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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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auf körperliche Beschaffenheit des zu Bestrafenden Rücksicht ge nommen werden soll, ob er die Strafe aushalten kann, oder nicht. Abg. Klien: Das ist eben aus diesem Grunde. Es scheint mir die erste Strafe zu hoch, und die Gradation zu stark, denn wenn wir bei dem zweiten Grade schon 14 Lage Gefäng- niß annehmen, so kommen wir bei Nr. 3 noch höher, und ich glaube, die Strafe würde dann zu hart sein. Abg. Rahlenbeck: In Hinsicht der körperlichen Züchti gung wollte ich mich dahin erklären, daß dann doch wohl voraus gesetzt werden kann, daß sie nichtzur Ungebühr angewendet wer den kann, bei Personen solcher Art auch keine so große Sensibi lität vorwaltet, und wie,ich glaube, ihnen auf keine andre Weise Ehrfurcht vor dem Gesetze einzuflößen ist; so neige ich mich zum Gutachten der Majorität der Deputation. Abg. Eisenstuck: Ich bitte noch einmal um's Wort. Abg. v. Platzmann: Ich habe nur ein Wort überden Antrag zu sagen, und muß mich in dem Sinne aussprechen, wie es theilweise der geehrte Abg. Scholze gethan hat. Der Herr Antragsteller schien zu meinen, daß es auf dem Lande an Zwangsarbeit fehlen möchte. Ich bin der Meinung, daß es auf dem LandeZwangsarbeit aller Art giebt, in Gärten, Höfen, Feldern, Communplätzen, Straßen, und wie es sich gestalten mag. Sollten künftighin größere Veteinigungs- bezirke gebildet werden, so wird auch die Beaufsichtigung solcher Individuen noch erleichtert werden. Es ist geäu ßert worden, matt könne die Zwangsarbeiter nicht unter die übrigen Tagelöhner stecken. Der Meinung bin ich gar nicht; ich habe die entgegengesetzte Erfahrung gemacht, daß dies sehr wohlthätig gewirkt hat. Der Unterschied ist, daß die Tage löhner bezahlt werden, die Zwangsarbeiter aber nichts oder nur sehr wenig erhalten. Ueberhaupt kann ich eine Bemerkung bei dieser Gelegenheit nicht unterdrücken; wenn sehr viel und ost von arbeitscheuen Individuen die Rede ist, so kann ich sie zwar nicht hinweg leugnen; aber die Arbeitscheu besteht sehr oft nur in einem gewissen Ungeschick, Arbeit zu finden, wo sie vor handen ist. Wenn dergleichen Leuten Arbeit geboten wird, wer den die Arbeitscheuen nicht selten arbeitswillig. Abg. v. Lhielau: Ein paar Worte zur Widerlegung. Zuvörderst muß ich bemerken, daß, wenn der Abgeordnete be hauptet, es sei diese Strafe ausführbar, die Behörden darauf erkennen können; denn das Amendement lautet in den Wor ten: „wo sie nicht ausführbar ist, soll auf die Gefängnißstrafe erkannt werden können." Zweitens möchte ich wohl wissen, wie ein solcher Mann, der nicht arbeiten kann, auch wenn er Zwangsarbeiter ist, zur Arbeit auf dem Lande angehallen werden kann, wo keine besondere Behörde da ist, die bei dem Manne steht, um ihn anzuhalten. In Arbeitshäusern hat man ein Mittel, was sehr verschrieen ist, und das ist der Stock, der läßt die Leute arbeiten; so ist es in Arbeitshäusern und auch in Zuchthäusern. Aber auf dem Lande möchte ich in der That H. 113. wissen, wer sich zu dem Geschäfte hergeben sollte und wer ihrr strafte; wenn der Zwangsarbeiter alle Viertelstunden einmal die Radehacke aufhebt, so wird Niemand da sein, der ihm ein Com- pelle giebt, daß er fleißiger arbeitet. Das ist mein Bedenken, was sich herausgestellt hat, wo aufZwangsarbeit erkannt wird, und wo kein Mittel da ist, den Menschen anzuhalten, daß er ordentlich und fleißig arbeitet. — Zweitens kann ich mich mit dem Grundsätze nicht einverstehen, daß man Zwangsarbeiter unter andere Arbeiter steckt. Erstens, ich würde mich nie dazu verstehen, unter die Tagelöhner, die fleißig und ordentlich sind, Jemanden zu stellen, der zu Zwang arbeitet, weil ich ihnen nicht zumuthen will, einen Sträfling unter sich zu dulden, und zweitens, wenn der Mensch nicht arbeiten will, so werden die andern größtentheils fleißigen Arbeiter auch behindert, indem er nicht mit ihnen fortkommt. Endlich soll die Strafarbeit ein Schimpf sein, das ist eben der Zweck bei der ganzen Zwangs arbeit. Sie sollen öffentlich ausgestellt werden, damit Jeder sieht, daß ein Solcher zu Zwang arbeitet. Wie der Abgeordnete das auf dem Lande bewerkstelligen will, muß ich seinem Er messen anheim geben. Ich habe kein Mittel ausfindig machen können, eine solche Maßregel herauszusinden. Wohlthätig kann ich es nicht halten, als Strafe überhaupt öffentliche Ar beit hinzustellen, und ich habe mich bereits bei'dem Criminalge- setzbuch darüber ausgesprochen. Man soll Etwas, was Be schäftigung der ärmeren Klasse Tag für Lag ist, was eine eh- renwerthe Beschäftigung ist, nicht als öffentliche Strafe dar stellen. Ich bin daher nie für öffentliche Zwangsarbeit außer dem Zuchthause, weil ehrliche Leute sich im Lande damit be schäftigen müssen, und hier durch Strafarbeit erniedrigt werden. Abg. Eisenstuck: Das Amendement des Abg. v. Lhielau, wie es jetzt gestellt ist, würde mir unbedenklich sein. Ich würde mich dafür erklären; denn es kann der Fall eintreten, wo keine Gelegenheit zu öffentlichen Arbeiten ist. Ein ganz ähnlicher Fall hat uns vorgelegen bei dem Militairstrafgesetzbuche, hin sichtlich des Arbeitsarrestes. Die Erfahrung hat gelehrt, daß der Arbeitsarrest auf dem Papiere hingeschrieben wird, aber nicht vollstreckt werden kann, weil es an Gelegenheit zu Arbeit fehlt. Ebenso kann es in kleineren Orten vorfallen, daß Ge legenheit nicht vorhanden ist, Zwangsarbeit zu vollstrecken. Wegen der körperlichen Züchtigung erlaube ich mir nur noch wenige Worte. Meine Ansicht werde ich immer fesihalten, und ich könnte sie mit großen Deductionen belegen. Marr wird mir auch nicht den Vorwurf machen können, daß ich bloß der Stimme des Gefühls folgte, noch weniger, daß ich ein schrof fer Theoretiker bin; ich habe mich auch in der Praxis von der Zweckmäßigkeit der Prügelei nicht überzeugen können. Ueber haupt muß ich nur auf ein Verhältniß in Sachsen aufmerk sam machen, was mir auch hier schroff entgegen tritt. Näm lich zu den noch offenen Lücken der Gesetzgebung des Vaterlan des gehört auch noch ein Polizeistrafgesetz. Nun muß ich sagen^ so lange wir kein Polizeistrafgesetzbuch haben, ist es mir bedenk lich, etwas, das vor die Polizei gehört, und nicht in die Armen- 2 *
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