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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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im Interesse des Instituts nur meine Freude darüber zu erkennen geben, daß die geehrte Deputation in Bezug auf §. 7, welche die wesentlichen und am tiefsten eingreifenden Veränderungen enthält, bei ihrem früheren Beschlüsse zum Theil stehen geblieben ist, und nur die Veränderungen aufge- genommen hat, welche als zweckmäßig erscheinen. Was den Antrag untere, anbetriffr, welcher in die Schrift ausgenommen werden soll, und wovon der geehrte Referent schließlich sprach, so muß ich mich gegen diesen als höchst unpraktisch in derselben Weise aussprechen, wie der geehrte Referent gethan hat. Die Erfahrung, die mir zur Seite steht, lehrt mich, daß namentlich in Leipzig bis jetzt die Bestimmung stattgefunden hat, daß zur Wahl eines Zugführers oder Hauptmanns nicht nur die Halste, sondern H der Compagnie erforderlich find. Dies hat der Leip ziger Communalgardenausschuß als Prmcip befolgt, und es ist ihm geglückt, seit 10 Jahren dieses Princip durchzuführen. Es wurden aber nicht nur H der im artiven Dienst befindlichen, sondern A der in den Bestandeslisten aufgeführten Mannschaft erheischt, ohne Abzug der Kranken, Abwesenden oder Dispen- sirten, die bei diesem Wahlgeschäfte gleichfalls als zur Compag nie gehörend, angenommen werden. Wenn dieCompagnie also aus 133 Mann nach der Bestandesliste besteht, so hat die Wahl nicht eher vorgenommen werden können, als bis 100 Mann in dem Löcal des Wahlactes sich eingefunden haben. Dieses Ver fahren ist bis jetzt verfolgt und mit Wem Erfolg in Anwen dung gebracht worden. Ich kann der geehrten Kammer die Versicherung geben, daß mir höchst wenige Fälle bekannt sind, wo die Erschienenen wegen nicht gehöriger Zahl der anwesenden Mitglieder hätten erfolglos auseinandergehen müssen. Die Wahlen wurden jedesmal auf obige Weise angeordnet und voll zogen. — Es wäre zu bedauern, wenn diese Bestimmung, die in das Wesen des Instituts so innig verflochten ist, umgestoßen werden sollte. Ich finde schon eine sehr erleichternde Bestim mung darin, daß nach dem neuen Vorschlag nur die Hälfte der Compagnie erfordert wird. Dies wird schon, was dre Stadt anlangt, welcher ich angehöre, als eine sehr bedeutende Erleich terung des Wahlmodus angesehen werden; aber wie dergeehrte Referent bemerkt hat, die Wahlurne offen zu lassen und die Wahl durch das allmählige Eintreffen der saumseligen Gar disten zu gestatten, würde nicht nur die Wahl sehr erschweren, sondern auch dem nothwendigen Princip der Dienstpflicht und Subordination in der Communalgarde direct entgegen stehen. Abg. Meisel: Auch ich kann nur der Deputation aufrich tig dankbar sein, daß sie der Kammer anräth, die Hauptpunkte festzuhalten, die sie bei der frühem Berathung beschlossen hat, .und in dieser Hinsicht der ersten Kammer nicht nachzugeben. Ich freue mich um so mehr, als ich darin einen deutlichen Be weis erkenne, daß die Deputation warmen Eifer und Theil- nahme für das Fortbestehen der Communalgarde an den Tag legt. Denn, meine Herren, wollten wir hierin nachgeben, so fürchte ich, es würde mit dem ganzen Communalgardeninstirut nicht mehr gut aussehen. Wenn das Wahlrecht nicht mehr auf recht erhalten werden soll, so fällt der Hauptreiz weg, die Dis- ciplin sowohl, als den guten Geist in der Communalgarde auf recht zu erhalten. Ich stimme auch darin überein, was der Herr Referent erklärte, daß auch allerdings die Zusätze, welche die erste Kammer gemacht hat, in Wegfall kommen müssen; das würde eine Lauheit hervorbringen, wenn die Wahl successive stattsinden und Jeder erscheinen könnte, je nachdem es dem Einen oder Andern in der Compagnie beliebig ist. Dann hat aber auch der ganze Werth der Wahl aufgehört, ja es wird auch eigentlich dieser Act eine Wahl gar nicht mehr genannt werden können; denn, wenn zu wiederholten Malen die Stimmen abgegeben wer den, wer kann dann garantiren, daß nicht Umtriebe geschehen? Gerade darin, daß die Freiheit der Wahl aufrecht erhalten wer' den soll, liegt eine Garantie, daß das Institut etwas zu leisten im Stande ist. Sollte diese Freiheit durch die vorliegende Pa- ragraphe aufgegeben werden, so fürchte ich sehr, daß es um das ganze Institut sehr schlimm aussehen werde. Präsidentv.Haase: Ich würde also, wenn Niemand etwas weiter spricht, zur Fragstellung übergehen, und zwar auf den Zusatz, welchen die Deputation empfohlen hat. Ich frage: Genehmigt die Kammer die von der Deputation in Be zug auf die WM der Hauptleute und Zugführer porgefchlage- ne Fassung? — Wird einstimmig genehmigt. — Präsident v. Haase: Tritt ferner die Kammer der An sicht der Deputation bei, daß der von der ersten Kammer be liebte successive Wahlmodus abgelehnt werde? — Wird gleich falls einstimmig bejaht. — Referent Eisen stuck: Sie wissen, meine Herren, daß mehre bei uns eingereichte Petitionen sich hauptsächlich darauf gegründet haben, daß es wünschenswert!) sei, eine gleichför mige Bekleidung bei der Communalgarde Platz greifen zu las sen. Das veranlaßte Ihre Deputation den Antrag zu stellen, es möge folgende gesetzliche Bestimmung in das Gesetz ausgenom men werden: „Sämmtliche Communalgarden haben den Dienst in einer gleichförmigen Bekleidung zu verrichten, worüber die nähere Vorschrift durch Verordnung ertheilt werden soll." Ich glaube, daß dies im Verordnungswege ausgesprochen werden könne. Dadurch wäre insonderheit nicht ausgeschlossen, eine Bestimmung, daß nicht alle Communalgarden des ganzen Landes ein und denselben Rock tragen müssen, sondern daß jede Stadt einen nach ihrem Belieben tragen könnte, einen blauen oder einen grünen. Es wäre aber auch nicht ausge schlossen, daß Dispensation ertheilt werden könne in einzelnen Fällen. Die geehrte Kammer hat nun noch zwei große Scho nungen aussprechende Bestimmungen beschlossen, die eine fetzt fest, daß die gesetzliche Bestimmung wegen der Bekleidung erst nach zwei Jahren in Kraft trete; die zweite setzt fest, daß da von auf Antrag des Ausschusses -ispensirt werden köüne. Nun hat freilich die Deputation gemeint, daß unter diesen drei Mo dalitäten, deren eine für den Verordnungsweg beantragt, die zweite erst nach zwei Jahren stattsinden, die dritte, daß sie ganz
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