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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Ansicht nach, nicht das Schänken, daß sich Jemand bei dem Kaufmanne hinsetzt und Branntwein trinkt, sondern es liegt vielmehr in dem Factum des Branntweinverkaufs in kleinen Quantitäten. Es hat der Abg. Meyer auch bereits hervor gehoben den von der Minorität gebrauchten Ausdruck „Ver brecher", in dem die Minorität de< Deputation angedeutet hat, das gegebene Verbot behandele die Mitglieder des gan zen Handelsstandes im Voraus als Verbrecher. Ich gestehe, auch ich habe an diesem Worte Anstoß genommen. Ich weiß recht wohl und kenne das Wort: kaoiles simus in vsrbis, aber wo es sich um juristische Begriffe handelt, da muß man es streng mit den Worten nehmen. Der Herr Referent der Minorität ist gewiß mit mir darüber einverstanden, daß das Wort „Verbrecher" da nicht am Platze ist, wo es sich um po lizeiliche Bestimmungen handelt; es hätte wohl heißen sollen: „Contravenienten". Mit dem strengen Rechte kommt man da nicht allemal aus, wo es gilt, aus höheren Rücksichten einem oder einer ganzen Clafse sonst ehrenwerther Staats bürger Beschränkungen in ihren Befugnissen aufzuerlegen, sobald Ueberschreitungen und Zuwiderhandlungen aus ihrer Mitte zu erwarten stehen. Es hat aber auch unter Nr. 2, und das scheint mir am wichtigsten, die Minorität behauptet, daß das Verbot seinem Zwecke durchaus nicht entspreche. Nun, ich glaube, gerade,die Erfahrung hat gelehrt, daß das Verbot die gewünschten und beabsichtigten Erfolge gehabt hat. Es hat die Regierung uns schon zu erkennen gegeben, daß nach amtlichen Berichten, die hier in der Sache vorgele gen haben, sich der übermäßige Genuß des Branntweins merklich gemindert habe seit der Zeit, wo das Verbot des Branntweinverkaufs im Einzelnen eingeschärft worden wäre und gerade in der Heimath der beiden Herren Minoritäts mitglieder hat man die Wahrnehmung gemacht und von dem Gerichte zu Auerbach ist es mir speciell bekannt, daß sich in dem dortigen Bezirke die gehofften Wirkungen des Verbotes recht deutlich herausgestellt haben und ich kann ein Gleiches von dem mir anvertrauten Gerichtsbezirke versichern. Ich will noch für die Zweckmäßigkeit des Verbotes das erwähnen, daß sehr Viele, und Leute, denen es um ihre Reputation zu thun ist, Anstand nehmen, die Schanke zu besuchen. Weniger werden sie Anstand nehmen, in den Kaufmannsladen zu gehen, wo es in der Regel unbemerkt geschehen kann. Wenn von der Minorität im Berichte behauptet wird, daß das Ver bot leicht zu umgehen sein würde, wenn Mehrere sich ver einigten und den Branntwein in größeren Quantitäten ho len ließen, so'sift das nicht zu läugnen. Aber jedenfalls ist es eine Beschränkung des Genusses des Branntweins und hier durch wird der Zweck des Verbotes eben auch zum Kheilerreicht. Das waren die Bemerkungen, die ich zur Zeit für nöthig be funden habe, der Minorität entgegenzuhalten. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Meine Herren Majo- ritätscollegen v. Wahle und Meyer haben mich in derHaupt- facheüberhoben, gegen die Minorität dasjenige vorzubringen, was ich glaubte Vorbringen zu müssen. Rur Einiges ist es noch, was mich veranlaßt, das Wort zu nehmen, der Punkt nämlich, worin die Minorität sagt, weshalb sie dieses Verbot für ungerecht, sowohl den Kauf- und Handelsleuten, als den Consumenten gegenüber, halte. Den Ersteren gegenüber kann ich durchaus das nicht zugeben, denn diese würden sich ebensogut für beeinträchtigt halten, wenn man ihnen, wie schon einer der Herren Abgeordneten erwähnt hat, in ihr Ge schäft eingriffe durch eine Maaßregel, wie der hier vorliegende Eingriff in das Geschäft der Schankwirthe ist. Den Con sumenten gegenüber kann ich das ebenfalls nicht zugeben, denn kein Consument hat sich bis jetzt darüber beschwert, auch steht ebenfalls fest, daß der Kaufmann auf keine Weise das Getränk billiger liefert, und liefert er es billiger,- so geschieht dies öfters durch Mittel, die ich nicht ganz gerechtfertigt fin den kann. Ich habe diese Mittel aus meiner militairischen Erfahrung kennen gelernt, wobei der Kaufmann häufig die Stärke des Branntweins nicht durch Spiritus bewirkte, son dern durch andere Ingredienzien ersetzte, die sich dadurch voll ständig zu erkennen gaben, daß die Korke auf der Flasche in der Regel schwarz wurden. Das sind Dinge, die mich die Erfahrung gelehrt hat. Wodurch indeß in den einzelnen Fäl len die Verfälschung bewirkt worden ist, das habe ich zwar näher zu erörtern gesucht, aber nie sicher erfahren, jedenfalls sind es der Gesundheit schädliche Ingredienzien gewesen. Im Uebrigen wird die Concurrenz den Gastwirth ebenso dazu nö- thigen, ein möglichst billiges Getränk herzustellen, ebenso wie diese Concurrenz den Kaufmann bisher dazu genöthigt hat. Endlich stellt eine Petition aus Annaberg durchaus nicht in Abrede, daß unbefugter Schank in den Verkaufslocalen dieses und jenes Kaufmanns stattgefunden hat und noch stattsindet. Ich glaube daher, daß die geehrte Minorität durchaus zu weit gegangen ist, wenn sie in dem Verbote das sucht, was von einem Majoritatsmitgliede bereits gerügt worden ist, daß man dadurch im Voraus den Kaufmann zum Verbrecher mache. Abg. Khiersch: Ich bin nicht geneigt, dem Detailhan del mit Branntwein das Wort zu reden im Interesse der Ver käufer,aberich muß doch daraufaufmerksammachen.daßeseine Menge Menschen in den Arbeiterklassen gicbt, deren Arbeit im Freien liegt, unddie durchaus nichts anderes haben, um sich den Magen zu erwärmen; die Waldarbeiter z. B. haben nichts, um in großerKälte,im Schneewettersichzu erwärmen, alsBrannt- wein und ich würde daher dafür sein, daß man dafür sorgte, daß sie für ihre wenigen Groschen einen billigen und guten Branntwein sich auch in kleinem Maaß beim Kaufmann kau fen könnten. Abg. Köhler: Bei dieser betreffenden Petition erlaube ich mir mit kurzen Worten zu bemerken, daß zeither schon bei dem gesetzlichen Verkauf von einer Kanne Branntwein so viele Mißbräuche stattgefunden haben, daß sie kaum in diesem Saale Platz finden könnten. Sollte nun den Petenten ge stattet werden, unter der Kanne zu verkaufen, so würden dann noch weit mehr Mißbräuche ffattfinden; es würde dies Zur
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