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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1946-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
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demokratische Aufbau unserer Verwaltung von unten her vorgenommen werden muß. Die organische Ent wicklung von unten her kann nur von den Gemeinden und Städten über die Kreise und über die Verwaltung des Landes zu einer Verfassung für ein einheitliches Deutschland führen. Wir sehen über die dem Entwurf anhaftenden Mängel hinweg die Möglichkeit, den Ent wurf zur Grundlage allerdings sehr eingehender Erörte rungen zu machen. Es erscheint für die Zukunft wünschenswert, Entwürfe nicht auf Kosten der Klarheit und einer gründlichen Vorbereitung mit einer beide Er fordernisse nicht ausgleichenden Schnelligkeit vorzu legen. Es dürfte angesichts der Notwendigkeit der Ausschußberatung nicht erforderlich sein, das Haus auf Mängel hinzuweisen, die sieh bei einer Durch arbeitung des Entwurfs zum großen Teil von selbst auf zeigen. Nur kurz sei bemerkt, daß es nicht tragbar er scheint, durch irgendwelchen Zwang den Kreisen die Er trägnisse der Gemeindebehörden auf Kosten der Gemein den und Städte zuzuführen, wobei man deren Haushalt pläne. und damit die finanzielle Existenzmöglichkeit der Gemeinden und Städte, in Frage stellt. Es wird vor allem auch zu erörtern sein, in welchem Umfange man die Kreise ermächtigen kann, Betriebe zu errichten oder sich an ihnen zu beteiligen und was man unter der .,Überführung von Betrieben“ auf die Kreise zu ver stehen hat. Es wird weiter zu klären sein, inwieweit die Kreisordnung mit dem vorliegenden Entwurf der Landes ordnung, z. B. beim Vergleich des § 4 t mit § 56 LO., vereinbar ist. Es ist selbstverständlich, daß den Kreisen sowohl poli tisch wie wirtschaftlich ein weitgehendes Eigenleben zu zugestehen ist. Wir sehen aber in der Zuweisung nicht klar umrissener, aber weitgehender wirtschaftlicher Auf gaben eine Gefahr für die den Kreisen in erster Linie ob liegenden Aufgaben. Eine Ausweitung dieser Aufgaben, noch dazu in einer Sollvorschrift, birgt angesichts der Schwierigkeiten in dem die Lehensnotwendigkeiten berührenden Fragen die Gefahr dei Zersplitterung und Ablenkung von den Dingen, die primär zu lösen sind und in den Kreisen auf den Sektoren der Ernährung und Versorgung liegen. Wir halten es nicht für sachfördernd, dem Hause schon jetzt konkrete Abänderungsvorschläge zAir Kreisordnung vorzulegen, wir werden sie vielmehr im Ausschuß zur Prüfung und Diskussion stellen, dem wir auch den Ent wurf Koenen zu überweisen beantragen. Präsident Buckwitz: Das Wort hat der Abg. Köster. Abgeordneter Köster (CDU): Meine Damen und Herren! Seitens der Fraktion der Christlich-Demokratischen Union möchte ich zu dem Antrag Koenen betr. die Kreisordnung dahingehend Stellung nehmen, daß ich der Meinung Ausdruck gebe, daß diese Kreisordnung eineu logischen, weiteren Schritt darstellt, nachdem wir die demokratische Gemeinde-Verfassung erhalten haben. Wir sind jetzt nach Durchsicht, des Antrages der An sicht. daß es gerade bei dieser Materie ganz besonders darauf ankommen wird, sie zu prüfen, und zwar jede einzelne Formulierung. Das ist notwendig, da. wir Neu land betreten und jede einzelne juristische Fassung die ser Bestimmung genau zu beachten sein wird. Es wird nun Sache der Ausschußberatung sein, jeden einzelnen Paragraphen genau durchzunehmen und das Für und Wider der Formulierungen zu erwägen. Es ist ganz klar, daß wir vor einer neuen Aufgabe stehen, die gerade diesem hohen Hause erwächst. Als übergeordne tes Organ haben wir die Aufgabe, die Dinge zu lenken und vor allem den Ausschüssen die