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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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stimmte Zahl mit ausgesprochen sei; das ist aber nicht der Fall. Es ist in dem Gesetze von 1846 nur von einer nach den Bundesbeschlüssen zu bemessenden unbekannten Große des Bedürfnisses die Rede, dieses Bedürfniß kann aber auch gegen wärtig ermittelt werden. Ich denke mir die Sache so: daß z. B. nach dem Abgänge der ausgedienten Soldaten 2000 Re kruten gebraucht werden; ist das der Fall, so wird nach dieser Zahl dieQuote vertheilt und die Loosziehung tritt ein. Aus führbar ist also der Antrag vollständige Präsidentv. Haase: Soeben kommt mir ein präjudi- cieller Antrag des Abg. v. Polenz zu, welcher so lautet: „Die beiden Anträge des Herrn v. d. Planitz über die Loosziehung sind der ersten Deputation zur Einstellung ihres wesentlichen Inhaltes an der entsprechenden Stelle des Gesetzentwurfes und beziehendlichen Beachtung bei den einzelnen Para graphen vor Annahme des Gesetzes und zum weiteren Be richte vorzulegen." Ich frage den Abgeordneten, ob derselbe feinen Antrag noch zu motiviren beabsichtige? Abg. v. Polenz: Ich bin überzeugt, daß die Deputa tion im Stande sein wird, dieser Pflicht, welche ich für unbe dingt nothwendig halte, sich kurz und schnell zu unterziehen. Es ist zu erwarten, daß der Landtag noch einige Lage länger dauert und ich denke, daß es nicht schwierig sein dürfte, daß uns in dieser Beziehung von der Deputation noch Vorschläge eröffnet werden, auf welche Weise der Antrag des Abg. v. d. Planitz, wie ergestern angenommen wurde, seine Stellesindet. Wie ersetzt gegeben ist, kann er nur Verwirrung und Verle genheit für das Kriegsministerium herbeiführen, ohne einen wesentlichen Nutzen für das Land zu haben, außer daß viel leicht das Ministerium bewogen wird, nunmehr das Gesetz gänzlich zurückzuziehen. Ich glaube daher, daß die Kammer nur wünschen muß, daß die Deputation nochmals über diese Angelegenheit sich beräth, um uns anderweite Vorschläge zu eröffnen. Präsident v. Haase: Nach der mir zugegangenen Nachricht wird die Kammer noch bis mit dem 21. dieses Monats in Lhätigkeit sein. Staatsminister Rabenhorst: Wenn der Antrag Sei ten des Ministeriums überhaupt sollte angenommen werden können, so müßte doch auch die Frage erwogen werden, wie man zukünftig die Stärke der Armee anzunehmen hat, soll sie 16 oder 18,000 Mann z. B. betragen? Wenn dies nicht bestimmt ist, so ist man nicht im Stande, auszuloosen, denn man weiß nicht, wie viele fehlen. Soll ich annehmen 16,000 Mann und die ersten Ersatzmannschaften machen zusammen 19,000 Mann? oder soll die Normalhöhe 18,000 Mann be tragen und 20,000 Mann mit der Ersatzmannschaft? Alle diese Fälle sind schon in Frage gekommen. Wie ist also das Ministerium im Stande, zu bestimmen, so und so viele sollen sich ausloosen? Dann muß ich auch wieder fragen: wird, wenn die neue Organisation der Armee in Folge eines Bun- desbeschluffes ins Leben tritt, die gegenwärtig sogenannte active Armee, welche aus 2 Lheilen besteht, aus der 1. und2. Abtheilung, die Eigenschaften besitzen, um den Anforderungen der Bundeskriegsverfassung zu. entsprechen? Die 2. Abtheil ung entspricht ihnen zum größeren Lheile ohnehin nicht. Ich kann sie großentheils als Bundescontingent, streng genom men, gar nicht aufstellen. Sie werden mir vielleicht bemerken: früher war das anders! Nun, meine Herren, ich gebe das zu, daß Vieles früher anders war, es wird auch Vieles künftig noch anders werden und werden müssen. Präsident v. Haase: Es ist jetzt blos über den prä- judiciellen Antrag des Abg. v. Polenz zu sprechen, weil, wenn dieser Antrag angenommen wird, das Materielle des v. d. Planitz'schen Antrags für jetzt nicht weiter zur Sprache kommt. Abg. v. d. Planitz: Der Antrag des Abg. v. Polenz kann sich doch wohl nur auf den heute von mir gestellten An trag beziehen, denn der gestrige Antrag ist bereits angenom men und kann unmöglich der Deputation nochmals zur Er wägung gegeben werden. Abg. v. Po lenz: Ich erläutere meinen Antrag dahin, daß er sich nur auf den heutigen Antrag des Abg. v. d. Planitz bezieht. Uebrigens hege ich die Ueberzeugung, daß der gestrige Antrag, wie er gegeben ist, durchaus einer Einstellung in den Gesetzentwurf bedarf. Abg. v. Abendroth: Ich bitte den Herrn Präsidenten, den Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Haase: Diese Bemerkung ist richtig. Ich glaubte, der Antrag wäre von mir zur Unterstützung gebracht und von der Kammer unterstützt worden. — Unterstützt die Kammer den präjudiciellen Antrag des Abg. v. Polenz? — Ist nicht unterstützt und erledigt sich demnach. Es hat der Abg. v. d. Planitz das Wort verlangt. Abg. Rittner: Nur zwei Worte, Herr Präsident.' Abg. v. d. Planitz: Ich verzichte aufs Wort. Abg. Seiler: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident 0. Haase: Wird dieser Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt? — Ausreichend. Präsident 0. Haase: Verlangt Jemand dagegen zu sprechen? Abg. Rittner: Ich glaube, der Antrag aufSchluß der Debatte ist materiell wohl gerechtfertigt, ich würde aber doch bitten, mir noch einige Worte zu gestatten, denn ich hatte bereits das Wort zugetheilt erhalten und ich dürfte wohl hof fen, daß die Kammer es genehmigt, mir noch ein paar Worte zur Widerlegung zu gestatten. Präsident v. Haase: Ich werde mit Vorbehalt darauf die Frage an die Kammer richten: beschließt die Kammer den Schluß derDebatte? — Mit 37 Stimmen Nein. Abg. Rittner: Ich habe nur zwei Worte zu sagen. Meine persönliche Auffassung, daß die bisherige Gesetzgebung
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