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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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tragen kann? Es giebt Leute, welche von wenigen Gläsern be rauscht werden, und andere, die ganze Flaschen trinken können, ohne eine solche Wirkung zu spüren. Ich glaube also, daß die Bestimmung der §., welche den Wirthen eine Controls aufer legt, in Beziehung auf das Maas der Getränke, welche sie den Gasten verabreichen können, nicht durchzuführen ist. Im Uebrigen verkenne ich gar nicht, daß die §. auch sehr zweckmä ßige Bestimmungen enthält. Ich glaube, man kann es den Schänkwirthen sehr wohl zur Pflicht machen, schulfähigen Kin dern den Aufenthalt in der Schänke nicht gestatten und keinen Zank und keine Excesse zu dulden. Darin würde ich mich mit der §. einverstanden erklären, und mich nur auf den Wunsch beschranken, daß die Worte, welche den Schänkwirthen in Hin sicht des Masses der Getränke eine Controle auferlegen, weg sielen, die ganze dritte Zeile: „sich in Branntwein über ¬ nehmen und rc." (siehe oben). Wenn diese Worte wegsielen, würde ich mich damit einverstanden erklären. Ich erlaube mir daraufeinen Antrag zu richten. Präsident v. Haase: Von dem Abg. ist angetragen wor den , es soll die ganze dritte Zeile Wegfällen. Wird dieser An trag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. — Abg. Schmidt. Ich wollte mir nur eine kleine Bemer kung erlauben. Ich halte das Thielau'sche Amendement für das beste, weil es auch die Trunkenbolde unter das Gesetz stellt, und nicht nur diejenigen, welche Schlägereien anfangen, und es ist wünschenswerth, Paß auch jene von den Schänkhäufern ab gehalten werden, weil sie die Gesellschaft verderben und böses Beispiel geben. Wenn nur das Thielau'sche Amendement an genommen wird, daß solche Leute, die als Trunkenbolde, als Schläger bekannt sind, von der Schankstelle weggewiesen wer den müssen, wird diese gesetzliche Vorschrift die beste Wirkung hcrvorbringen. Dann ist auch die tz. unschädlich, ungefährlich, und es wird keinem Unschuldigen Unrecht geschehen. Abg. v. Lhielau: Der Abg. v. Watzdorf hat den Anfang eines Liedes angezogen: „Wer niemals einen Rausch gehabt, der ist kein braver Mann;" ich sage aber: Wer niemals nüch tern gewesen, ist auch kein braver Mann. Denn in der That Branntwein zu vertheidigen und zu begünstigen, ist meine Sache nicht. Leider ist das Branntweintrinken in unserm Va terlande so gäng und gäbe geworden, daß man wünschen möchte, es könnten Bestimmungen getroffen werden, um dagegen ein zuschreiten. Nichts verdirbt die Moralität mehr, als diese ewige Völlerei. Es läßt sich das Branntweinbrennen nicht verbieten, am Ende auch nicht das Branntweintrinken verbieten; aber einwirken muß man darauf, und die Gesetzgebung muß zu steuern suchen, daß es nicht mehr überhand nimmt, als es jetzt schon stattfindet. Das halte ich als die Aufgabe der Gesetzge bung. Ich möchte das Aufliegen in den Schänkstatten, um Bier und Branntwein zu trinken, aus vielen Rücksichten nicht vertheidigen. Abgesehen davon, daß es Sonntags Abends geschieht, geschieht es auch an Wochentagen , und giebt viele Leute, die nicht mehr nüchtern werden, und die Schankwirthe begünstigen das Geben von Branntwein an Leute, die offen bar betrunken in eine Schänke kommen. Ich überlasse der Kam mer, welches Amendement sie vortheilhafter halt, das des Abg. 0. v. Mayer oder das meinige. Das des Abg. 0. v.Mayer schließt sich dem Gesetzentwürfe mehr an, und ich würde meine Ab stimmung darnach richten,, für welches Amendement der königl. Commissar sich erklärt, weil ich mich nicht getraue, zwischen meinem und dem Amendement des Abg. v. v. Mayer zu ent scheiden. Königl. Commissar v. Merb ach: Ich würde mich aller dings für das v. v. Mayer'sche Amendement erklären. Präsident v. Haase: Ich würde dann das v. v. Mayer'sche Amendement zuerst zur'Abstimmung bringen. Abg. Ersenstuck: Die Amendements, welche dieAbgg. v.Thielau und V.v. Mayer gestellt haben, sind entnommen von der Erfahrung in den oberlausitzer Weberdörfern. Da muß ich sagen, daß mir selbst sehr viele Acten in die Hände gekommen sind, und ich habe daraus ersehen, daß das Branntweintrinken in diesen Schänken sehr weit gediehen ist. Ich leugne nicht, es können die Amendements, wie sie die beiden Abgg. gestellt haben, sehr passend für diese Localitäten fein; dann müßten sie aber mehr in eine Localpolizeiverordnung gehören, als in eine Ar menordnung. Ich würde eher mit dem Amendement des Abg. v. Watzdorf mich vereinigen können, weites doch das Aller schlimmste aus der §. wcgnimmt. Die §. wird immer etwas bleiben, woraus man machen kann, was man will; sie wird sein ein hingesteckter Popanz; wer ihn gefährlich machen will, macht ihn gefährlich. Uebrigens trage ich kein Hehl, nochmals zu er klären : die Polizei ist ein nothwendiges Uebel, nichts mehr und nichts weniger. Die Polizei gebahrt mit Willkühr. Ich habe es schon heute erwähnt: wir haben kein Polizeigesetzbuch in Sachsen. Das Königreich Würtemberg hat es. So lange die Polizei in allen ihren Organen nur der Willkühr und dem Ge bote der Willkühr gehorcht, so lange glaube ich, wird man es in einer sächsischen Kammer nicht zu einem großen Verbrechen an rechnen können, wenn ich diese.Organe, wie sie beschaffen sind — nicht verletze, sondern — schildere, wie sie sein können, nach der Willkühr, die ihnen jetzt zur Seite steht. Wenn das v. Watz- dorf'sche Amendement genehmigt wird, so wird freilich das Schlimmste aus der §. genommen. Der Zank bleibt aber stehen. Der Zank! das ist auch ein relativer Begriff. Manche Leute sind zänkischer Natur, sie zanken sich leicht. Nun, gegen das Branntweintrinken ist auch die folgende tz. bestimmt, da bin ich einverstanden, und es ist sehr zu beklagen, daß seit einigen Jahr zehnten das Branntweintrinken so überhand in Sachsen ge nommen hat. Wenn wir Mäßigkeitsvereine einführen könn ten, wie sie in Irland so guten Fortgang haben, so wäre es besser; aber in Sachsen haben die Mäßigkeitsvereine keinen großen Fortgang gemacht. Das ist nicht zu erzwingen, gegen die Natur kann man nicht ankampfen. So glaube ich, daß mein Grundsatz am meisten festhalten wird, daß, wenn man nicht das Gutachten der Majorität annehmen will, ich für kein
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