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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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summe — 4 Gr. — Almosenbeitrag erhoben, welcher von dem Acquirenten zu bezahlen war und der Armenkasse in Dresden überwiesen wurde. Wegen dieser Verschiedenheit der factischen Verhältnisse, gegenüber der im Gesetzentwürfe enthaltenen Bestimmung, nach welcher die Rittergüter künftig einen freiwilligen Beitrag zu Gunsten der Armenkasse des Heimathsbezirks entrichten sollen, rxar in der berichterftattenden Deputation der ersten Kam mer auch eine Verschiedenheit der Ansichten entstanden. Die Majorität war der Meinung, der Bestimmung des Gesetzent wurfs nur diejenigen Rittergüter zu subsumiren, welche nicht schon zeither einen Armenkassenbeitrag gegeben hätten (also die bei Der Lehnscurie in Budissin zu Lehn gehenden), wegen der übrigen es aber bei dem Bestehenden zu lassen, da es unbillig sei, der Stadt Dresden den zeither bezogenen Zuschuß streitig zu machen, ein doppelter Beitrag aber den Erwerbern solcher Güter nicht wohl zuzumuthen sei. Sie schlug deshalb den Zusatz vor: ,,es hat jedoch in Ansehung der bei dem Lehnshofe zu Dres den bei Confirmation von Urkunden, wodurch das Eigenthum der dort zur Lehn gehenden Güter an andere Besitzer über tragen wird, zu entrichtenden Almosenbciträge bei deren Ueberlafsung an die Armenkasse der Stadt Dresden sein Verbleiben." Die Minorität der Deputation dagegen erklärte sich dahin, daß jene Beiträge künftig jedenfalls an die Armenkassen der betreffenden Heimathsbezirke abzugeben und daß der Stadt Dresden, für den Fall eines gegründeten Rechtsanspruchs, dafür eine angemessene Entschädigung aus Staatskassen zu gewähren sei. Bei der Verhandlung über diese Frage in der Kammer selbst wurde das Majoritätsgutachten mit 20 gegen il l Slim men abgelehnt, die Ansicht der Minorität aber mit folgender Modisication zum Kammerbeschluffe erhoben: daß die Einrichtung, wonach in vielen Fällen Almosenbeiträge von den Besitzern der bei der Lehnscurie zu Dresden zu Lehn gehenden Grundstücke erhoben werden, abgestellt, der Stadt Dresden aber der Rechtsanspruch Vorbehalten werde, auch mit diesem Anträge der Gesetzentwurf angenommen , und somit das Princip ausgesprochen, daß hinkünftig bei allen Veräußerungsfällen der bezeichneten Art, also auch wenn sie bei Rittergütern der Erblande vorkommen, Beiträge zur Almo senkasse des Heimathsbezirkes in den freien Willen der Bethei- ligten gestellt sein sollen. Mit diesen Beschlüssen der ersten Kammer hat sich denn auch die Majorität der Deputation einverstanden erklärt, und rathet dieselbe demnach an: die zweite Kammer möge sich denselben anschließen. Die Minorität stimmt zwar darin mit der Majorität über ein, daß die Beiträge zu Gunsten der Stadt Dresden in Weg fall zu bringen, und daher der darauf gerichtete Antrag der ersten Kammer zu ge nehmigen sei. Sie kann jedoch nicht zugeben, daß Almosenbeiträge nur bei Veräußerungen von Rittergütern vom freien-Willen derbe- theiligten Contrahenten abhängig gemacht, bei anderen Grund stücken aber nach der Bestimmung sub 2 zwangsweise erhoben werden sollen. Es würde dies dem sowohl in der Verfassungs urkunde (§. 39 und 40), wie in der Städte- (Z§. 99—105) und Landgemeindeordnung —72) ausdrücklich aner kannten Grundsätze, daß alle Befreiungen von Staats- und Gemeindelasten aushören und neue nicht wieder erworben wer den sollen, geradezu entgegenlaufen. Sollen also, wie sub 2 bestimmt wird, von gewöhnlichen Grundstücken, wenn darauf bezügliche_Contracte zur Confirmation gelangen, Beiträge zur Armenkasse entrichtet und diese zwangsweise erhoben werden, so kann dies auch bei Rittergütern und anderen Grundstücken, welche bei einer der Lehnscurie» zur Lehn gehen, nicht anders gehalten werden, nicht zu.gedenken, daß wenigstens bei der gro ßen Mehrzahl der erbländischen Rittergüter die Beitragsleistung in der hier vorliegenden Beziehung schon zeither nicht vom freien Willen abgehangen hat, diesen also eineBefreiung geradezu erst von Neuem zugestanden werden würde. Findet der von der ersten Kammer beschlosseneAntrag, daß die Beiträge für die Stadt Dresden in Wegfall kommen sollen, Genehmigung, so entsteht zugleich insofern eine Lücke, als in vielen Fällen nicht zu ermitteln sein wird, wohin der betreffende Beitrag eines veräußerten Rittergutes zu entrichten ist — ein Bedenken, welches auch Seiten der Staatsregierung iy Anre gung gekommen ist. ' Die Minorität der Deputation hat daher den Vor schlag zu thun, den Satz: „ Die in den Heimathsbezirk gehörenden Rittergüter ——zu entbrechen" in -Wegfall zu bringen, dafür aber folgende Bestimmung einzuschalten: „Bei Rittergütern und andern Grundstücken, welche bei einer der Lehnscurien zu Lehn gehen, erleidet dies jedoch insofern eine Ausnahme, als diejenigen, welche den Beitrag abzuent- richten haben, denselben an die Armenkasse des Heimathsbe zirkes , in welchem die betreffenden Grundstücke sich befinden, . unmittelbar zu berechnen gehalten sind. Wenn die zu einem Rittergute gehörigen Grundstücke in mehren Heimathsbezir- ken gelegen sind oder über die Frage: welchem Heimathsbe- zirke der Beitrag zuzutheilen, sonst Zweifel entsteht, so haben die den Beitrag Leistenden hierüber selbst Bestimmung zu treffen." Hiernächst würde aber auch der größeren Bestimmtheit wegen in Zeile 4 des ersten Satzes sub 2 nach den Worten „Uebertragung des Eigenthums" noch einzüschalten sein: „sei es an Rittergütern und an anderen bei den Lehnscurien zu Lehn gehenden Grundstücken und Gütern, oder an städti schen und ländlichen Besitzungen irgend einer Art." , - Da durch Die vorgeschlagenen beiden Einschaltungen das Princip, daß Befreiungen von Abgaben nicht stattsinden sollen aufrecht erhalten, die obangedeutete Lücke ergänzt und zugleich seder Zweifel über die Höhe des zu leistenden Beitrags beseitigt wird, indem denn die im zweiten Absätze sud 2 (,, die Höhe der selben rc.") angenommene Regel als eine allgemeine anzusehen ist; so hofft die Minorität, daß ihre Vorschläge die Billigung der verehrten Kammer erlangen werden. 3) zu A. 3. Um unangemessene Behelligungen zu ver meiden, zu welchen sich Behörden oder Ofsicianten bei der Ar menversorgung durch die vorliegende Bestimmung veranlaßt sehen könnten, dürfte'es> da der Zweck dessenungeachtet auch er reicht wird, passend sein, den Satz sub^. 3 mit dem Worte „Armenkassen" zu schließen, die übrigen Worte von „ zu deren Aussetzung " an also in' Wegfall zu bringen.
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