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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 298. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Lehngeldes von den zur Eisenbahn gezogenen Parzellen. (An die 4. Deputation.) — 6) Protollextrakt der II. Kammer vom 17. Dctober, die Genehmigung der Schrift über das Gesetz wegen der bürgerlichen Verhältnisse der Juden betr. (Die Schrift ist be reits abgelassen.) —' 7) Protokollextrakt der II. Kammer vom 17. October, die Genehmigung der Schrift wegen Ablösung der baa- ren Geldgefälle betr. (Die Schrift soll in der Kanzlei ausgelegt werden.) — 8) Protokollextrakt der II. Kammer vom 13. Octo ber, Kunzes zu Nerchau Beschwerde wegen Beeinträchtigung seiner aktiven und passiven Wahlfähigkeit betr. (An die 4. Depu tation.) — 9) Protokollextrakt der II. Kammer vom 13. October, des Apothekers Schwabe und Genossen Gesuch um Erlassung ei ner Apothekerordnung betr. (An die 4. Deputation.) — Vicepräsidentv. Deutrich: Es ist die Rechnung über die Staatsschulden vom Jahre 1836 an die 2. Deputation ge langt, und der Referent, welcher den Vortrag übernommen hat, ist bereit, in einer der nächsten Sitzungen Vortrag zu erstatten. Es wird wohl nicht nöthig sein, das Resultat der Prüfung erst durch den Druck an die Kammer gelangen zu lassen, da die Rech nungen ganz richtig gesunden worden sind, und daher würde wohl ein mündlicher Vortrag genügen. Secr. Hartz: Es besteht wegen der vorhin erwähnten Be schwerde des 0. Großmann über die Einziehung der Pfarrdotal- gerichteund der Collatmrechte zu Oschatz eine bedeutende Diffe renz zwischen den Ansichten beider Kammern. Die 3. Deputa tion hat gestern Gelegenheit genommen, sich darüber unter sich zu besprechen, und ich habe anzufragen, ob vielleicht die Kam mer gestatten würde, daß ihr in der nächsten Sitzung mündlich über die Sache referirt werde. Die 3- Deputation glaubt, daß der Gegenstand zu einfach sei, als daß es eines schriftlichen oder gar zu druckenden Berichtes bedürfen werde. Es sind bloß 2 Puncte, welche in Frage stehen, und cs kann dabei nur auf Er wägung der Gründe ankommen, ob man Ja oder Nein sagen wolle. Neber beide Gegenstände soll in einer der nächsten Sitzungen Mündlicher Vortrag erstattet werden. Bürgermeister H übler: Ich muß mir auch noch eine Mit- theilung erlauben. Ich habe die ständische Schrift auf die Hof- mannsche Petition um gesetzlichen Schutz gegen die Gefahr, leben dig begraben zu werdey, gefertigt. Sie hat die Genehmigung der Deputation gefunden und würde wohl 3 Tage ausliegen, da mit die geehrten Mitglieder davon Einsicht nehmen können. Dann würde sie aber an die II. Kammer abzugeben sein. Präsident: Zuvörderst wird die Schrift drei Tage aus- zulegcn sein, und wenn diese Zeit vorbei ist, werde ich mich beeh ren , dir Frage wegen deren Genehmigung an die Kammer zu richten, worauf sie jedenfalls an die II. Kammer gelangen wird.— Es ist die ständische Schrift vorhanden wegen der Einebnung des Grödler Floßkanals, dieselbe hat die gehörige Zeit ausgelegen, und wenn die Kammer Nichts zu dem Inhalte bemerkt, würde sie an die II. Kammer abzugeben sein. Ferner hat die ständische Schrift auf die Petition des Abg. Scholze wegen Abstellung meh rerer landwirthfchaftlichen Gebrechen ausgelegen; wenn Nichts dagegen bemerkt wird, würde dem Abgänge derselben an die hohe Staatsregierung Etwas nicht entgegenstehen. Mit der ständischen Schrift auf die Petition des Gerichtsdirektor Hah- nel zu Radeburg über den Holzverkauf im Einzelnen ist es ganz derselbe Fall; sie hat auch ausgelegen. Wenn dieKammer Nichts bemerkt, würde auch sie abgehn können, und ganz gleicher Ge stalt verhält es sich mit der Schrift, die Bewilligung der von der homöopathischen Heilanstalt zu Leipzig nachgesuchten Unterstü tzung betreffend. Auch sie würde, da sie ausgelegen hat und Nichts dagegen bemerkt worden ist, abgehn können. — Die Kqmmer erklärt sich hiermit allenthalben einverstanden. Präsident: Für heute ist auf Urlaub, den ich für so kurzeZeit ertheilen konnte, der Secr. v. Zedtwitz; eben so für heute v. Crusius wegen dringender Veranlassungen, die ihn anderweit in Anspruch genömmenhaben. Entschuldigt hat sich fürheutederRegierungs rath v. Carlowitz und der Bürgermeister Bernhardt. Beide sind dringend und zwar in Kammerangelcgenheiten beschäftigt. Um Urlaub hat ferner gebeten der Herr v. Thielau für den 22 — 28. October wegen eines dringenden Geschäftes. Unsere Zahl ist wieder etwas angewachsen, es würde dem also wohl keinBe- denkementgegenstehn. — Noch habe ich Etwas zu bemerken. Es hat ein gewisser Lithograph P-ters einige Pie?en seiner Kunst und Arbeit ausgelegt, die für einen außerordentlich civilen Preis, für 2 Gr. das Stück, zu haben sind. Für die Herren, die welche zu erhalten wünschen, werde ich sie dort auf den Tisch aus legen lassen; es.scheint Bedürftigkeit da zu sein. Nunmehr wür den wir zur Tagesordnung übergehn können. Der Bürgermei ster Mittelstadt ist Referent über den ersten Gegenstand, die Zu sammenstellung der abweichenden Beschlüsse beider Kammern in Bezug auf das Königs. Dekret vom 24, Juni 1837, die Ent scheidung einiger zweifelhaften Rechtsfragen und einige Abän derungen im Prozeßverfahren und (Zivilrechte betreffend. H?rr Bürgermeister Ritter st ad t übernimmtden Vor trag als Referent. Um Wiederholungen zu vermeiden, werde hier auf Verhandlungen der II. Kammer verwiesen in Nr. 289. d.Bl. S.5I50. Sp.I.flg.— Die Puncte, auf welche es ankommt, sind folgende: Es hat zuerst bei dem, dem erwähnten Dekrete beigefügten Gesetzent würfe unter ür. die zweite Kammer den Schlußsatz von dem Puncte II. wegzulaffen und bei dem Puncte III. einen Antrag in die Schrift aufzunehmen beschlossen. (S. darüber Nr. 289. d. Bl. S. 5150. Sp. 1. und 2.) Die Deputation räth an, in beiden Puncten der zweiten Kammer beizutreten, und geschieht solches einhellig Dem Gesetzentwürfe unter L. hatte die erste Kammer eine Zusatzparagraphe 2 b. bn- grfügt, und es ist solcher die'zweite Kammer zwar b'eigetreten, sie hat jedoch den Anfang der §. geändert, wie solches aus Nr. 289. d. Bl. S. 51.51. Sp. 2. und Seite 5152. erhellt. — Der Referent bemerkt hierbei, wie di-Au'atzparagraphe nunmehr so lauten werde: „Dagegen werden di-Richter hiermit angewiesen, bei der nach Inhalt des zulcht ungezogenen Mandats den Eheweibern zu ertheilenden Belehrung über denM Gefolge
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