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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (30. August 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- ArtikelDie Zugabenfrage endlich in Fluß 715
- Artikel"Eine Sekunde im Jahr" 716
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik (Fortsetzung aus Nr. 30) 717
- ArtikelDer Abschluß von Mietverträgen mit Eigentumserwerb (Schluß) 718
- ArtikelEin einfacher Reibungsversuch 720
- ArtikelSteuerfragen 721
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 722
- ArtikelSprechsaal 723
- ArtikelVerschiedenes 724
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 726
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 726
- ArtikelGeschäftsnachrichten 727
- ArtikelEdelmetallmarkt 728
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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724 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 35 versäumen, wenn ihr auch die schriftliche als Einleitung vorausgehen mulj. Ferner denke ich, dak in erster Linie solche Blocks in Frage kommen, in welchen sich das Geschäft des Uhrmachers befindet und somit gleich dessen Normaluhr als Hauptuhr dienen kann. Außerdem dürften in bezug auf Gewinn die meiste Aussicht jene Blocks bieten, in welchen zur Zeit ein größerer Um- oder Neubau irgend eines Betriebes stattfindet, denn bei solchen Neu aufmachungen findet man meist mehr Geneigtheit für neuzeitliche Einrichtungen und spielt auch der Kosten punkt oft weniger eine Rolle, hier um so mehr, als doch mechanische Uhren angeschafft werden müßten, was dann in Wegfall kommt. Wenn der ganzen Idee, deren Durchführung für die Uhrmacher nur von Nufeen sein kann, von ihrer Organi-' sation näher getreten würde, so wäre dies nur zu be grüben. Auch nur dann könnte eine Durchführung gröberen Stils denkbar sein. Am erfolgreichsten viel leicht durch eine zielbewubte Akquisition in Verbindung mit den in Betracht kommenden Fabriken. (V/961) Andreas Huber, München. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinimini Verschiedenes Im Kampf um die Meisterlehre. Angesichts der Arbeits- kämpfe, die zur Zeit wegen der Regelung des Lehrlingswesens in den Baunebengewerben ausgetragen «werden, hat am 14. Aug. auf Antrag des Reichsverbandes des deutschen Handwerks eine Besprechung mit Vertretern des Reichsarbeitsministeriums in Berlin stattgefunden. Für den verhinderten Reichsarbeitsminister nahm Ministerialdirektor Sikler an den Verhandlungen mit drei Sachbearbeitern teil, ferner der Vizepräsident des Reichstags, Esser (Euskirchen), Kammerpräsident Weiter (Köln), als Wortführer des rheinisch-westfälischen Handwerks Kükelhaus (Essen), für den Reichsverband des deutschen Handwerks Generalsekretär Hermann und Dr. Dethloff. Als Vertreter der zur Zeit wegen der Regelung des Lehrlingswesens im Abwehrkampf stehenden Fach verbände betonte Herr Kükelhaus die Unmöglichkeit, die Aus bildung des gewerblichen Nachwuchses teils als Erziehungs- und teils als Arbeitsverhältnis zu behandeln. Die Ablehnung der tarifvertraglichen Regelung des Lehrlingswesens im Handwerk geschehe keineswegs aus einer Abneigung gegen die Mitwirkung der Gesellenschaft, sondern man erkenne diese als die gewachsene Vertretung der Arbeitnehmerschaft des Handwerks an. Mit der Ausbildung des fachlichen Nachwuchses leiste das Handwerk einen Dienst an der Gemeinschaft, und es sei Aufgabe des Handwerks, alle Angriffe abzuwehren, die diesen Dienst stören und seine Auswirkungen mindern können. Der Ansturm der Ge werkschaften bleibe wegen der bevorstehenden Vorlage des Berufsausbildungsgesekes an den Reichstag unverständlich. Die Forderung des Handwerks gehe dahin, dak bis zur Verabschiedung des Berufsausbildungsgesekes amtliche Schiedsverfahren, min destens aber eine Verbindlicherklärung von Schiedssprüchen nicht mehr erfolgen dürfen, die eine tarifliche Regelung des Lehrlings wesens vorsehen. Bei dem Streit im Tischlerhandwerk sei den Gewerkschaften schon wiederholt die Schaffung einer Lehrlings ordnung auf dem geltenden Rechtswege berufsständischer Selbst verwaltung angeboten worden. Der Lehrling dürfe keineswegs durch die tarifvertragliche Regelung in den Wirtschaftskampf hineingezogen werden. Es wurde nochmals gebeten, dak die Schlichter in Zukunft von der Verbindlichkeitserklärung von Be stimmungen über das Lehrlingswesen absehen möchten. Diese Ausführungen fanden Unterstükung durch den Vize präsidenten des Reichstages Esser. Ministerialdirektor Sikler erkannte die Schwere der Sachlage an. Der grundsäkliche Stand punkt des Reichsarbeitsministeriums zur rechtlichen Natur des Lehrvertrages könne allerdings nicht preisgegeben werden. Das Reichsarbeitsministerium stehe schon seit langer Zeit auf dem Standpunkt, dak die privatrechtlichen Bestandteile des Lehrver trages (z. B. Kostgeld, Urlaub usw.) der tariflichen Regelung zu gänglich seien. Ministerialdirektor Sikler gab die Gefahr zu, die durch eine vorgreifende tarifvertragliche Regelung des Lehrlings wesens für das zukünftige Berufsausbildungsgesek geschaffen