Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
als Hinderniß der Rebuctt'on der Armee in den Weg trete, wurde vom Herrn Regierungscommissar als eine irrthümliche bezeichnet. Ach will das nicht bestreiten, mein Ansicht kann falsch sein; ich glaube mir aber nur selbst schuldig zu sein, anzuveuten, auf was namentlich diese Anschauung haupt sächlich begründet ist. Und das besteht darin , daß sogar in der schriftlichen Auslassung der hohen Staatsregierung ausdrücklich erwähnt worden ist, daß man die gegenwärtige Stärke der Armee beibehalten müsse, weil die innere Gesetz gebung in Bezug auf die Militairverhältnisse noch bestehe, nämlich die Gesetzgebung von 1848. Sollte ich mich hierin irren, nun, so gebe ich mich darüber zufrieden, daß auch meine vorhin ausgesprochene Auffassung falsch ist. Staatsminister Rabenhorst: Ich glaube soeben das selbe wiederholt zu haben, was in der Mittheilung'der Re gierung steht. Das Gesetz von 1848 besteht, man ist nicht im Stande, es jetzt abzuändcrn und deshalb geht man nach dem Gesetze von 1848. Abg. Seiler: Eben deshalb, weil das Gesetz von 1848 besteht und als einziges noch besteht, was von 1848 übrig geblieben ist und beibehalten wird, nur weil die Regierung es wünscht, fürchten wir, daß das hohe Ministerium noch lange wünschen wird, daß wir eine große Armee unterhalten. Da wir aber dasselbe eben nicht wünschen, so wollen wir auch kein neues Gesetz, wenn es auch nur ein provisorisches ist, was nach Belieben des hohen Ministeriums dann wiederauch so lange bestehen kann, als es gewünscht wird, um indirect die Abminderung des Militairetats zu verhindern. Abg. v. Nostitz - Drzewiecki: Der Abg. Seiler hatte aufSchluß derDebatte angetragen undeigenthümlicher Weise ist er der Erste, der nach Schluß der Debatte noch spricht. Präsident V. Haase: Sobald der Schluß der Debatte nicht angenommen worden ist, steht es jedem Mitglieds frei, das Wort zu nehmen, er mag auf den Schluß der Debatte vorher angetragen haben oder nicht. Abg. Seiler: Deshalb, weil Herr v. Nostitz und die Kammer noch nicht genug Debatte hatte, weil sie gegen den Schluß der Debatte gestimmt hat, sah ich mich genöthigt, auch noch das zu sagen, was ich eben noch zu sagen hatte. Hätte die Kammer das Gegentheil beschlossen, so würde ich gar gern geschwiegen haben, weil ich lieber meine Meinung zurückhalte, als die Debatte unnütz verlängere. Abg. Haberkorn: Bei der Wichtigkeit des Gegen standes muß ich mir doch noch erlauben, auf einen Umstand aufmerksam zu machen. Auch wenn wir den Antrag des Abg. v. d. Planitz annehmen, wird das Gesetz von 1848 nach wie vor bestehen bleiben und der Eingang dieses Gesetzes be sagt, daß bis zu 2 Procent die Höhe der sächsischen Militair- macht gebracht werden soll. Also 2 Procent. Nun muß aber, wie ich schon gestern hervorhob, irgend eine Quote fest- I gestellt werden, wenn es möglich sein soll, in jeder einzelnen Amtshauptmannschaft den Bedarf der Armee und hiernach wieder die AusloosunH festzustellen. Fehlt uns aber zur Zeit jede Norm für die Höhe der Armee und ist im Gesetze von 1848 gar von 2 Procent dieRede, so liegt mir die Gefahr des Antrags gerade hierin. Ach mag und kann nämlich heute un möglich irgend eine bestimmte Höhe der Armee, am allerwenig sten 2 Procent, oder auch nur die jetzigen 26,000 Mann für Sachsen anerkennen. ° Ich mag darüber keine definitive Er klärung, noch viel weniger eine Anerkennung aussprechen. Ich halte es aber für eine Anerkennung, wenn wir heute feste Bestimmung über die Quote der Ausloosung treffen, wir er reichen daher mit demAntrage gerade das Gegentheil von dem, was wir beabsichtigen, wir wollen eine Verminderung und ich befüchte, nach dem Anträge werden wir eine Vermehrung der Armee, statt der gewünschten 12,000 26,000 Mann er- und behalten. Deshalb erkläre ich mich dagegen. Abg. Unger: Befinden sich die Gelehrten schon in Zweifel hinsichtlich der Abstimmung, so kann es wohl nicht befremden, wenn dies den Laien ebenfalls so geht. Nun, meine Herren, wir stehen jetzt allerdings, ich möchte sagen, gegen zwei Feuer. Die hohe Staatsregierung hat erklärt, sie würde keine Abminderung des Gesetzes von 1848 .zugeben in.Bezug aufdie Necrutirung, also Alle und Jede, die dienst tüchtig befunden würden, in die Armee einstellen. Nun liegt uns das Gesetz wegen der Stellvertretung zur Berathung vor, es muß darüber ein Beschluß gefaßt werden. Stimmt die Kammer über das Stellvertretungsgesetz ab, beschließt aber zugleich ohne Vorbehalt auch die Stärke der Armee in der Weise, daß Jeder, der 80 Jahr alt ist, eingestellt werden muß, dann glaube ich, wird die Armee künftig nicht nur in 26,000 und 30,000 Mann, sondern ich glaube, sie wird in 40,000 Mann bestehen. Jetzt haben wir eine dreijährige Dienst pflicht, künftig soll sie sechsjährig sein, die Stellvertretung mit eingerechnet. Meine Herren, wenn man sich dieses Bild macht, kommt man vielleicht zu der Ueberzeugung, daß sich dann Jeder in der Armee befinden muß, sei es als Stell vertreter oder als Selbsteinsteher. Ich würde daher bitten, daß der Antrag des Abg. v. d. Planitz an die erste Deputation zurückgegeben würde und vielleicht aus dieser in kürzester Zeit einen neuenBericht darüber erstattet werde, denn dieSacheist wichtig, ehe wir uns aussprechen über die Stellvertretung und zugleich über die Stärke der Armee. Würden wir diese letztere abhängig machen von der Stellvertretung, da möchte ich lieber das Stellvertretungsgesetz missen, als über eine be stimmte Summe der Armee in so hoher Maaße, wie sie jetzt besteht, mich auszusprechen. Präsident v. Haase: Ich muß dem Abgeordneten be merklich machen, daß ich seinen Wuusch nicht erfüllen kann, weil in dieser Weise bereits ein Antrag von dem Abg. v. Polenz gestellt wurde und dieser in der Kammer nicht ausreichende
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder