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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (30. August 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- ArtikelDie Zugabenfrage endlich in Fluß 715
- Artikel"Eine Sekunde im Jahr" 716
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik (Fortsetzung aus Nr. 30) 717
- ArtikelDer Abschluß von Mietverträgen mit Eigentumserwerb (Schluß) 718
- ArtikelEin einfacher Reibungsversuch 720
- ArtikelSteuerfragen 721
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 722
- ArtikelSprechsaal 723
- ArtikelVerschiedenes 724
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 726
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 726
- ArtikelGeschäftsnachrichten 727
- ArtikelEdelmetallmarkt 728
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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722 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 35 Betriebsgewinn mindert. Man kann aber nicht sagen, daß der Kaufmann gehindert sei, das Darlehnsgeschäft als Privatgeschäft zu behandeln. (Urt. des Rfh. v. 30. Januar 1929, VI. A. 70/29 ) * Ein Rechtsmittelverfahren kann auch zu einer höheren Veranlagung führen, aber der Steuerpflichtige muß sich dazu vorher erst äußern können Bei einem schwebenden Berufungs- oder Rechts mittelverfahren kann der Kläger unbeschränkt neue Tat sachen Vorbringen. Er ist nicht an die Anträge, die er im Vorverfahren gestellt hat, gebunden. Aber auch die Rechtsmittelbehörden sind nicht an die Anträge dessen, der das Rechtsmittel eingelegt hat, gebunden; sie können, mit Ausnahme des Reichsfinanzhofs, den Bescheid auch zum Nachteil des Antragstellers ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt geworden sind. Soll jedoch eine Steuererhöhung vor genommen werden, so muß dem Kläger Gelegenheit gegeben werden, sich zu der neu bekanntgewordenen Tatsache zu äufjern. Hierzu soll ihm eine bestimmte Frist, die nicht weniger als 2 Wochen zu betragen hat, gewährt werden; gleichzeitig ist er darauf aufmerksam zu machen, daß die Absicht vorliegt, eine sogar höhere Veranlagung vorzunehmen. Ist dieser Hinweis unter blieben, so muß nach dem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 23. Januar 1929 (1. A. 507) die Vorentscheidung wegen Verfahrensmangels aufgehoben werden. Indem dem Kläger eine Frist zur Gegenäußerung gewährt wird, kann er sich überlegen, ob es für ihn nicht vielleicht besser ist, auf das eingelegte Rechtsmittel zu verzichten bzw. es zurückzuziehen. Beantragt man Nachprüfung einer Veranlagung, so ist damit schon meist das Rechtsmittel als eingelegt anzusehen, namentlich, wenn man die Steuerforderung als zu hoch hinstellt, sich also steuerlich für benachteiligt hält. Zahlung unter Vorbehalt steht aber der Ein legung eines Rechtsmittels noch nicht gleich, der Vor behalt gibt nur zu erkennen, daß die Einlegung erwogen wird. Stellt man einen bestimmten Antrag, was an sich nicht erforderlich ist, so können die Rechtsmittelbehörden, die den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln haben! auch unter Umständen zugunsten des Antragstellers noch weiter gehen als überhaupt nur beantragt war. Kommt es bei dem Verfahren dazu, daß z. B. ein anderer Sach verständiger hinzugezogen wird, und gibt dieser eine noch .ungünstigere Schätzung als der bei der Veranlagung gehörte Sachverständige ab, so könnte die Höher- schäßung nicht mehr zu einer höheren Veranlagung führen. Die Erhebung des Sachverständigenbeweises war schon vorher gegeben, ein neues Beweismittel oder neue Tatsache wird durch die erneute Schäßung durch einen anderen Sachverständigen nicht herbeigeführt. UI/951) iiiiiiiiii Steuertermine für September 1929 Reichssteuern Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 31. August. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. September. 5. Sept. 20. 5. Sept. 8. „ 15. „ 15. 