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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1946-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
- Links
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Es kann nicht Aufgabe meiner Ausführungen sein, zu allen Fragen Stellung zu nehmen, die die Regierungs erklärung berührt. Ich beschränke mich nur auf einiges für uns besonders Wesentliche. Der neue demokratische Staat soll als Rechtsstaat wieder aufgerichtet werden. Zur Durchführung einer ge ordneten Rechtspflege ist bei dem Mangel an geeigneten Richtern unbedingt die kurzfristige Ausbildung von Laienrichtern notwendig. Für eine lebensnahe Recht sprechung wird hiermit zugleich das heilsame frische Blut aus unverbildeten Volksschichten dem Richterstand zugeführt. Der hier eingeschlagene Ausbildungsweg darf aber ebenso wie die kurzfristige Ausbildung der Neu lehrer nur als ein Notweg angesehen werden. Nach Aus füllung der Lücken in der Rechtspflege wird das ge ordnete juristische Studium wieder als normale Grund lage für die Bildung einer hochwertigen Justiz anzusehen sein. Dabei bietet das Arbeiterstudium bereits aus reichende Möglichkeiten, auch die bisher hier aus geschlossenen Volksschichten in der Rechtspflege zum Einsatz zu bringen. Der Rechtsstaat soll die Unabhängig keit des richterlichen Urteils wieder gewährleisten. Auf allen Gebieten hat er Recht und Gerechtigkeit zur Geltung zu bringen. Das gilt ebenso für den Schutz der persön lichen Freiheit wie für alle Gebiete des öffentlichen Lebens. Wir sind mit vorbehaltloser Entschiedenheit dafür ein getreten, daß in unserer Wirtschaft Kriegsverbrecher und belastete Naziaktivisten keinen Einfluß mehr ausüben dürfen und daher durch Enteignung ausgeschieden wer den müssen. Das gilt ebenso nach der Durchführung der Enteignung des Großgrundbesitzes für die Bauern als Besitzer von Gütern unter 100 ha. Dabei muß aber ausreichende Gewähr für eine gerechte Anwendung solcher politischen Maßregelung geboten werden. (Sehr richtig!) Auch bei Beschwerden über Bestrafungen von Bauern wegen Versäumnissen bei Erfüllung des Ablieferungssolls wollen wir niemals Schuldige schützen. Bei allem geht es uns immer nur um das eine und um nichts anderes: um Recht und Gerechtigkeit! Hiermit leisten wir auch dem Staat den besten Dienst. Die werdende Demokratie kann nur Vertrauen im Volke gewinnen als Rechtsstaat, der wieder dem Volke Rechtssicherheit gewährleistet. Es darf auch nicht der Anschein entstehen, als würden solche politische Maßnahmen eben doch für den Zweck allgemeiner Sozialisierungsbestrebungen mißbraucht. Die Anerkennung des Wortes privater Initiative und des Schutzes für privates Eigentum muß sich unbedingt als glaubwürdig erweisen. Dabei erkennen auch wir die Grenzen an, die hier die soziale Verantwortung zu setzen hat. Volksschädliche Monopolwirtschaft und Konzernbildung werden auch von uns abgelehnt. Ebenso müssen sich Beschränkungen er geben aus einer neuen sozialen Wirtschaftsordnung mit der unvermeidlichen Lenkung der Produktion und mit der Demokratisierung der Betriebe. Wir bedürfen solcher Neuordnung ebenso, um der ausreichenden und gerechten Bedarfsversorgung des gesamten Volkes willen, wie zur Erhaltung des Arbeitsfriedens. Der Arbeiterschaft soll, gebunden an die gesetzlichen Grundlagen, gebühren der Anteil an Mitverantwortung in Betlieben und Unter nehmungen eingeräumt werden. Verbunden mit einer erneuerten Arbeitsdisziplin werden solche Maßnahmen auch zur Leistungssteigerung beitragen. Die Gewerk schaft, die als maßgebendes Organ die Arbeiterschaft zu vertreten hat, sollte sich hierbei wieder klarer auf die ihr zukommende überparteiliche Stellung besinnen. (Sehr richtig und sehr wahr!) Bei dem sich jetzt vollziehenden Strukturwechsel unserer Wirtschaft bedürfen Handwerk und Einzelhandel besonders des Schutzes und der Förderung. So befriedigt es uns, daß auch die Regierungserklärung dies ausdrück lich anerkennt. Doch was jetzt hier im Lande vorgeht, erweckt weithin Sorgen und Bedenken. Die Gleich berechtigung im freien Wettbewerb mit den Konsum vereinen muß jedenfalls für Handwerk und Einzelhandel gewahrt werden. So mögen denn nun den Worten der Regierungserklärung auch die Taten folgen! Aber auch der energische Einsatz und bestes Wollen und Können wird für die nächste Zeit die bestehenden Schwierigkeiten unseres Notstandes auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft und der übrigen Bedarfswirt schaft nicht überwinden können. Unser Volk bleibt leider zunächst noch immer auf viel Geduld angewiesen. Trag bar aber sind solche Lasten nur, wenn bei ihrer Ver teilung unbedingte Gerechtigkeit waltet. Um so dringen der ist es als Forderung aus Gründen der Gerechtigkeit wie des sozialen Friedens nur zu unterstützen, wenn Schfebeitum und Schwarzhandel und ähnliche trübe Aus wirkungen unserer entbehrungsreichen Notzeit nach der Absicht der Regierung ausgeschlossen werden sollen. Mit Recht hat die Regierung unter den sozialen Auf gaben der Fürsorge für die Umsiedler hervorragende Bedeutung zuerkannt. Den Heimatlosen, die hier eine neue Heimat suchen, muß jede nur mögliche Hilfe ge boten werden. Die Aidiegen dieser bedauernswerten ge schädigten Volksgenossen wären aber nicht richtig er kannt, wenn dabei nur an wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen gedacht werden würde. Heimat können sie in unserem Volke nur finden, wenn sich auch hier mehr als bisher ihnen und ihren Nöten die Herzen aufschließen. Auf sozialem Gebiet ist zu erstreben, sobald es die Arbeitslage schrittweise ermöglicht, daß die verheiratete Frau und Mutter wieder ihrem Haus und ihrer Familie zurückgegeben wird. Der fortschreitenden Auflösung der Familie, die schweren Schaden für die Volksgemein schaft bedeutet, soll Einhalt geboten werden. Für Heimkehrer und Schwerkriegsbeschädigte muß auf dem bisher schon erfolgreich eingeschlagenen Weg fort geschritten werden, um sie zweckmäßig in den Arbeits prozeß einzugliedern, damit ihrem Leben wieder Inhalt und Sinn gegeben werde. (Sehr richtig!) Der Dienst an der Jugend steht vor vielseitigen und dringlichen Aufgaben. Es geht um ihre geistige wie leibliche Gesundheit. Im Rahmen dieser Ausführungen ist kein Raum, den gegenwärtigen gesundheitlichen wie moralischen Tatbestand in unserer Jugend auszubreiten. Für die Überwindung der gefahrvoll fortschreitenden Verfallserscheinungen müssen jedenfalls alle geeigneten Hilfsmittel aufgehoben und alle sittlichen Kräfte und ebenso die religiösen Kraftquellen erschlossen werden. Unsere Verantwortung für die Demokratisierung unseres Volkes weist hier zugleich eine unübersehbare politische Verpflichtung auf. Der Ausbau eines einheitlichen nationalen Bildungswesens, das der Jugend aus allen Volksschichten nach Anlage und Begabung die besten Bildungsmöglichkeiten erschließt, ist auch uns ein wich tiges soziales Anliegen. Dabei soll nach demokratischem Grundsatz auch dem Elternwillen das ihm gebührende Recht gewährleistet bleiben. Besonders darf für das Vorschulalter das staatliche Erziehungsmonopol nicht überspannt werden. Die religiöse Erziehung soll nicht wieder von neuem frühere Schulkämpfe aufflammen lassen, sondern in ver ständnisvollem Einvernehmen zwischen Staat und Kirche geordnet werden. Der Religionsunterricht wird nunmehr auch nach unserer Auffassung mit Rücksicht' auf die geistige Lage der Gegenwart in die Hand der Kirchen zu legen sein. Dabei soll er aber doch seiner Bedeutung gemäß in den gesamten Erziehungsorganismus zweck mäßig eingeordnet werden. (Sehr richtig!) Den Zustrom breiter Volksschichten besonders aus der Arbeiterschaft zum Hochschulstudium erkennen auch wir als einen notwendigen Weg zur Demokratisierung unserer gesellschaftlichen Ordnung und zu einer neuen Gemein schaft unserer geistigen Bildungsschicht mit der Volks gesamtheit an. Die Grundsätze für die Auswahl bei der
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