notwendige Grund lage zu ihrer Arbeit zu geben, die ja die Aufgaben des übergeordneten Organs wahrzunehmen haben werden. Wir sind dabei der Meinung, daß es ganz besonders darauf ankommen wird, daß dieser Antrag im Ausschuß eine Durchprüfung erfährt, und wir werden dort unsere Stellungnahme im einzelnen begründen. Präsident Buchwitz: Die Rednerliste ist erschöpft. Es ist beantragt wor den, diese Vorlage dem Gemeindeausschuß zu über weisen. Wer diesem Vorschläge zustimmt, möge die Hand erheben. —• Danke! Gegenprobe? — Es ist beschlossen, die Vorlage dem Ausschuß zu über weisen. Wir treten ein in die Beratung des z weiten P u n k - t e s der T a g e s o r dn u n g: Beratung einer Landesverfassung, Antrag Koenen und Gen.; (Drucksache Nr. 2) und Antrag des Abgeordneten Hickmann und Gen. Zunächst hat Abgeordneter Dr. Zeigner das Wort. Abgeordneter Dr. Zeigner (SED): Meine Damen und Herren! Es ist vorhin schon betont worden, daß konsequent der demokratischen Gemeindeordnung die Kroisordnung und nunmehr das Gesetz zum demokiatischen Aufbau des Landes, also die Verfassung, folgt. Es liegt auf der Hand, daß eine Verfassung nicht eine Art Konfektions stück ist, das sozusagen von der Stange gekauft werden und nunmehr fix und fertig dem Volke übergeben wer den kann. Eine Verfassung muß ebenfalls wachsen, und sie muß getragen sein von der Zustimmung des Volkes selbst. Es kommt zunächst einmal darauf an, in welcher Verfassung sich das Volk selbst befindet. Dann läßt sieh der Maßstab finden, welche Verfassung sich dieses Volk geben wird. Der Verfassungsentwurf ist infolgedessen ein Versuch, eine der schwierigsten Fragen des gesamten nationalen Lebens in juristischer Sprache, die der All gemeinheit doch jederzeit verständlich ist, aufzufangen. Ein solcher Versuch ist naturgemäß besonders schwierig nach all den verwirrenden Ereignissen, die hinter uns liegen. Dabei wirkt sich besonders verhängnisvoll aus, daß die Geschichte unseres Volkes im Laufe der letzten 30 .Jahre immer wieder durch schwerste gesellschaftliche Erschütterungen und Katastrophen heimgesucht worden ist. und daß unser Volk eine Stabilität der Verfassungs entwicklung, wie sie andere Völker, vor allem Franzosen und Engländer, aufweisen können, nicht besitzt. Infolge dessen ist jene innere Verbundenheit des Volkes mit der Verfassung und jene Klarheit über ihre Grundrechte nicht zu erwarten. Wir werden auf diesem Gebiete experimen tieren müssen, und wir wollen hoffen, daß die Bevölkerung selbst an den Vorgängen des Verfassungslebens jenen inneren Anteil nimmt, den wir erwartet haben und der für ein gesundes Verfassungsleben notwendig ist. Der Verfassungsentwurf, den meine Partei dem Land tag vorlegt, hat nun eine ganze Reihe von grundsätz lichen Gesichtspunkten in den Vordergrund gestellt. Er hat zunächst einmal mit äußerster Schärfe herausgestellt die Tatsache, daß jeder föderalistische Aufbau unseres nationalen Lebens abzulehnen ist. daß das Bundesland Sachsen ein Glied des gesamten deutschen Staatslebens, ein Glied der deutschen demokratischen Republik sein soll. Dieser Gesichtspunkt ist zunächst im Artikel 1 allem vorangestellt. Er führt schon zu einer Reihe ganz prinzipieller und sehr wichtiger Konsequenzen, ins besondere im Artikel 40, wo gesagt wird: „Eine zu künftige Verfassung der deutschen demokratischen Republik ist auch für das Bundesland Sachsen bindende Rechtsnorm und setzt etwa entgegenstehende Bestim mungen der Landesgesetze außer Kraft.“ Bei einem Teil der Verfassungsentwicklung in Süd- und westdeutschen Staaten haben wir leider das Bestreben vermissen müssen, das gesamte Verfassungsleben abzustimmen auf
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