt verblieben fei. Allein daran sind hundert Veranlassungen Schuld, und ich kann erklären, daß der geehrte Referent- m dieser Beziehung wegen Beschleu nigung der Sache vollkommen gerechtfertigt ist- Referent Todt trägt nun zuvörderst das allerhöchste Decret an die Stände vor (s. dasselbe in Nr. 44 der Verhandl. der ersten Kammer, S. 856).— Dann folgt der Eing ang des Berichts, welcher folgendermaßen lautet: Der in der Überschrift genannte Entwurf einer Armen ordnung gelangte in Folge eines in der oben unter Nr. 6 er wähnten Schrift vom 12. März 1840 enthaltenen ständischen Antrags an die Ständeversammlung. Zunächst hat sich da mit die erste Kammer zu beschäftigen gehabt und hierbei den Gesetzentwurf selbst, mit einigen Modifikationen, zu welchen fast durchgängig die Billigung der Herren Regierungscom- miffarien ausgesprochen worden ist, einstimmig angenom men. Da die Veranlassung, welcher die Armenordnung ihre Entstehung oder doch ihre Herausgabe an die Stände verdankt, noch neu und was darüber am gegenwärtigen Landtage ver handelt worden, noch in frischer Erinnerung ist, so kann sich die Deputation einer ausführlichen Einleitung über diese Regie rungsvorlage um so mehr enthalten, als die Frage über die Noth- wendig keit der Letzteren außer dem Bereiche fernerer Bcra- thung liegt, die Zweckmäßigkeit derselben aber am füglkch- sten bei den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes selbst in Er wägung gezogen werden kann. Im Allgemeinen kann indeß die Deputation, was die letztere Beziehung anlangt, schon jetzt sich dahin aussprechen, daß auch sie die Annahme des Gesetzes ohne alles Bedenken bevorwörten zu dürfen glaubk, da sie darin die Ergänzung einet Lücke unserer Gesetzgebung erblickt und die meisten Bestimmun gen des Entwurfs überdies für ganz zweckentsprechend erachtet. Denn wenn auch ein großer Theil derselben in älteren Gesetzen bereits enthalten war, so ist doch, von dem, was neu hinzuge kommen ist, ganz abgesehen, ihre Zusammenstellung aus dem Grunde sehr sachgemäß, weil dadurch eine größere Uebersicht- lichkeit und Vollständigkeit in diesem Zweige der Gesetzgebung herbeigeführt und damit zugleich die leichtere Handhabung je ner Bestimmungen, also die bessere Ausführung der Armen pflege und Armenpolizei selbst ermöglicht worden ist. Es ver dient daher namentlich Anerkennung, daß die Staatsregierung die Vorlage gerade in der Form, welche eine solche Vollständig keit zulaßt, gemacht und lieber eine allgemeine Armenordnung aufgestellt und in selbige auch die dem Gebiete der Verwaltung, angehörigen Punkte mit ausgenommen hat, statt die einzelnen Dispositionen je nach ihrer legislativen oder administrativen Natur zu scheiden und verwandte Fragen sonach an-verschiede nen Orten zur Erledigung zu bringen. . . Daß unter diesen Umständen nicht der ganze Entwurf der Armenordnung der ständischen Zustimmung bedarf,- braucht kaum besonders erwähnt zu werden , da hierüber zwi schen der Staatsregicrung und der Ständeversammlung keine Meinungsverschiedenheit vorhanden ist. Nur kann sich die Deputation nicht Hamit einverstanden erklären, daß die in den Motiven als der Verordnung angehörig bezeichneten Para graphen sämmtlich solche sind, bei welchen das bloße Gut achten, das nach der Erklärung der Staatsregierung auch bei ihnen für zulässig angesehen wird, ausreichend ist, glaubt vielmehr, daß sich mehrre darunter befinden, welche unbedingt in den Kreis der eigenrlichen Gesetzgebung zu rechnen sein, mithin der ständischen Beistimmung zu ihrer Erlassung be dürfenmöchten. Doch begnügt man sich damit, dies hier nur anzudeüten, da bei denjenigen Paragraphen, gegen welche keine Erinnerung zu machen ist, die vorstehende Bemerkung selbst ohne allen Einfluß bleibt, bei solchen aber, die zu Ausstellungen Veranlassung geben, auch mit angeführt wer den kann, daß man sie unter die legislativen Bestimmungen rechnet. Nach diesen einleitenden Sätzen geht die Deputation zur Begutachtung der einzelnen Paragraphen selbst über und fügt nur noch bei, daß diejenigen der Letzteren, bei welchen nichtsbemerktworden ist, Seiten der Deputation zur unver änderten Annahme empfohlen werden. Präsident ».Haase: Ehe wir übergehen zu dem speciellen Theile des Gesetzes, habe ich zu fragen: ob Jemand im Allge meinen über den Gesetzentwurf zu sprechen wünscht? Königl. Commissar v Merbach: Ich wollte mir eine Anfrage an dm Hm. Referenten erlauben. Es ist im Depü- tationsgutachten gesagt: „Die Deputation könne sich nicht damit einverstanden erklären, daß die in den Motiven, als der Verordnung angehörig bezeichneten Paragraphen sämmtlich solche sind, bei welchen das bloße Gutachten, das nach der Erklärung der Staatsregierung auch bei ihnen für zulässig angesehen wird, ausreichend ist, glaubt vielmehr, daß sich mehre darunter befinden,, welche unbedingt in den Kreis der eigentlichen Gesetzgebung zu rechnen seien, mithin der stän dischen Beistimmung zu ihrer Erlassung bedürfen möchten." Die in den Motiven bezeichneten aber sind solche, von de-
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