Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Zische: Ich bemerke dagegen, daß auf dem Gute, welches ich meine, die Gerechtsame der Brennerei existirt, sie wird aber jetzt nicht ausgeübt; es besteht daher nur jener Brannt weinschank. Abg. Wieland: Die Debatte bei der vorigen tz. hat be wiesen, wie nothwendig es sei, daß in Bezug auf das Con- cessionswesen und Betreibung des Schänkwesens eine feste, be stimmte, von oben zu beaufsichtigende Ordnung hergestellt werde, und ich bin mit der tz. vollkommen einverstanden. Ich billige auch den Zusatz, den die erste Kammer gemacht hat; allein er scheint mir noch nicht weit genug zu gehen. Es heißt nämlich: „und es sind die bereits concessionirten, so weit thun- lich, wiedereinzuziehen." Irre ich nicht, so ist es das Gene rale vom 16. Juli 1793, welches die Bestimmung ausspricht, daß zu dem bloßen Branntweinschank niemals eine Concession ertheilt werde, oder kein Schankwirth soll die Berechtigung er halten, blos Branntwein zu schänken. Nun will die Kammer, daß bereits concessionirte Schänken wieder eingezogen werden sollen. Wären aber dergleichen concessionirt worden, hätte ein Individuum die Erlaubniß blos zu dem Branntweinschank er halten, so wäre es gegen das Gesetz mit Concession versehen worden. Ich glaube also, daß diejenigen, welche gegen das Gesetz Concession erhalten haben, diese unter allen Umständen wieder genommen werden müsse, und ich würde Vorschlägen, daß es heiße: „und es sind die bereits gegen das Gesetz conces sionirten wieder einzuziehen." Ich würde den Herrn Präsiden ten ersuchen, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v.Haase: Demnach würde der Satz so lauten: „und es sind die bereits gegen das Gesetz concessionirten wieder einzuziehen." Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Wird nicht ausreichend unterstützt. — Abg. v. Thielau: Einverstanden mit dem Vorschläge, den Antrag der ersten Kammer anzunehmen, habe ich mir alle mögliche Mühe geben müssen, um die Ursache zu dem letzten Anträge der Deputation aufzusinden. Ich habe es aber in der Lhat nicht wegbekommen können, was der Grund sein soll, warum in Städten der bloße Branntweinschank soll concessiv- nirt werden müssen, wenn er auf dem Lande nicht stattfindet. Es ist etwas von Braugenossenschaften die Rede; aber ich muß gestehen, daß ich keine Verbindung zwischen Branntweinschank und Braugenossenschaft in Städten habe zusammenbringen können; denn die Ursache, daß wahrscheinlich von dem Con- cessionsgelde Zuflüsse in die Gemeinde- und Schulkasse kom men, und daß diese nicht auf einmal wegfallen sollen, scheint mir nicht genug; denn eine solche Einnahme, die aus der Un sittlichkeit herfließt, wollen wir nicht zur Schulkasse nehmen. Ich würde hier gegen die Deputation stimmen. Von Realrechten ist hier nicht die Rede, sondern von Concessionen, und ich werde unbedingt dagegen stimmen. Referent To dt: Wenn der Abgeordnete sich nicht hat den ken können, in welcher Beziehung die Braugenossenschaften mit den Branntweinschänken stehen, so bemerke ich, daß in einem großen Theil der erbländischen Städte der Brauurbar )los in einer gewissen Anzahl von Häusern vorkommt, und diese das Recht haben, den Bierschank ganz allein auszuüben. In solchen Städten dürfen Andere aus dem Grund ihres Bür gerrechts den Bierschank nicht ausüben, sie dürfen von der Ortspolizeibehörde dazu nicht concessionirt werden. Wenn also )ier vorgeschrieben wird, daß Branntweinschänken allein nicht bestehen dürfen, so müßte daraus folgen, daß der Bierschank sogleich mit concedirtoder jede Branntweinschänke mit verboten werden müßte. Das kann aber nicht der Fall sein. Abg. v. Lhielau: Ich kann mich dadurch nicht überzeu gen. Ich glaube, daß in allen diesen Städten irgend ein Bier- und Branmweinschank sein würde, und nach Aufhebung des Bierzwanges wird es möglich sein, daß irgend eine Schänke zum Bierschank berechtigt werden kann. Ist das aber auch nicht der Fall, so ist eine Stadt doch glücklich, wenn sie keine Branntweinkneipen hat. Ich halte das für ein großes Glück, und nicht für ein Unglück. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit Nedacuon beauftragt l). Grätschet.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder