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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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hat der Abg. Zische erwähnt, daß das der Uebergang zur Kirch- spiekverpflegurrg ist, oder wie man es in England nennt, Graf schaftsarmenverpflegung z daß allerdings vielleicht für denAugen- blick dem Uebelstande durch diese Maßregel in vielen Gegenden des Landes zweckmäßig und kräftig abgeholfen werden könnte, das ist wohl kaum abzuleugnen. Aber ganz gewiß wird sich bei Ergreifung dieser Maßregel der Uebelstand Herausstellen, daß in späterer Zeit noch mehrArmuth eintritt, und Armenverpflegung überhaupt nothwendig wird. Wir sehen das bei unfern öffent lichen Arbeitsanstalten; man kann diese Leute in solchen Anstal ten so schlecht nicht halten, als wie sie es draußen haben, und inder Regel wird daher derErfolg sein, daß sie sich in solchenAnstalten bes ser befinden, als wie sie sich in ihrem jetzigen Zustande befunden ha ben, und aus dieser Ursache vermehrt sich der Nothstand. Ich bin weit entfernt, die Absicht der Regierung zu verkennen, ich fürchte aber nur,daß durch zu weitesUmsichgreifen dieserAngelegenheit der Uebelstand nur für den Augenblick beseitigt werden kann, aber für die Zukunft schlimmer werden möchte. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Schon in dem Beschlüsse des Wegfalles dieser Paragraphe müßte die Re gierung eine gewisse Mißbilligung der Maßregel überhaupt se hen. Sie würde sich dann einer weitern Vermittelung in dieser Beziehung nicht unterziehen. Präsident 0. Haase: Ich darf wohl annehmen, daß die Debatte geschlossen sei, und der Herr Referent würde sonach zum Schluß sprechen. Referent Todt: Ich würde, trotz der mancherlei Bedenken, welche gegen die §. erhoben worden sind, nicht das Wort ergrif fen haben, um zum Schluß zu sprechen, weil ich am Ende, für meine Person sowdhl als wie im Namen der Deputation, die einzelne §. eher aufzugeben geneigt wäre, als vielleicht durch zu langen Verzug das Erscheinen der ganzen Armenordnung zu gefährden. Jndeß wenn' Bedenken aufgestellt werden gegen das Gesetz und gegen das Deputationsgutachten zugleich, so Muß es wohl erlaubt sein, wenigstens einige kurze Bemerkungen der Vertheidigüng hinzuzufügen. Es ist behauptet worden, es würde durch die h. das ganze Communalprincip schon jetzt verletzt, oder dessen Verletzung für die Zukunft in Aussicht gestellt. Was das Erste anlangt, so muß ich auf die klare Fassung der §. verweisen, die ausdrücklich sagt, zu welchem Zwecke es statt finden soll. Es ist ausdrücklich noch bemerkt, daß nicht zur Verabreichung von Almosen eine Association begründet werden soll. Behauptet man aber, daß sie wenigstens zu Aufhebung des Communalprincipes führen werde, so ist das schon um des willen ganz unbegründet, weil von allen Seiten anerkannt ist, daß Zwang nicht stattsinden dürfte. Wollen also einzelne Ge meinden eine solche Vereinigung nicht haben, so steht es bei ihnen, dieselbe nicht zu wollen, und bleiben sie bei diesem Sinne, so kann es nie dahin kommen, wohin es nach der Mei nung der Gegner der tz. kommen wird. Man hat unter Be ziehung auf's Schulgesetz gemeint, wenn auch Zwang nicht direct ausgesprochen sei, er werde dennoch stattsinden. Es ist darauf weiter von dem Herrn königl. Commissar bemerkt wor den, hier sei es etwas anderes, wie bei dem Schulgesetze, dort sei der Zwang sanctiom'rt; das möchte ich nicht zugeben; denn ich finde auch in dem Schulgesetze nicht directen Zwang. .Aber es sind mir mehre Fälle aus eigener Praxis erinnerlich, daß auf emgewendeten Recurs man den Zwang wieder aufgehoben hat. Wenn die Gemeinden erklärten: wir wollen kernen gemein schaftlichen Schulvcrband bilden, so können sie nicht gezwungen werden, sie haben aber die Mittel selbst zu beschaffen, die zu der erforderlichen Einrichtung nöthig sind. Diesen Grundsatz hat wenigstens die Kreisdirection in meinem Wahlbezirke aufrecht erhalten. Also könnte auch in Bezug auf die Bildung der Schulbezirke ein solcher Zwang gesetzlich nicht stattsinden. Will man übrigens hier für das Wort „möglichst befördern" oder „einleiten" ein anderes Wort setzen, so glaube ich, kann das der Deputation im Ganzen gleich sein, sie hat eben nur einen Vor schlag gethan, um noch mehr anzudeuten, daß Zwang nicht stattsinden soll, und hat das in den Worten „bewerkstelligen" und „ einleiten " nicht finden können. Soll aber das Wort „gestatten" adoptirt werden, so wäre cs eben so gut, daß die wegfiele. Denn wenn die Gegner zugeben, daß das anregende Princip nicht wegfallen soll, so kann man annehmen, daß es sich von selbst verstehe, daß man es gestatten dürfte; denn daß ein Verbietungsrecht hier sollte geltend gemacht werden/ kann ich mir nicht denken. Die Gegner der §. haben zugleich an geführt, es läge keine Nothwendigkeit vor, dergleichen Associa tionen zu gründen; wenn das der Fall Ware, so würden nicht von 200 Landgemeinden Petitionen eingegangen sein, welche das Gegentheil aussprechen. Ich gebe zu, daß gerade nur in der Gegend, woher die Petitionen gelangt sind, eine Nothwen- digkeit vorhanden ist, eine dergleichen Vereinigung zu gründen. Ist sie aber in einer Gegend vorhanden, nun dann darf man auch die Negierung nicht der Mittel berauben, darauf einzu wirken. Uebrigens haben gerade die Gemeinden, welche die Petition unterzeichnet haben, sich bereit erklärt, einen Beitrag zu leisten zu dem angegebenen Zwecke. Es ist also das, was mehre der Herren vom Lande angeführt haben, hierdurch wider legt. Man hat anerkannt, daß die Nothwendigkeit von Er richtung gemeinschaftlicher Arbeitsanstalten vorhanden wäre, und man hat anerkannt, daß dies auf andere Weise nicht ins Leben gerufen werden kann, als dadurch, daß Alle, die betroffen werden, ihr Opfer bringen. Dies zur Widerlegung dessen, was gegen die §. ausgestellt worden ist. Die Kammer möge nun entscheiden, ob sie in dieser Beziehung dem Gesetzvorschlage und der Deputation beitreten will, oder für die Gegner sich erklären. Präsident v. Haase: Ich w ürde nun zunächst eine Frage stellen im Bezug auf den in der §. gebrauchten und mehrfach abgeänderten Ausdruck „zu bewerkstelligen." Zuerst werde ich fragen, ob man denselben mit dem von der Deputation empfoh lenen Ausdruck „möglichst zu befördern" vertauschen wolle; wäre die Kammer dieser Ansicht nicht, so würde ich den von der ersten Kammer, hierauf aber eintretendcn Falls den des Abg. v.
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