15. Gewerbesteuern Badische Gewerbesteuer bei monatlicher Erhebung. Württembergische Gewerbesteuer. M e c k 1 e n b u r g - S t r e 1 i ß sehe Gewerbe steuer für Monatszahler. Preußische Lohnsummensteuer, soweit nicht durch Sondervorschriften anderweitig ge regelt. Sächsische Gewerbesteuer (vierteljährlich). Illlllllllllllllllllllllllllllllllllll INI I IIIIIIIIII INI IIIIIIIIII IIIIIIIIII INI I IIIIIIIIII INI IIIIIIIIII IIIIIIIIII INI IM IIMIIIIIIMI || llllll UM II INI llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll III llllllllillllll Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Erfolg durch ein Verkaufsgespräch! Der um die kaufmännische Weiterbildung eines Teiles unserer Kol legen sehr verdiente Herr Hans Willibald Tümena (Berlin), rät in einem seiner Artikel (UHRMACHERKUNST Nr. 33, Jahrg. 54) den Kollegen: „Sammelt Verkaufsgespräche.“ In der Tat halte ich es für sehr richtig, daß ein Geschäfts mann sich Verkaufsgespräche sammeln soll und muß; aber nicht nur sammeln soll er sie. Nein, er soll hier nicht kleinlich denken, nicht von Geschäftsgeheimnissen reden, keinen Konkurrenzneid wittern; er soll gute Ver kaufsgespräche, die er führte und die ihm Erfolg brachten, der UHRMACHERKUNSt zur Veröffentlichung einsenden, zum Nußen derjenigen Männer, die sich mit dem Studium der Reklame beschäftigen und uns durch ihre Schriften wertvolles Material an Hand geben. In nachfolgendem sei ein in meinem Geschäft ge führtes Verkaufsgespräch wiedergegeben, welches vollen Erfolg brachte. Ort: Kleinstadt von knapp 3000 Ein wohnern. Nächste Großstadt mit vielen Fachgeschäften eine Bahnstunde entfernt. Die Gattin eines hiesigen Arztes, als Klafte und schwer zu bedienende Kundin am Orte bekannt, betritt den Laden. Ich: Guten Tag, Frau Doktor (schließe hinter ihr die Tür). Darf ich bitten, Plaß zu nehmen. (Biete ihr einen Stuhl an.) Frau Dr.: Ich habe gestern mein goldenes Broschett verloren. Ich vermute, daß es in einem überfüllten Omnibus passiert ist. Es gibt doch da ganz nette und nicht teuere Sachen in Silber, wo man nicht viel verlieren kann. Es soll nur zum Zuhalten des Blusenausschnittes dienen. Ich: Ich werde Ihnen sogleich eine Auswahl sehr netter Sachen vorlegen. (Ich legte acht silberne und vier goldene Broschetts auf einem Samttuch vor, ergriff ein Stück in Gold mit Japanperle für 45 RM. und sagte): Ich halte diese Nadel für Frau Doktor als besonders apart, vor allem modern; ein Verlieren dieser Nadel ist ganz ausgeschlossen. Wollen Sie bitte einmal den an der Nadel angebrachten Sicherheitsverschluß beachten. (Ich reidite ihr die Nadel.) Frau Dr. (sehr kurzsichtig): Ich kann es nicht recht sehen. Ich habe mein Glas nicht bei mir. Ich: Darf ich Ihnen mit einem Reserveglas dienen? (Schon sah ich in meiner optischen Kartei nach der Glasnummer der Kundin nach und überreichte ihr schnellstens einen guten Finger kneifer mit achteckigen Gläsern.) Frau Dr. (das Glas aufseßend): Das paßt ja ausgezeichnet. Woher wußten Sie die Sehschärfe sofort? Ich: Bei einer Reparatur habe ich mir diese in meiner Kartei vermerkt, um für eventuell nötig werdende Reparaturen das rechte Glas sofort vorrätig haben zu können. Frau Dr.: Das ist aber nett. Und Sie meinen, daß diese Nadel nicht verlorengehen kann? Ich: Wenn dieser kleine Verschluß so angelegt ist, wie es eben zu sehen ist, halte ich es für ausgeschlossen. Man findet diesen Verschluß jeßt bei allen guten Nadeln (dabei zeigte ich ihr den Verschluß bei den anderen drei Nadeln). Frau Dr.: Ja, das scheint wirklich sehr praktisch zu sein. Kann dieser Verschluß nicht erlahmen und auf diese Weise den Schuß illusorisch machen? Ich: Das dürfte im Laufe der Zeit möglich sein. Ich empfehle Ihnen, Frau Doktor, mir die Nadel jeweils mit Ihren Ringen, die ich ja von Zeit zu Zeit zum Nachsehen der Fassungen erhalte, mitzusenden. Sollte sich der Verschluß jemals etwas gelockert haben, so werde ich dem gerne abhelfen. Frau Dr.: Was kostet die Nadel? Ich: 45 RM. Frau Doktor.
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