werde. Nach weiterer Aussprache einigte man sich auf den Vor schlag, die Vermittlung des Reichsarbeitsministers anzurufen, um den Versuch zu machen, durch gemeinschaftliche Verhandlungen zwischen Fachverbänden des Handwerks und den Gewerkschaften zu einer Verständigung zu kommen, damit bis zum Inkrafttreten des Berufsausbildungsgesekes weitere Arbeitskämpfe wegen der tarifvertraglichen Regelung des Lehrlingswesens vermieden werden. Der Reichsverband des deutschen Handwerks nahm weiter Veranlassung, am gleichen Tage mit einer besonderen Eingabe an die Fraktionen des Reichstags heranzutreten. In ihr wird unter Hinweis auf die Bedeutung der Meisterlehre und ihrer Regelung durch die Innungen und Handwerkskammern nach den Vorschriften des Handwerkergesekes von 1897 auf den immer stärker werdenden Druck derGewerkschaflen zur tarifvertraglichen Regelung des Lehrlingswesens hingewiesen. Die Eingabe betont weiter, dak der Reichsverband sich für verpflichtet halte, die Fraktionen des Reichstags auf den Ernsl der Sachlage aufmerk sam zu machen und dringend darum zu bitten, dak so bald wie möglich eine endliche gesekliche Klärung für die Ausbildung des gewerblichen Nachwuchses erfolge, mit der die berufsständische Regelung einwandfrei festgelegt werde. Unter allen Umständen müsse vermieden werden, dak vor der Verabschiedung des Be rufsausbildungsgesekes mit dem wirtschaftlichen Druck der Arbeits kämpfe durch die Gewerkschaften eine Regelung erzwungen werde, die der klar ausgesprochenen Absicht der Reichsregierung und des Keichsrats zuwiderlaufe. (VI 1/108) RH. Vorauszahlung von Fernsprechgebühren. Von einzelnen Fernsprechämtern wurden neuerdings in verschiedenen Fällen Vorauszahlungen von Fernsprechgebühren verlangt. Gegen dieses Verfahren war seitens des Deutschen Grok- und Überseehandels e. V. Einspruch erhoben worden, dem vom Reichspostministerium nunmehr die Mitteilung zugegangen ist, dak eine Einforderung von Vorschüssen auf später fällig werdende Gebühren nur in besonderen Fällen stattfinden darf, z. B. wenn der Teilnehmer eine Herstellung oder Veränderung einer Anlage beantragt hat oder wiederholt mit der Zahlung der Gebühren im Rückstand geblieben ist. Im allgemeinen erhält jeder Fernsprechteilnehmer monatlich an einem bestimmten Tage eine Fernsprechrechnung über die bis dahin aufgelaufenen Fernsprech- und Telegraphen gebühren. Erreicht aber die Schuld des Teilnehmers schon vor Ablauf des einmonatigen Zeitraumes den Betrag von 100 RM., so wird die Rechnung sogleich abgeschlossen und dem Teilnehmer zur Bezahlung übersandt Damit nun diejenigen Teilnehmer, die einen sehr starken Fernsprechverkehr haben und deren Gebühren schuld schon in wenigen Tagen oder täglich auf 100 RM. oder mehr anwächst, nicht unverhällnismäkig oft zur Zahlung auf gefordert werden, sollen die Verkehrsämter mit solchen Teilnehmern besondere Zahlfristen — etwa 2 bis 4 im Monat — vereinbaren. (VI 1/124) Lehrlinge eignen sich Gewerkschaftsmethoden an. „Die ge werkschaftlich organisierten Lehrlinge sind unter keinen Um ständen gewillt, unter den gegenwärtigen Verhältnissen weiter zuarbeiten. Sollte in der nächsten Zeit eine Besserung der Lage der Lehrlinge nicht eintreten, so werden wir offenen Kampf gegen die Arbeitgeber unverzüglich aufnehmen!’’ so heikt es in einem Schreiben von Lehrlingen an eine Innung m Westdeutschland. Die Herren Lehrlinge empfehlen sich ihren Meistern mit „revolutionärem Jugendgruk". Sie wollen den Lehrvertrag im Tarifvertrag geregelt wissen und drohen mit Streik, wenn ihnen nicht die verlangte Arbeitszeit-, Lohn- und Urlaubsregelung be willigt wird. Solcher Lehrlingston wird vielleicht allgemein üblich werden, wenn es den Gewerkschaften gelingt, den Lehrvertrag allgemein im Tarifvertrag zu regeln und die Lehrlinge restlos gewerkschaftlich zu organisieren. Um so mehr ist es Pflicht des Handwerks, die deutsche Junghandwerkerbewegung aufs tatkräftigste zu fördern, deren Aufgabe es ist, dem Handwerk einen handwerkstreuen Nachwuchs zu erhalten. (VI 1/109) NWH. Schwenningen i. Wttbg. Die aufstrebende Uhrenstadt, die an ihrem klugen und intelligenten Oberbürgermeister Dr.-Ing. Lang von Langen einen eifrigen Führer hat, bekommt eine Stadtuhrenanlage, wie sie so leicht in keiner anderen Stadt Württembergs von der Gröke Schwenningens zu finden sein wird. Das ganze Uhrennek wird in fünf Schleifen aufgelöst; eine sechste ist für spätere Versorgung der Aukenbezirke vorgesehen. Vor erst ist die Nordschleife in Angriff genommen worden, die von der Zentrale in der Württembergischen Uhrenfabrik (Gründer: Johannes Bürk) ausgeht und durch ein bestimmtes Gebiet der Nordstadt führt. Der Anschluk bis zum Hause kostet jefet nichts, weil kleine Änderungen in der Linienführung noch berücksichtigt werden können, während später nachträgliche Umbauarbeiten erhöhte Kosten für jeden Anschluk ergeben. Zum Bau des ganzen Nekes werden voraussichtlich 6 Wochen benötigt. Die Anlage wird also schon im Oktober in Betrieb genommen werden können. H. B. (VI 1/123)
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