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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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vrdnung, hier hereinzunehmen, und wie willkührlich diese schaltet und waltet, ist überall ersichtlich. Die Polizei hat nach ihrer ganzen Stellung eine größere Willkühr als die Justiz. Nun glaube ich, daß man um so mehr Strafweisen ausscheiden muß, bei denen die Willkühr der Polizei nur gefährlich sein . kann; wenn man alle Bettler will in einer Kategorie behan deln, so ist das ungerecht, grausam, unmenschlich. Es kann ein großer Unterschied sein zwischen einem Bettler, der zum zweiten Male bettelt, und einem der zum ersten Male. Der zum zweiten Male bettelt, kann mehr Gründe der Entschul digung für sich haben, als der das erste Mal bettelt. Nun soll bei diesem Rückfälle angewendet werden, was das Crimmal- gesetzbuch ausspricht, und es in Willkühr gelegt werden, was wohl zu bedenken ist. Das Criminalurtheil geht aus von Behörden, und zwar größientheils von collegialisch gebildeten. Die Polizei gebahrt mit Willkühr, und man mag sich ja hüten, der Polizei in irgend einer Beziehung zuviel Kraft, Macht und Gewalt in die Hande zu legen. Ich bin überhaupt gegen alle körperliche Züchtigung, und muß gerade hier, wo die Polizeibe hörde mit Prügeln die Armen peinigen soll, mich doppelt dage gen erklären. Präsident v. Haase: Ich kann nu hl die Debatte für ge schloffen anfehen, und es würde nun können zum Schluß ge sprochen werden. Referent Todt: Was das v. Lhielau'sche Amendement anlangt, so könnte ich mich nur mit seiner dermaligen Fassung einverstanden erklären, da ich nicht zugcben kann, daß die Zwangs arbeit in ländlichen Gemeinden nicht ausführbar sein solle. Auf den Dörfern, die der Gerichtsbarkeit untergeben sind, in denen, welche ich zu leiten hatte, ist sie oft zur Anwendung ge kommen, und hat sich eben so praktisch bewährt, wie in andern Dörfern, wo sie zcither vorgekommen ist. Sie muß also aus führbar sein, und wenn sie sich zweckmäßig bewies, so wird sie auch in Zukunft sich zweckmäßig erweisen. Ich kann übrigens nicht zugeben, daß diese Handarbeit mit beschimpfenden Ansich ten verbunden sein soll. Eine Behauptung dieser Art ist in der Theorii ganz neu. Ich habe doch noch nicht gehört, daß Zwangsarbeit einen entehrenden Charakter an sich trüge. Uebri- gens da das Amendement selbst geändert worden ist, so habe ich dagegen nichts mehr zu erinnern. Was die weiteren Bemer kungen anbelangt, -so muß ich allerdings ebenfalls bekennen, daß ich zur Minorität gehöre, also den dritten Punkt, die körper liche Züchtigung, in Wegfall gebracht zu sehen gewünscht hätte. Viel über den Gegenstand zu sagen, wird mir nicht beikommen, ich habe es schon im Berichte gethan über die Sache, die bereits mehrfach in der Kammer besprochen worden ist, um nicht über die Sache mehr unnöthigen Staub aufzutreiben. Allein ver gönnt muß mir sein, zwei Bemerkungen zu machen, und zwar vorzüglich darauf bezüglich, daß die Strafe praktisch sein soll. Nun praktisch mag sie in sehr vielen Fallen sein; es ist überhaupt sehr viel Praktisches in der Welt, was überhaupt Manches ge gen sich hat. Ich mag aber nicht zugeben, daß sie unbedingt und in Allgemeinheit so praktisch sei. Sie soll nur, wie der Abg. Schmidt zu erkennen gegeben hat, gegen böswillige Bett ler zur Anwendung kommen. Da sind mir allerdings auch Falle vorgekommen, daß bei solchen Bettlern, Bagabonden, selbst die Prügel haben nicht mehr verfangen wollen. Ich weiß ein Beispiel, daß die Prügelstrafe in einem gewissen Gefängnisse, dann im Landarbeitshause nach einander zur Anwendung kam und in der Reihefolge nach Jahren schon sich begrüßte, und daß derjenige, bei welchem sie zur Anwendung gekommen war, der selbe war, wie vorher, und seinen Lebenswandel forttrieb. Das ist ebenfalls durch die Erfahrung bestimmt, daß die Prügel in manchen Fallen sehr viel Schaden anrichteten. Nun will ich, wie gesagt, nicht ableugnen, daß sie in großer Zahl eine gewisse Praxis für sich haben; aber wundern muß ich mich, daß dieser Grund bei dem Abg. Schmidt der allein durchschlagende gewesen ist; er will nur bei böswilligen Bettlern diese Strafe zur An wendung gebracht wissen — wenigstens hat er es ausdrücklich erklärt, — dagegen wollte er gegen böswillige Reihezügler den Reihezug nicht stattsinden lassen. Nun glaube ich, daß zwi schen dem Prügelsystem ein gewaltiger Unterschied stattsindet. Wie eine Consequenz hier hereinzubringen sei, vermag ich nicht zu entscheiden, und muß daher die Erfahrung des Abg. dahin gestellt sein lassen. Ich habe blos diese wenigen Bemerkungen zu machen gehabt, und überlasse der Majorität der Deputation, das Schlußwort zu ergreifen. Jndeß ich glaube, es wird kaum nöthig sein, da die praktische Ansicht der Kammer sich in dieser Hinsicht schon so ost ausgesprochen hat, daß die Majorität nicht zu befürchten hat, die Minorität werde siegen. Abg. Schmidt: Ich muß das berichtigen, was meine Person augreift. Ich habe deswegen gestern gegen den Reihe zug mich erklärt, weil dieser den Unschuldigen eben so trifft, wie den Schuldigen. Züchtigung aber, die ja blos gegen Böswil lige und Hartnäckige angeordnet und erlaubt werden soll, trifft nur solche, die sich durch ihre eigne Schuld uni das Recht auf Achtung und Schonung gebracht haben, wo die Milde, die die allein zweckmäßigen Strafen nicht will, in Härte und Unge rechtigkeit gegen alle übrigen bessern und fleißigem Staatsbür ger, die durch jene belästigt und verletzt werden, ausartet. Eine Jnconsequenz ist also in meinen Worten nicht enthalten. Referent Todt: Ich erlaube mir zu bemerken, daß mir der Abgeordnete bei einer andern Gelegenheit auseinandersetzen mag, worin der Unterschied liegen soll; denn einen Unterschied sehe ich nicht, wenn es heißt: „wenn sie richtig angewendet wer den;" das ist eben die Frage. Abg. Schmidt: Der Reihezug trifft allemal die Unschul digen mit, so wie die Schuldigen; aber hier trifft diese Strafe nur die Schuldigen, das wird jeder Unparteiische einsehen. Präsident v. Haase: Es kommt hier bei gegenwärtiger Frage darauf nicht an. — Ich würde noch die Majorität der Deputation aufzurufen haben, ob ein Mitglied derselben das Wort ergreifen wolle, um für die Beibehaltung des dritten
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