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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 298. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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u. s. w." und in solcher Maße tritt man der jenseitigen Abän derung einstimmig bei, welches auch mit der bei §. 3, jenseits (vgl. Nr. 289. d. Bl. S. 5153. Sp. 2.) beschlossenen Einschal tung des Wörtchens „oder" und Vertauschung des Worts „und" mit „oder",Her Fall ist. Darüber, daß man anzunehmen habe, daß Z. 4. jenseits genehmigt worden sei, sind die Anwesenden mit der Deputation einverstanden. Bei dem Gesetzentwürfe unter 6. hat die zweite Kammer (s. Nr. 289. d. Bl. S. 5153. Sp.2.) eine Abkürzung der Ueber- schrrft, ferner bei §. 2. (s. a. a. O.) die Weglassung gewisser Worte und bei §. 3. einen Zusatz (s. Nr. 289. d. Bl. S. 5155. Sp. 1.) beliebt. Allen diesen Abänderungen treten Anwesende einstimmig bei, sie genehmigen auch den zu dem Gesetze unter v. von der zweiten Kammer (vgl. Nr. 289. d. Bl. S. 5155. Sp. 2. ssg.) beschlossenen Antrag wegen Vorlegung eines Gesetzes über die Verbindlichkeit der Advokaten, tempestiv zu den Akten zu liquidiren, ebenfalls einmüthig.— Hinsichtlich des Gesetzes unter!', hat in der zweiten Kam mer nur eine kleine Abänderung (vgl. Nr. 289. d. Bl, S. 5157. Sp.2. flg.) stattgefunden, welche die Genehmigung aller Anwesenden erlangt, und gelangt man endlich zu dem Gesetze unter . 6-., bei welchem man in der jenseitigen Kammer der Z. 4. eine veränderte Fassung gegeben, auch einen Antrag wegen Abänderung des Mandats vom 1. Angust 1811 nebst Erläute rungsmandat vom 17. Juni 1825 beschlossen hat (s. darüber Nr. 289. d.Bl. S. 5158. Sp. 1. a. E. flg.). Beides wird auf des Präsidenten Fragen einstimmig genehmigt. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Nunmehr ist Ue- bereinstimmung in Bezug aufdiese 7 Gesetzentwürfe vorhanden, und es könnte sonach von mir die Schrift, entworfen und künf tig zur Genehmigung der Kammer vorgelegt werden. Präsident: Wir können nun zum 2. Gegenstände der heutigen Tagesordnung übergehen, zum Bericht der 2. Depu tation über das allerhöchste Dekret vom 26. November 1836, mehrere Ergänzungen und Abänderungen beider Gewerb-mnd Personalsteuer betreffend. Ich ersuche den Herrn Bürgermei ster Schill als Referenten, die Rednerbühne zu betreten. Der Bericht über diesen Gegenstand, welchen die II. Kam mer bereis berathen (s. dens. in Nr. 277. d. Bl. S. 4816 flg.) lautet zuvörderst: Das oberwähnte höchste Dekret ist zuerst an die ll. Kam mer gelangt und nach dort erfolgter Berathung der 2. Deputa tion zur Berichterstattung überwiesen worden. Dasselbe giebt l. in seiner Beilage 4. Nachweisung über mehrere hei Redaktion 'des Gewerb- und Personalsteuergesetzes vom 22. November 1834 nöthkg gewordene Zusätze, Abänderungen und Berichti gungen; theilt ll. in der Beilage d). die Motiven mit, die den in der Verordnung vom 25. November 1835 (Gesetz-und Verordnungsblatt von 1835 S- 491. flg.) aufgenommcnen ver änderten Bestimmungen unterlegen haben j legt III. in der Bei lage hie künftig bei Vernehmung der Beamten vom Hofetat mitderPexsonalsteuerzu beobachtenden Grundfätzezur Erklärung und Beistimmung dar; beantragt IV. die weitere Ausdehnung der in §.71. des schongedachten Gewerb- und Personalsteuerge setzes ertheilten Ermächtigung, so wie es V. die Gründe angiebt, die es erforderlich erscheinen lassen, daß die Erhebung der frag lichen Steuer