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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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später rechtfertigen will, etwas Bedenkliches, so, glaube ich, würde man weit eher zu einem Resulate kommen können, daß man die Staatsregkerung ersuchte, ein Postulat für diese Zei tung an die Kammern zu bringen, als daß man den Antrag stellt, den Staatsminifterium einen unschränkten Credit für diesen Zweck zu bewilligen. Ich glaube übrigens, da der Herr Staatsminister erklärt hat, daß es sehr leicht möglich sei, es bedürfe gar keines Aufwandes aus der Staatskasse für die Erhaltung des „Dresdner Journals," so kann man auch, wie wir es früher gethan haben, sich bei dieser Erklärung voll ständig beruhigen. Es hat indeß die Deputation dem zweiten Anträge, welcher für ein derartigesBlatt im nächsten Budget hinzuwirkenstrebt,ihreZustimmungnichtversagenwollen. Da man früher schon die Nothwendigkeit anerkannt hat, daß die Regierung imBesitze eines solchenBlattes sei,so folgtdaraus, daß man sich sehr gern bereit erklären wird, in Zukunft, wenn es nothwendig ist, eine Verwendung im Ausgabebudget oder im Budget überhaupt für diesen Gegenstand auszusprechen. Die geehrte Kammer, hoffe ich, wird nun durch meinen Vor trag in den Stand gesetzt sein, über die Frage zu entscheiden. Die Deputation rathet an, dem ersten von der ersten Kammer gestellten Anträge nicht beizutreten, dagegen den zweiten An trag anzunehmen. Präsident v. Haase: Will Jemand hierüber seine An sichten aussprechen? Es sind zwei Anträge, welche von der erstenKammer angenommen worden sind und welche derHerr Referent soeben erwähnt hat. Der erste Antrag geht dahin: „Die hohe Staatsregierung wird im Verein mit der zweiten Kammer andurch ermächtigt, für jetzt neben der Leipziger Zeitung noch ein anderes in Dresden erscheinendes Blatt aus den Zeitungseinkünften zu unterstützen." Unsere Deputation ist der Ansicht, diesem Anträge nicht beizutreten und ich frage: ob die Kammer dieser An sicht der Deputation beistimme? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Dagegen ist noch ein Antrag ge stellt worden: „Daß in dem nächsten Einnahmebuvget bei Pos. 12 ein besonderes Postulat gestellt werde, dafern das Dresdner Journal noch einer Gelduntcrstützung bedürfen sollte." Diesem Anträge beizutreten hat uns unsere Deputation angerathen und ich frage: ob die Kammer ihr hierin beipflichten und diesen Antrag annehmen will? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. P l a n i tz: Bei Pos. 15 ist die erste Kammer dem in der unserigen gefaßtenBeschlufse, die hohe Staatsregierung wolle, falls sich aus anzu stellenden Erörterungen ergeben sollte, daß die, Ar tikel 13 des Zollvereinigungsvertrages vereinbarten und festgestellten Bestimmungen nicht in allen Ver einsstaaten gleichmäßig zur Ausführung gelangen, im geeigneten Wege auf eine solche gleichmäßige Ausführung hinwirken, nicht beigetreten, da der Hetr Regierungscommiffar die Er klärung abgegeben hat, diese Angelegenheit auch ohne ständi schen Antrag im Auge behalten zu wollen. Die Deputation glaubt allerdings, daß durch diese Er klärung der Regierung der Zweck des Antrags als erreicht an zusehen ist, und es einer weiteren Aufnahme desselben in die ständische Schrift nicht bedürfen wird. Sie empfiehlt der Kammer: dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, d. h. den Antrag aufzugeben. Präsident v. Haase: Es scheint, daß Niemand dar übersprechen will und ich frage: will die Kammer die sen Antrag auf sich beruhen lassen? — Gegen 1 Stimme Ja. Präsident v. Haase: Wir würden nur noch eine Dif ferenz im Budget zu erledigen haben, die der Abg. Rittner vorzutragen hat. ' ReferentAbg. Rittner: Es ist zunächst der Kammer das Resultat mitzrrtheilen, was im Vereinigungsverfahren zwischen beiden Deputationen sich ergeben hat in Bezug auf die verschiedenen Ansichten, die noch über das AusgabebudgeL Abthl. V., das Ministerium des Innern betr., zwischen beiden Kammern bestanden. Sie haben sich alle erledigt bis auf zwei; nämlich in Bezug auf Pos. 21, die Amtshauptmann schaften betr., hatte die zweite Kammer angenommen: „die selbe wolle bei eintretenden Vacanzen in dem Personal der Kreisdirectionen und der Amtshauptmannschaften, insoweit es, ohne das Interesse des Dienstes zu verletzen, möglich ist, die Stellen nicht mehr definitiv, sondern nur provisorisch besetzen." Hierzu hatte die erste Kammer angenommen: „in soweit es ohne Ungerechtigkeit gegen Personen und ohne das Interesse des Dienstes zu verletzen, möglich ist." Die zweite Kammer hatte aber diesen Zusatz der ersten Kammer nur mit den Worten angenommen: „insoweit es ohne das Interesse des Dienstes zu verletzen, möglich ist." Im Vereinigungs verfahren ist nun die Deputation der ersten Kammer der An sicht, Ihrer Deputation beigetreten und es sollen also die von uns nicht angenommenen Worte: „ohne Ungerechtigkeit gegen die Personen" aus dem Anträge ausfallen, vorzugs weise in der Hinsicht, weil in der damaligen Zustimmung des Herrn Staatsminifters zu dem von der zweiten Kammer ge stellten Anträge, sowie aus den Ansichten der Deputation, die aus der damaligen Auslassung des Referenten hervor gingen, schon zu erkennen war, daß man mit dieser Bezug nahme auf die Verhältnisse im Wesentlichen einverstanden war und eine materielle Differenz in den Ansichten gar nicht stattsind e. Präsident 0. Haase: Es scheint demnach keine Frage nothwendig zu sein und folglich auch keine Abstimmung.
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