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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Unterstützung erhalten hat. Der Kammerbeschluß bindet mich. Abg. Seiler: Der Abg. Haberkorn äußerte, daß er eben deshalb, weil er eine Abminderung der Armee wünsche, sich heute nicht darüber bestimmen möge, ob24 oder 26,000Mann die Armee betragen soll. Meine Herren, ich kenne unsere Schwäche in diesem Punkte, ich weiß, daß wir nicht gefragt werden, ob wir eine Armee von soviel oder soviel Mann hal ten wollen, wir instruiren nicht d°en Bundestags gesandten, wir sitzen nichtzuRathedabei, wo über die Höhe unseres Eontittgents beschlossen wird, wir unterschreiben nur, was der Bund befiehlt und haben nichts zu thun, als die er forderlichen Gelder zu bewilligen, nur zu gehorchen, wo der Bund befohlen hat. Wir können nur wenig einwirken, das Wenige wollen wir aber nicht versehen. Staatsminister Rabenhorst: Ich muß doch bemerken, daß das, was so eben der Abg. Seiler sagte, etwas weit geht. Die Regierung hat nicht vorenthalten, derKammermitzuthei- len, wie der Bundesgesandte instruirt worden ist gerade in Lieser Beziehung. Abg.v. d.Planitz:Der Abg. Haberkorn machte vorhin darauf aufmerksam, daß es sehr gefährlich wäre, meinen An trag anzunehmen. Nun, dem muß ich doch sehr widersprechen. Er bezog sich auf den Eingang des Gesetzes von 1848; der Ein gang des gegenwärtig vorgelegten Gesetzes ist ein ganz ande rer, als der des Gesetzes von 1848, der besteht nicht mehr in diesem Gesetze. Wenn er sagt, es müßte durchaus eine Quote da sein, welche alljährlich bestimmt ist in dem Gesetze, nun so frage ich den geehrten Abgeordneten, wo in dem Gesetze von 1846, welches aufgehoben worden ist, dieQuote zu finden iss? Meine Herren, wenn Sie wollen die Bestimmungen bestehen lassen, wie sie jetzt sind, daß jeder 20jährige Mann in die Ar mee eintritt und 6 Jahre dienen soll, und daß jährlich 5000 Rekruten eintreten, dann frage ich Sie, von welcher Stärke die Armee sein würde. Ich glaube selbst nicht, daß vie Staats regierung von dieser Ermächtigung wird Gebrauch machen. Es ist doch etwas Anderes, wenn man eine Bestimmung bei dreijähriger Dienstzeit stellt für 20jährige junge Leute, als bei sechsjähriger. Sie werden also mit diesem Gesetze eine noch einmal so starke Armee Herstellen, wenn das Gesetz in strenger Anwendung ausgeführt werden soll. Ich kann daher — es thut mir leid, nochmals auf das Materielle meines Antrags zurückgekommen zu sein, da schon so viel darüber gesprochen Worden ist und ich durchaus die Kammer nicht ermüden will — ich halte aber meine Anträge wenigstens im Sinne des Landes und im Sinne derer, die eine Verstärkung der Armee nicht wünschen, für ganz unerläßlich; denn der Abg. Haber korn weiß eben so gut wie ich, daß das Kriegsministerium uns, hauptsächlich gestützt auf diesen Grund, verweigert hat, ein reducirtes Budget vorzulegen. Das Ministerium hat gesagt, Daß,so lange dasGesetz vom Jahre 1848 noch inWirksamkeit ist, es hei dm Ständen keine Reduction beantragen könne. Nun, meine Herren, machen Sie, was Sie wollen, nehmen Sie Meinen Antrag an oder nicht. Vicepräsident v. Crie gern: Die Aeußemng des Abge ordneten Haberkorn in Betreff des Einganges des Gesetzes von 1848 scheint mir indirect einen Vorwurf gegen die De putation zu enthalten, den ich zurückweisen muß. Wenn durch den Antrag des Abg. v. d. Planitz von Neuem anerkannt wer den soll, daß die Bestimmung der Centralgewalt noch in Wirksamkeit bestehe, daß die Armee auf 2 Procent zu erhöhen sei, so wäre dasselbe auch anerkannt worden durch die neue Gesetzvorlage, weil man in dieser den Eingang des Gesetzes von 1848 nicht ausdrücklich aufgehoben hat. Ich bin aber der Meinung, daß eine bloße Motive im Eingänge des Ge setzes niemals eine gesetzliche Disposition enthält, und daß es daher nicht nöthig gewesen sei, den Eingang des Gesetzes von 1848 zu andern. Hatte man das fürnöthig erachtet, so würde man einen Antrag darauf gestellt haben. Das hat man durch aus nicht im Sinne haben können, davon auszugehen, daß noch gegenwärtig die Nothwendigkeit cxistire, die Armee auf die Höhe von 2 Procent der Bevölkerung zu bringen. Referent Abg. v. Hertel: Es ist ganz eigenthümlich. Während gewiß die ganze Kammer nur von dem gemeinschaft lichen Wunsche beseelt ist, daß die Armee, wenn nicht vermin dert, jedenfalls nicht vermehrt werde, tritt dessenungeachtet eine sehr große Divergenz der Ansichten im Einzelnen hervor. Meine Herren! Es liegt das in der That in nichts Anderem, als in der nicht vollkommenen Klarheit und Deutlichkeit des gestellten Antrags, auch nach seiner heutigen Erläuterung. Es thut mir leid, daß ich darauf zurückkommen muß, aber es ist nothwendig. In dem, was der Herr Staatsminister des Kriegs vorhin äußerte, daß, wenn der Antrag angenom- mn würde, eine gewisse Starke der Armee festgestellt werden müsse, weil man sonst keine Quote auswerfen könne, sowie in dem, was der Abg. Haberkorn sagte, liegtnur eine Bestätigung .dessen. Der Abg. v. d. Planitz bezog Alles, was xr zur Un terstützung seines gewiß wohlgemeinten Antrags äußerte, dar auf, daß jährlich nicht mehr Mannschaften eingestellt werden sollen, als abgehen; das werde natürlich die Folge haben, daß dann die Armee in keinem Falle stärker wird, als sie in diesem Augenblicke ist. Ich wiederhole, daß ich dagegen nicht bin und gewiß die ganze Deputation nicht, aber das muß aus drücklich ausgesprochen werden, sonst ist eine Unklarheit in dem Anträge. Wenn der Herr Vicepräsident mir einwen dete, wenn auch die §. 1 aus dem Gesetze von 1848 wegfalle, worin angeordnet wird, daß diegesammte diensttüchtige Mann- chaft alle Jahre einzustellen sei, doch daraus keineswegs folge, daß man alsdann auf das früher festgestellte Bundescontin- gent zurückgehen müsse, denn in dem Gesetze von 1846 sei das nicht ausdrücklich ausgesprochen, so habe ich zu bemerken: im Gesetze ausdrücklich nicht, aber das ganze Gesetz vom Jahr 1846 und die ganze damalige Militairverfaffung beruht auf dieser Voraussetzung. Es ist darin allenthalben davon aus-
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