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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sich auch nicht verkennen, daß die Aufrechthaltung von Mono- polien dem Ideale einer guten Staats Verfassung widerstreitet und daß es überhaupt unpassend ist, wenn der Staat selbst ei nen Handel treibt; ja kommt zu dem Allen auch noch, daß die Fortführung des Salzregals als solchen in einem Staate, wie Sachsen, wenigstens als unnatürlich oder doch als unnöthig er scheint - das Erstere, weil wir dermalen im Lande selbst keine Salinen mehr haben, das Letztere, weil die dabei einschlaaende finanzielle Frage in einem Reprasentativstaate insofern keine Bedeutung hat, als, wenn die Vertreter des Landes, die eine Quelle der Einnahme versiegen lassen, sie jeden Falls sofort eine andere wieder flüssig machen müssen: ss hat doch dieDeputa - tion nicht umhin gekonnt, unter den obwaltenden Umstanden der Beibehaltung des Salzverkaufs als eines Regales das Wort zu reden. Denn zuvörderst stehen allerdings, wie schon früher bisweilen geltend gemacht worden ist, die in Absicht auf die Salzlieferung mit der Krone Preußen in der Hauptconven tion vom 22. August 1819 getroffenen und im Jahre 1829 — so viel der Deputation bekannt, auf 16 Jahre —erneuerten Bestimmungen der Freigebung des Salzhandels für den Augen blick hindernd entgegen. Will man aber auch dies als Haupt gegengrund nicht gelten lassen, da eine Abänderung, mindestens nach dem Ablauf der Contractzeit, nicht außer dem Bereiche der Möglichkeit liegen kann; so dürfte doch der Umstand als entscheidend anzusehen sein, daß die Salznutzungen mit 326,000 Lhlr., also einer Summe auf das Budjetgebracht sind, die man bei uns schon bedeutend nennen muß. Würde diese Einnahme bei der Aufhebung des zeitherigen Salzmonopols in Wegfall kommen, also auf andere Weise wiedek gedeckt werden müssen, so könnte leicht der Fall eintreten, daß man, um den Staatsein wohnern eine Erleichterung zu verschaffen, dieselben in konse quenter Verfolgung der Monopolien durch Auflegung einer weit drückendern Steuer belasten müsse, also, was man mit der einen Hand gäbe, mit der andern doppelt wieder forderte. End lich darfauch nicht außer Acht bleiben, daß das Drückende des Salzmonopols in seiner zeitherigen Gestalt künftig und nach Promulgation des eben vorliegenden Gesetzes um deswillen gar nicht mehr vorhanden sein wird, weil die durch letzteres beabsich tigte Erleichterung, ^umal in Verbindung mit der von der De putation noch zusätzlich in Vorschlag gebrachten, die Existenz des Monopols selbst ziemlich vergessen, oder doch minder fühlbar machen dürfte. Hat solchemnach auch der oben unter I. erwähnte Antrag oder Wunsch in dem vorgelegten Gesetzentwürfe keine Berück sichtigung gefunden, soglaubtdoch die Deputation dessenun geachtet der verehrten Kammer die Annahme der letzteren um so eher anempfehlen zu können, als der Antrag sub 2 dieHaupt- erleichterung des neuen Gesetzes bildet, der Antrag sub 4 durch die Berücksichtigung dieses zweiten seine volle Erledigung findet und der Antrag sub 3 endlich wenigstens Seilender Deputation die geeignete Bevorwortung erhalten hat (s. §. 5). Sollte je doch dieser letztere Punkt auch wider Erwarten einer Erledigung im Sinneder Deputation sich nicht zu erfreuen haben und also eine Vereinigung der legislativen Gewalten darüber nicht er zielt werden; so muß die Deputation, dadiedurchdasGesetz ausgesprochene Aufhebung der Salzconscription doch eine zu wesentliche Verbesserung der zeitherigen Salzverwaltung ist, als daß solche in Zweifel gestellt zu werden verdiente, nichtsde stoweniger der Kammer die Annahme des vvrgelcgten Gesetzentwurfes unter den üb rigen, in diesem Berichte vorgeschlagenen, Modisicationen anrathen. Präsidentv. Haase: Es wird nunmehr über den Ge ll. 27. setzentwurf die allgemeineB erachung zu eröffnen sein. Es hat sich der Abg. Scholze zum Sprecher angemeldet. Abg. Scholze: Ich muß mir erlauben, im Allgemeinen etwas über die uns gegenwärtig vorliegende Gesetzesvorlage, die Ausübung des landesherrlichen Salzverkaufsrechts zu be merken. Zuvörderst habe ich zu bemerken, daß das, was in der 1. tz. des Gesetzentwurfs gesagt worden ist, daß das Salz- conscriptionsrecht aufhören soll, im Lande sehr gut ausgenom men werden wird. Denn die armen Tagearbeiter, welche bei der Herrschaft in Lohn und Kost stehen, können das Salz nie mals verbrauchen und haben es daher an andere verkaufen müssen, die mehr bedurften als ihre Conscripn'on verlangte. Ich glaube aber um deswillen wird der Salzverkauf nicht im geringsten verringert werden, wenn es besonders in einzelnen Landestheilen billiger werden sollte. Denn nach dem Vorschlag der Deputation sollen gleiche Preise in allen Salzniederlagen durch das ganze Land erzielt werden. Der Vorschlag wird ebenso annehmbar erfunden werden, wie der von der hohen Staatsregierung und wohl noch mehr, ich glaube auch, daß dieser sehr zeitgemäß ist. Ich zweifle auch nicht, daß dieses nicht als ein Act der Gerechtigkeit angesehen werden könne. Ja ich glaube sogar, daß dieses als ein Recht von den Staatsan gehörigen bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen in Anspruch genommen werden könne und glaube dies aus folgenden Grün den zu beweisen. Zuerst erlaube ich mir zu bemerken, daß auch inBöhmen in allen Salzniederlagen gleiche Preise bestehen und nicht nur allein bei dem Salze findet dieses statt, sondern der Staat hat dort auch das Monopol des Tabakverkaufes sich Vorbehalten. Auch in diesem Artikel sind überall durch die ganze Monarchie gleiche Preise. In Preußen besteht ebenfalls dasselbe Verhältniß, denn in allen Salzniederlagen sind gleiche Preise. Ich glaube, wenn diese großen Monarchien seit undenklichen Zeiten eingesehen haben, daß gleiche Preise bestehen müssen, so kann es auch bei uns nicht ausbleiben, daß dergleichen Ver hältnisse eintreten müssen. Auch glaube ich mich zweitens darauf beziehen zu können, daß bei dem Salzverkauf, den sich die Staatsregierung als Monopol Vorbehalten hat, jeder darauf hingewiesen ist, das Salz aus den Niederlagen zu ent nehmen, folglich gleiche Preise eintreten müssen; denn aus diesem Monopol zieht der Staat große Summen, auf welche alle Staatsbürger gleichen Anspruch haben, und wie könnte es da sein, daß diese Erleichterungen nur ein Thcil der Staatsange hörigen genießen sollte, und der andere nicht. Warum sollte denn das Salz nicht von gleichem Preise sein in allen Theilen des Landes, ob ein Theil im Westen, und der andere im Osten wohnt, so muß es doch immer dasselbe sein, denn wir sol len zu allen Lasten bei der neuen Besteuerung nach dem Ertrage unserer Grundstücke Alle gleich beigezvgen werden, und weil der ganze Staat zusammen nur einen Körper bildet und ausmacht, so müssen auch die Glieder alle gleich behandelt werden und eins wie das andre, alle haben daher auf gleiche Rechte An spruch. Schon die Verfassungsurkunde sagt §. 26: Die Rechte der Landeseinwohner stehen für Alle in gleicher Maße, 1*
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