auch ferneren zwei halbjährigen Terminen er folge. Die Deputation hat zu 1. die Abänderungen und Zusätze, welche in das Gewerb- und Personalsteuergesetz gekommen sind, genau geprüft, mit denBeschlüssen der vorigen Standeversamm- lung verglichen und darin nur theils zweckmäßige Redaktions-, Verbesserungen, theils Beachtung ständischer Beschlüsse, die in der Beilage zur ständischen Schrift vom 27. October 1834 aus drücklich nicht erwähnt waren, nirgends aber Etwas gefun den, was diesen Beschlüssen entgegen ist, weshalb sie den Bei tritt zum Beschluß der II. Kammer: „der hohen Staatsregie rung ihr Einverstäydniß mit diesen Zusätzen, Abänderungen und Berichtigungen zu erklären," anempfiehlt. Präsident: Ich frage: Ob auch die I. Kammer geneigt ist, zu erklären, daß sie der hohen Staatsregierung ihr Einver» ständniß mit diesen Zusätzen, Abänderungen und Berichtigun gen aussprechen wolle? Wird einstimmig bejaht. Zu II. Die vorige Ständeversammlung,, wohl erwä gend, daß ein so wichtiges und schwieriges Werk, wie die Ein führung einer neuen Gewerb-und Personalsteuer ist, mit Er lassung des Gesetzes nicht für geschlossen angesehen werden könne, daß vielmehr bei und nach der Ausführung desselben manche Abänderungen und Ergänzungen nothwendig werden würden, ertheilte durch Annahme Z. 71. des mehrerwähnten Gesetzes den Ministerien der Finanzen und des Innern die Er mächtigung zu solchen Zusätzen. In deren Folge ist die Ver ordnung vom 25. November 1835 erlassen worden, und in der Beifüge (-)- werden jetzt die Gründe, welche die darin enthal tenen Abänderungen.und Ergänzungen nöthig gemacht haben, dargelegt. Sehr zweckmäßig hat diese Verordnung die früher erlassenen Erläuterungen wieder ausgenommen und gewährt so einen leichten Ueberblick über das, was seit Erlassung des Ge setzes geschehen ist. Zur Begutachtung eignet sich nur der erste Theil derselben '§. 1.—50., da der zweite Thcil lediglich Vor schriften für das Verfahren bei Revision der Gewerb- urd Perso nalsteuerkataster enthalt, mithin nur in das Gebiet der Verwal tung gehört. Die Deputation ist bei Prüfung dieser Verordnung davon ausgegangen, daß nach einem kurzen, kaum dreijährigen Zeit raum dieser so wichtige Abgabenzweig noch nicht völlig ausge bildet sein kann, sondern hierzu eine mehrjährige Erfahrung nöthig ist, die nur die oberste Verwaltungsbehörde, welche den Einfluß der einzelnen Steuersätze auf das ganze Gewerbs leben mit Sicherheit beurtheilen kann, zu machen im Stande ist, und sie glaubt sich dieserhalb um so mehr auf nur wenige Bemerkungen beschränken zu können, je beruhigender die Zusi cherung der hohen Staatsregierung ist, daß sie allen und jeden Prägravationen, welche sich wirklich heraus stellten, sofortab- zuhelfen geneigt sei, dieses auch bis jetzt schon gethan'hat. Der jenseitige Bericht hat den Inhalt mehrerer diesen Gegen stand betreffenden Petitionen referirt, die Deputation wird auf selbige bei den einschlagenden Paragraphen der Verordnung — soweit dies thunlich—näher eingehen, sich jedoch wegendes Inhalts derselben der Kürze halber auf den jenseitigen Bericht zu beziehen gestatten. Zu der Verordnung selbst übergehend, so ist bei tz. 2. der im jenseitigen Berichte sub ». angeführten Petition der Kauf leute zu Plauen zu gedenken. Kann die Deputation das Gesuch derselben) ihre durchschnittliche Steuerquote von 10 Thaler auf 6 Lhaler herabzusetzen, auch nicht in der gebete-
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