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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Ausfallen zu lassen, hauptsächlich mit aus dem Grunde, weil sie glaubt, es sei die Tendenz des Antrags, die Redaction der Leipziger Zeitung wieder unter die Oberpostdirection zu stellen. Die Deputation bemerkt dagegen, daß dieser Antrag vielmehr eine Vereinfachung der Verwaltung beabsichtigt. Gegenwärtig besteht ein Hauptzeitungsbureau und eine Expedition der Leipziger Zeitung, anstatt daß früher nur eine Zeitungsexpedition bestand, welche die Geschäfte leitete und den Vertrieb der Leipziger Zeitung und der auswärtigen Zei tungen gleichzeitig besorgte. Dadurch ist nothwendigerweise der Aufwand erhöht; obgleich die Bruttoerträge der Zeitung gestiegen sind, so ist doch der Reinertrag geringer geworden. Diesen Uebelstanden hat die Deputation besonders ent gegen wirken wollen, sie hat deshalb auch nicht Anstand nehmen mögen, eine Erörterung über das früher bestandene Werhältniß und einen Vergleich desselben zur gegenwärtigen Einrichtung der Staatsregierung empfehlen zu wollen. Sie kann in diesen Bestrebungen weder etwas Nachtheiliges noch Ungehöriges erblicken und hält den Antrag von dem Stand punkte, welchen die Finanzdeputation einzunehmen hat, voll ständig gerechtfertigt. Bei der Begutachtung dieser Position ist die zweite De putation der ersten Kammer auch auf das Verhältniß des Dresdener Journals und den der Staatsregierung aus der Herausgabe desselben erwachsenden Aufwand gekommen und hat in ihrem Berichte Seite 223 und 224 diese Verhältnisse näher erörtert, wie dies auch früher von der diesseitigen Depu tation in deren Bericht Seite 421 geschehen ist. Die Deputation der ersten Kammer erkennt eben so, wie Lies in der zweiten Kammer geschehen ist, die Nothwendigkeit an, daß der Regierung ein in Dresden erscheinendes Blatt zu Gebote stehe, um offlcielle Nachrichten schnell zu verbreiten, und geeignet ist, Regierungsansichten in's Publicum zu brin gen und unrichtig ausgefaßte Thatsachen zu widerlegen. Die Deputation der zweiten Kammer hat daher auch, wie sie in ihrem Berichte es ausdrücklich ausgesprochen hat, sich, da die Regierung für Erhaltung dieser Zeitschrift kein Postulat zu stellen beabsichtigte, jeder weiteren Aeußerung über diesen Ge genstand enthalten, da sie der Ansicht war, es stehe der künf tigen Ständeversammlung zu, darüber zu entscheiden, wenn in dem abzulegenden Rechenschaftsberichte eine Summe ver- fchriebenwordensei, deren Bewilligung vonderKammernicht ausgesprochen worden ist. Die Deputation der ersten Kammer hat jedoch diese An gelegenheit anders aufgefaßt. Sie erklärt in in ihrem Berichte, Laß die von dem Herrn Minister des Innern in der zweiten Kammer abgegebene Erklärung, daß er die Verantwortung Lieser Maaßregel sowohl als die Höhe der Subvention auf sich nehme und seiner Zeit im Rechenschaftsberichte nachweisen werde, des Principes und des Präjudizes wegen bedenklich er scheine. DieDeputation hat daherfolgendeAnträgeder Kam mer empfohlen: die hohe Staatsregierung wird im Vereine mit der zweiten Kammer andurch ermächtigt, für jetzt neben der Leipziger Zeitung noch ein anderes in Dresden erscheinendes Blatt aus den Zeitungseinkünften zu unterstützen, sowie daß in dem nächsten Einnahmebudget bei Position 12 ein besonderes Postulat gestellt werde, dafern das Dresdner Journal noch einerGeldunterstützung be dürfen sollte. Die Anträge erhielten die Zustimmung des Herrn Staatsministers und wurden in der ersten Kammer einstim mig angenommen. Die diesseitige Deputation kann sich jedoch mit dem er sten der beiden Anträge nicht einverstanden erklären. Sie würde wohl geneigt gewesen sein, ein Nachpostulat der Regie rung näher zu erörtern und bei ausreichender Begründung in angemessener Höhe zu bewilligen, allein sie findet in dem von der ersten Kammer angenommenen Anträge eine ganz unbe schränkte Bewilligung, welche nicht einmal von der Staats regierung ausgeht und deren Höhe in dieser Weise weder limi- tirt, noch auf das Erforderliche beschränkt ist. Sie kann daher der Kammer nicht anrathen, diesen An trag wie er vorliegt, anzunehmen, um so mehr, da in der Fas sung, welche von der ersten Kammer angenommen worden, nur von der Unterstützung eines in Dresden erscheinenden Blattes die Rede ist undn ichtvon dem Aufwande, welchen ein unter der Leitung der Regierung herausgegebenes Blatt noth- wendig macht. Es läßt dieseFaffung wenigstensdieDeutung zu, daß diese Subvention auch einem anderen Blatte, als dem Dresdner Journale, zu Theil werden könnte; eine Ansicht, mit welcher die diesseitige Deputation sich nicht einverstanden erklären könnte. Die Deputation glaubt daher immer noch, an der früher aufgestellten Ansicht festhalten zu müssen, daß, wiegegenwär- tig der Stand der Angelegenheit es erfordert, der durch das Dresdner Journalmöglicherweise erwachsende Aufwand von der Position vollständig getrennt gehalten und im künftigen Rechenschaftsberichte speciell aufgeführt und nachgewiesen werde. Mit dem zweiten Anträge erklärt sich jedoch die Deputa tion einverstanden. Sie rathet der Kammer an: den ersten dieser beiden Anträge abzulehnen, mit dem zweiten jedoch sich einverstanden zu erklären. Da dieser Gegenstand oder vielmehr diese Anträge in der ersten Kammer zuerst gestellt worden sind und der Kammer gegenwärtig zum ersten Male vorgetragen wird, so halte ich es für meine Pflicht, den Theil des Berichtes der Deputa tion der ersten Kammer, welcher hieraufBezug hat, der geehr ten Kammer vorzulegen, damit wenigstens die Kammer in den Stand gesetzt wird, die Frage vollständig von dem Stand punkte aus zu beurtheilen, welchen man in der jenseitigen Kammer bei Beurtheilung derselben eingenommen hat. (Der Vortrag dieses Theiles des Berichts der zweiten Deputation der ersten Kammer erfolgt, s. dieselben L.-M. I. K. Nr. 38. S. 718 von den Worten an: „Bei dieser Position" bis „zur Annahme vorschlägt.") Nun kommen dieAnträge. Sie sehen daraus, von welchem Gesichtspunkte die erste Kammer ausgegangen ist. Die zweite Deputation der zweiten Kammer hat mit dieser Art der Auf fassung sich nicht einverstanden erklären können. Findet die erste Kammer in der Erklärung des Herrn Staatsministers, der dieStaatsgelder verwenden und deren Verwendung dann
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